Rechte und Pflichten (Allgemeines)
Bei den Untermenü "Beteiligungsrechte" wir im Punkt2 Unterrichtung über Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit auf den § 95 Abs. 2 Satz 4 SGB IX
verwiesen. in diesem § 95 Abs. 2 SGB IX gibt es keinen Satz 4.
Ist dies ein Druckfehler ?
mit freundlichen Gruß Klaus-Dieter Malbrich
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kdm