Ausgleichsabgabe (Allgemeines)

Schollo64, Laatzen, Thursday, 16.06.2016, 17:06 (vor 2864 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage.
Unsere Unternehmen ist zum 1.1.2016 mit 613 a auf einen neuen Arbeitgeber übergetreten.
Ich habe den neuen Arbeitgeber auf gefordert mir die Unterlagen für 2015 zu zusenden.
Er verweist auf den alten Arbeitgeber.
Hat der neue Arbeitgeber nicht diese Unterlagen vom alten Arbeitgeber bekommen?
Danke für Eure Antwort.

Ausgleichsabgabe

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 17.06.2016, 14:48 (vor 2863 Tagen) @ Schollo64

Hallo zusammen,

Hallo,

wie ist das hier

Unsere Unternehmen ist zum 1.1.2016 mit 613 a auf einen neuen Arbeitgeber übergetreten.

genau zu verstehen ?
Gab es eine Verschmelzung ? Wurde der Betrieb komplett bzw. teilweise verkauft ? Existiert der Betrieb unverändert weiter und es gibt nur einen neuen Eigentümer ?

Grundsätzlich haftet ein neuer Eigentümer auch für die Verpflichtungen aus dem SGB IX. Probleme kann es aber geben, wenn nur ein Betriebsteil veräußert wurde, der alte Betrieb aber ansonsten weiterbesteht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ausgleichsabgabe

Schollo64, Laatzen, Sunday, 19.06.2016, 14:01 (vor 2861 Tagen) @ albarracin

die Firma wurde verkauft und in eine neue GmbH eingegliedert

Ausgleichsabgabe

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 19.06.2016, 16:18 (vor 2861 Tagen) @ Schollo64

Hallo,

in diesem Fall dürfte der neue Erwerber auch für zurückliegende Verpflichtungen aus dem SGB IX des gekauften Betriebes in der Haftung sein.
Dies ergibt sich mE auch aus dem Begriff des "fortlaufend" zu führenden Verzeichnisses in § 80 Abs. 1 SGB IX.

Diese Art der Verpflichtung ggü. der SBV kann mE auch nicht durch Vertrag zwischen Verkäufer und Erwerber des Betriebes zu Lasten Dritter - wie zB SBV, BR, AA, IA - rechtswirksam geändert werden.

Die SBV sollte also mit Hinweis auf die Rechtsnachfolge und die Formulierung des § 80 SGB IX auf der Aushändigung der Unterlagen bestehen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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