Zugang der SBV zum Protokoll der PR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)
Ich bin SBV einer Dienststelle der Agentur für Arbeit, die dem BPersVG untersteht.
In der Zusammenarbeit mit dem PR werfen sich für mich folgende Fragen auf:
Habe ich als SBV ein Recht auf Übergabe des PR-Protokolls?
Habe ich ein Recht auf Übergabe des Protokolls des Monatsgespräches?
Hilfsweise:
Miss der PR - falls ja in welcher Form - mit den Inhalt der o. g. Protokolle zugänglich machen.
Folgende Problematik kommt zusätzlich dazu: Ich bin hochgradig Sehbehindert. In wie weit kann ich mich bei der Problematik auf das BGG berufen und den Zugang zu den Protokollen in barrierefreier Form verlangen?