Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung Interessenausgleich (Allgemeines)

Peter01, Lübeck, Tuesday, 21.06.2016, 08:48 (vor 2860 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und erst seit Dezember 2015 Vorsitzender der Schwerbehindertenvertretung. Habe bisher noch keine Schulung gehabt. Unser Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern ist im Februar diesen Jahres aus einem mittelständischem Unternehmen an einen Betrieb in Lübeck (ebenfalls mittelständisch verkauft worden. Der Standort im Osten soll kurzfristig aufgegeben werden und alle Mitarbeiter ( jetzt nur noch ca. 100 von 134 ) ihren Arbeitsplatz in Lübeck aufnehmen. Von 5 SB im Osten sind jetzt nur noch 3 übrig. In Lübeck gibt es auch 3 SB, allerdings keine Schwerbehindertenvertretung. Solange noch beide Standorte existieren gibt es einen GBR für beide Standorte. Umzug soll jetzt im Frühjahr 2017 stattfinden. Nun verhandelt unser GBR mit der neuen Geschäftsleitung über einen Interessenausgleich und Sozialplan, da es ja eine Betriebsänderung für beide Standorte geben wird. Der Arbeitgeber macht Druck, da er unbedingt eine Änderungskündigung für die Mitarbeiter im Osten aussprechen will. Er ist dem Anschein nach gewillt, alle 100 Mitarbeiter-Osten mit nach Lübeck zu nehmen.
Nun meine Frage: Wie kann ich mich als Schwerbehindertenvertreter in den Interessensausgleich und Sozialplan einbringen? Da ich auch hier Vorort im BR bin, weiss ich, dass es bereits einen ersten Vorschlag des AG gibt. Hier finden aber bis jetzt die SB keinerlei Berücksichtigung. Es fanden auch schon mehrere Verhandlungsrunden Interessenausgleich zwischen GBR und Arbeitgeber statt. Hierzu wurde ich aber nicht eingeladen. Ich wurde übergangen. Habe natürlich den GBR damit konfrontiert, aber ich werde immer wieder ignoriert. Ich habe mich auch schon an die IG Metall gewendet - bin selbst Mitglied - aber bis jetzt auch keine Rückmeldung erhalten. Die IG-M verhandelt momentan Vorort einen Tarifvertrag aus und ist aus diesem Grund des Öfteren hier im Haus. Nur bekomme ich das nie rechtzeitig mit.
Vielleicht hat hier jemand ein paar Ideen und kann mir Hilfestellung geben.

Vielen Dank im Voraus, Peter01

Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung Interessenausgleich

Cebulon, Tuesday, 21.06.2016, 20:10 (vor 2859 Tagen) @ Peter01

Hallo Peter, beim Interessenausgleich bzw. Sozialplan wird teils gepfuscht, aber auch unmittelbar diskriminiert, ohne dass das jemand merkt. Siehe z.B. Anmerkung von Düwell vom 04.05.2016 in jurisPR-ArbR 18/2016 Anm. 1, zu BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13.

Grüße,
Cebulon

Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung Interessenausgleich

Peter01, Lübeck, Thursday, 23.06.2016, 15:51 (vor 2858 Tagen) @ Cebulon

Danke.

Aber so richtig hilft es mir nicht weiter. Scheint auch sonst keiner mir weiter helfen zu können?

Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung Interessenausgleich

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.06.2016, 21:04 (vor 2857 Tagen) @ Peter01

Hallo,

Du hast es bisher offensichtlich versäumt, Dich ggü. dem AG als GSBV gem. § 97 Abs. 1 Nr. 2 zu erklären. Das solltest Du nun unbedingt tun.

Der GBR ist völlig unabhängig in der Organisation seiner Arbeit und zB der Benennung von Verhandlungskommissionen.Er hat keine Pflicht, Dich zu beteiligen.

§ 95 Abs. 2 gilt auch uneingeschränkt bei Betriebsänderungen und Sozialplänen. Dieses Recht mußt Du einfordern. Wenn Dich der GBR nicht an den Verhandlungen beteiligt, muß der AG halt bei Dir als GSBV "Ehrenrunden" drehen, um Dich umfassend zu informieren. Du kannst auch den AG darauf hinweisen, daß er frühzeitig das IA zu beteiligen hat oder aber das IA selbst informieren und hinzuziehen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung Interessenausgleich

Peter01, Lübeck, Friday, 24.06.2016, 07:47 (vor 2857 Tagen) @ albarracin

Danke albarracin,

den AG habe ich schon des Öfteren informiert. Leider wird es immer wieder ignoriert mit dem Hinweis, dass unsere SB´s nicht vom Interessensausgleich betroffen sind. Deshalb meine Frage, was für eine Rolle spielen die SB´s im Interessenausgleich? Worauf kann ich Einfluß nehmen. Ich bin nun ganz neu und noch ziemlich unerfahren. Aber es stand sonst niemand zu Verfügung.
Muss der AG denn zwingend das Integrationsamt einschalten?

Bin ich jetzt auch automatisch für den Lübecker Betrieb zu ständig? Die Wahlen fanden ja hier im Haus vor dem Verkauf statt. In Lübeck gibt es keine Vertretung.
Wie ist es mit GSBV. Rücke ich jetzt auch automatisch in diese Position? Oder muss dieser neu gewählt werden?

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