Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit (Umgang mit Arbeitgeber)

Sandra, Hessen, Monday, 06.06.2016, 17:50 (vor 2881 Tagen)

Hallo Leute hier mal eine Frage die ich so nicht beantworten kann.
unser Ag plant eine Kürzung von Sonderzahlung wegen Krankheitnach §4aEntgFG.

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Und das habe ich im Netz gefunden : Wird also eine chronische Krankheit als Behinderung anerkannt, müsste der Arbeitgeber bei Maßnahmen aufgrund dieser Vorschriften zwischen Fehltagen, die auf der chronischen Krankheit beruhen und Fehltagen, die auf einer davon unabhängigen Krankheit beruhen, unterscheiden. Unterlässt er diese Differenzierung, könnte eine unzulässige Benachteiligung wegen einer Behinderung vorliegen. Denn für Arbeitnehmer/-innen mit Behinderung aufgrund einer chronischen Krankheit ist das Risiko erhöht, Fehltage gerade aufgrund ihrer Krankheit ansammeln. Also kann man sagen das es bei Mitarbeiter mit Behinderung nicht so einfach gekürzt werden darf oder wie ist das zu verstehen ???
Danke und Gruß Sandra

Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit

sedov, Thursday, 09.06.2016, 16:34 (vor 2878 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,✿

ich glaube, ich habe die Seite gefunden, mit dem, was Du gefunden hast.
Hier steht eigentlich alles sehr deutlich beschrieben:
Hier geht es um eine Entscheidung ds EUGH´s, aber wie man lesen kann, entscheiden in vielen Bereichen die nationalen Gerichte.
Vielleicht reicht Dir dieser Link aus:

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Behinderung_und_chronische_Krankheiten/Themenjahr_2013/chronische_Krankheiten/EuGH-Urteil/EuGH-Urteil_node.html

Vorsicht bei solchen Urteilen, erst eine deutliche rechtliche Meinung darüber einholen, ehe man vorschnellt. Nicht jedes im Netz gefundene Urteil ist allgemein anwendbar.

Gruß sedov✿

Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 10.06.2016, 13:29 (vor 2877 Tagen) @ Sandra

Hallo,

evtl. hat Dein AG den § 4a EFZG falsch verstanden.
Diese Vorschrift bietet dem AG ausdrücklich keine Rechtsgrundlage für einseitiges Handeln, sondern lediglich die Möglichkeit, eine derartige Kürzung zukünftig zu vereinbaren - sei es durch TV, BV oder Arbeitsvertrag.

Sofern es bei Euch noch keine Regelung in TV, BV oder Arbeitsvertrag gibt, darf der AG nicht kürzen mit Berufung auf § 4a EFZG.

Gilt zB kein TV, kann § 4a nur aufgrund einer mitbestimmungspflichtigen BV vom AG angewendet werden, wobei die BV auch nicht in bestehende Arbeitsverträge eingreifen darf.

So zB ErfK, Dörner/Reinhard, § 4a EFZG Rn 2

--
&Tschüß

Wolfgang

Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit

Cebulon, Friday, 10.06.2016, 21:07 (vor 2877 Tagen) @ Sandra

Unser Ag plant eine Kürzung von Sonderzahlungen wegen Krankheit nach § 4a EntgFG.


Hallo, hier einige Web-Infos zu
§ 4a Entgeltfortzahlungsgesetz:

Newsletter zum Thema Kürzung von
Sondervergütungen wegen Krankheit
www.arbeitsrecht.de

Grundsatzurteil zu diesem Thema:
LAG Hamm, 7.3.2007 - 18 Sa 1663/06
www.openjur.de

Rechtsprechungs-ABC der AOK
Kürzung von Sonderzahlungen:
www.aok-business.de

Gruß,
Cebulon

Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit

Sandra, Hessen, Monday, 13.06.2016, 16:52 (vor 2874 Tagen) @ Cebulon

Ok danke für die gute Info.
Gruß Sandra !!!

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