Zuständigkeit (Wahlen)
einen schönen guten Tag,
ich wende mich heute an euch mit folgendem Problem. In meiner Funktion als
SBV bin ich tätig in einem Gemeinschaftsunternehmen mit 2 Firmen, nennen wir sie mal A und B. Als Angehöriger von Firma A bin ich gewählt und zuständig für beide. Soweit so klar. Nun steht evtl. ein Wechsel von mir in eine Abteilung von Firma A an. Die Geschäftsleitung von Firma A hat auch die Leitung im Gemeinschaftsbetrieb für die MA der Firma A dort. Insgesamt hat Firma A 5 SBM im Gemeinschaftsbetrieb und 1 in der anderen Abteilung.
Nun meine Frage: Bin ich immer noch zuständig für die SBM Kollegen im Gemeinschaftsbetrieb, wenn ich diesen verlasse und versetzt werde ?
viele Grüße
Bob