SV zw. BR und Personalabteilung (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 02.06.2016, 11:57 (vor 2857 Tagen)

Hallo Kollegen,
ich habe hier eine entscheidende Frage.
Ist es der Schwerbehindertenvertretung gestattet, Schriftverkehr des Betriebsrates im Zusammenhang mit einem Beschluss bei der Versetzung einer Schwerbehinderten an die Schwerbehinderte weiterzuleiten.
Es handelt sich hier lediglich darum, dass der BR-vorsitzende mitteilt, dass es keine Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung von Frau ... gibt.
Dies wurde zur Information an die betroffene Schwerbehinderte weitergeleitet.
Ich bin als Schwerbehindertenvertretung im übrigen selbst Betriebsrätin und die betroffene Schwerbehinderte ist sogar selbst Ersatzmitglied des Betriebsrates.

Der AG ist nun der Meinung dass es zu einer Verschwiegenheitspflicht geht.
Ich meine ich habe mich nicht fehlverhalten aber vielleicht täusche ich mich auch.

Es gab im übrigen eine Gerichtsverhandlung bezüglich der Versetzung.

Grüße, Apanatshi

SV zw. BR und Personalabteilung

Cebulon, Thursday, 02.06.2016, 14:10 (vor 2856 Tagen) @ Apanatshi

Der AG ist nun der Meinung dass es zu einer Verschwiegenheitspflicht geht.

Hallo Apanatshi,

das könnte allenfalls, wenn überhaupt, der BR als Organ monieren. Hier geht's ja in keiner Weise um geheimzuhaltende Geschäftsgeheimnisse, zumal die Personalsache ohnehin gerichtsöffentlich verhandelt wurde. Halte diese konstruierte Behauptung dieses Arbeitgebers in jeder Hinsicht für abwegig nach der Literatur. Solche plumpe durchsichtige Spielchen sprechen nicht für professionelle Personaler. Hat evtl. jemand ähnliche Erfahrungen?

Gruß,
Cebulon

SV zw. BR und Personalabteilung

Apanatshi, Bayern, Thursday, 02.06.2016, 14:49 (vor 2856 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,
danke für Deine Rückmeldung. Ich war in der Zwischenzeit auch aktiv und habe Rechtsauskünfte bei Gewerkschaft und zwei Juristen eingeholt.
Es gibt hier keinen Verstoß gegen Verschwiegenheitsverpflichtung. Da waren sich alle einig.
Die Information hat ausschließlich die Betroffene erhalten, die es Ihrerseits ihrem Anwalt weitergeleitet hat. Und auf die Information hat sie Anspruch.
Die Email habe ich mir auch nicht vom BR erschlichen, sondern ich habe diese email vom BR erhalten in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertretung.

Da ich den Arbeitgeber vor geraumer Zeit auf die fehlende Einhaltung von § 95 hingewiesen habe (in derselben Sache) und ihn auf eine Ordnungswidrigkeit hingewiesen habe, wird dies wohl die Retourkutsche gewesen sein. Traurig, dass man auf diesem unsachlichen Weg versucht die Interessensvertreter zu beschäftigen und in die Defensive zu bringen.
Sollte jemand aber noch was dazu zu sagen haben, würde ich mich freuen - man lernt ja schließlich nie aus.

Danke, A.

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