SBV wird von swb ANin "ausgeladen" (Allgemeines)

lolarollt, Baden-Württemberg, Monday, 20.06.2016, 19:56 (vor 2839 Tagen)

Hallo zusammen,

leider habe ich bisher nur wenig Praxiserfahrung in meinem Amt, weshalb meine Frage vielleicht seltsam klingt: Wie steht es um die Möglichkeit des swb AN, die Beteiligung der SBV in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten abzulehnen?

Eine swb ANin hat mich kontaktiert, um sich beraten zu lassen, da sie im kommenden Herbst aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbtags arbeiten kann/möchte, da eine Rücken-OP im September ansteht und sie danach wohl für sehr lange mit großen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Motorik rechnet. Eine BEM bzgl. des Rückens war in der Vergangenheit schon erfolgt.

Vonseiten des AG wurde im Nachlauf dieses Gesprächs wohl Druck auf die swb ANin ausgeübt. Mein Vorschlag, bzgl. der geplanten Teilzeitstelle gemeinsam mit mir als SBV mit dem AG in Verhandlung zu treten wird nun von ihr abgelehnt, sie möchte sich alleine mit dem AG auseinander setzen. Mir scheint jedoch, dass sie, so verunsichert, wie sie auf mich wirkt, alleine im Gespräch mit dem AG wenig Erfolg haben wird und ihr Anliegen nicht erfolgreich verhandeln kann. Deshalb ist es für mich total unverständlich, die Unterstützung der SBV nicht zu suchen.

Kann der AG auf Wunsch des swb AN hin seine Informationspflicht unterlassen und mich als SBV einfach nicht weiter informieren, wie sich der neue Arbeitsplatz bzw. -vertrag gestaltet? Beim BEM kann der swb AN wohl wählen, ob er die SBV beteiligt oder nicht. Wenn dieses allgemeine Wahlrecht besteht, würde dies im worstcase bedeuten, wenn alle Unternehmungen der swb ANin schief laufen und sie letztendlich ihren Arbeitsplatz verlieren würde, ich dann nur noch meine Stellungnahme hinsichtlich Kündigung gegenüber dem Integrationsamt tippern darf?!

Danke für Tipps,
viele Grüße,
Lola

SBV wird von swb ANin "ausgeladen"

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 21.06.2016, 08:25 (vor 2838 Tagen) @ lolarollt

Hallo Lola,

Kann der AG auf Wunsch des swb AN hin seine Informationspflicht unterlassen und mich als SBV einfach nicht weiter informieren, wie sich der neue Arbeitsplatz bzw. -vertrag gestaltet?

Eine solche Ablehnung berührt nicht die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen.
Außerdem gilt stets das allgemeine Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs. 2 SGB IX, da hier kein Ablehnungsgrund geregelt ist.
Die Anhörungs- und Unterrichtungsrechte der Schwerbehindertenvertretung werden deshalb durch die Ablehnung ihrer individuellen Mitwirkung seitens eines einzelnen schwerbehinderten Bewerbers nicht ausgeschlossen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

SBV wird von swb ANin "ausgeladen"

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.06.2016, 08:39 (vor 2838 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

Du mußt hier zwei Sachverhalte auseinanderhalten:

1.
Es gibt kein automatisches Recht der SBV auf Teilnahme an Personalgesprächen (mit Ausnahme von Bewerbergesprächen nach § 95 Abs. 2 Satz 3 iVm § 81 Abs. 1 Satz 10SGB IX) von sb AN.
Ein sb AN muß die Teilnahme der SBV bei Personalgesprächen ausdrücklich wollen.

2.
Komplett zu trennen von der konkreten Begleitung bei Personalgesprächen ist die Information und Anhörung nach § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX einschließlich der Sanktionsmöglichkeit der Aussetzung nach Satz 2. Hier kennt die Literatur kein Verweigerungsrecht des sb AN. Auch das Gesetz sieht hierfür keine Ausnahme vor. Diese Information und Anhörung muß immer rechtzeitig und umfassend erfolgen - unabhängig davon, ob der betroffene sb AN dazu schweigt oder dies gar ablehnt. Plant der AG ein Personalgespräch mit einem sb AN, hat diese Information regelmäßig bereits vor dem geplanten Gesprächstermin stattzufinden.

P.S.: Hans-Peter war schneller, wie ich gerade gesehen habe.

--
&Tschüß

Wolfgang

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