Atteste in die Personalakte? (Allgemeines)

Nr.5 lebt, Friday, 15.07.2016, 08:38 (vor 2840 Tagen)

In unserem Unternehemen wurden Beschäftigte in eine "Art Abteilung" zur Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz versetzt. Nennt sich JSP, da dort viele hingeschoben wurden, die älter sind oder eine Behinderung haben, entstand jetzt folgende Situation.
Eine Kollegin, sagt das sie nur mit gewissen Einschränkungen Vermittelt werden kann und brachte dafür ein Attest ihres Arztes.
Jetzt soll dieses Attest in die Personalakte.
Weiß jemand von Euch, ob das juristisch erlaubt ist, bzw. was sie machen soll?

Atteste in die Personalakte?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.07.2016, 08:46 (vor 2840 Tagen) @ Nr.5 lebt

In unserem Unternehemen wurden Beschäftigte in eine "Art Abteilung" zur Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz versetzt. Nennt sich JSP, da dort viele hingeschoben wurden, die älter sind oder eine Behinderung haben, entstand jetzt folgende Situation.
Eine Kollegin, sagt das sie nur mit gewissen Einschränkungen Vermittelt werden kann und brachte dafür ein Attest ihres Arztes.
Jetzt soll dieses Attest in die Personalakte.
Weiß jemand von Euch, ob das juristisch erlaubt ist, bzw. was sie machen soll?

Die Personalakte unterliegt einem besonderen Schutz.
Hierbei unterliegen Krankheitsdaten sofern sie zulässigerweise zur Personalakte gelangt sind, einem besonderen Schutz. Da ärztliche Auskünfte in besonderer Weise das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten berühren, sind diese nur verschlossen zur Personalakte zu nehmen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Atteste in die Personalakte?

MatthiasNRW, Friday, 15.07.2016, 09:49 (vor 2840 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

In unserem Unternehemen wurden Beschäftigte in eine "Art Abteilung" zur Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz versetzt. Nennt sich JSP, da dort viele hingeschoben wurden, die älter sind oder eine Behinderung haben, entstand jetzt folgende Situation.
Eine Kollegin, sagt das sie nur mit gewissen Einschränkungen Vermittelt werden kann und brachte dafür ein Attest ihres Arztes.
Jetzt soll dieses Attest in die Personalakte.
Weiß jemand von Euch, ob das juristisch erlaubt ist, bzw. was sie machen soll?


Die Personalakte unterliegt einem besonderen Schutz.
Hierbei unterliegen Krankheitsdaten sofern sie zulässigerweise zur Personalakte gelangt sind, einem besonderen Schutz. Da ärztliche Auskünfte in besonderer Weise das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten berühren, sind diese nur verschlossen zur Personalakte zu nehmen.

Gilt dies auch für arbeitsmedizinische Einschätzungen (z. B. im Rahmen der betrieblichen Vorsorge), wenn diese keine Untersuchungsergebnisse oder sonstige medizinische Daten enthalten, sondern lediglich allgemeine Aussagen über mögliche Tätigkeiten bzw. Einschränkungen?

Hier würde ich einen Unterschied sehen.

Atteste in die Personalakte?

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 15.07.2016, 09:59 (vor 2840 Tagen) @ MatthiasNRW

Moin Moin,

auch wir haben einen solchen Internen Stellenmarkt, der sowohl bei gesundheitlich Eingeschränkten, die nicht mehr in die bisherige Tätigkeit zurückkönnen, als auch wenn Stellen weggefallen sind, aktiv wird. Diese übernehmen für die Zeitdauer der Vermittlung zwar Arbeitgeberfunktion, aber benötigen, um einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, auch die Mithilfe der Beschäftigten, unter anderem auch die Angabe der Einschränkungen und ggf. auch der Erkrankungen, wenn dies am neuen Arbeitsplatz von Bedeutung ist. So darf z.B. ein Kollege mit neuer Epilepsie oder plötzlich auftretendem Schwankschwindel in der neuen Tätigkeit keine E-Lok fahren, auch wenn er einen solchen Schein noch in der Personalakte hat, usw. Um leidensgerechte Arbeitsplätze zu finden, können daher Arztatteste notwendig werden.

Bei uns werden die Akten dieser Abteilung getrennt von den normalen Personalakten, die in der Personalverwaltung liegen, geführt, was die Sachlage ein wenig entspannt.

Vielleicht wäre diese Vorgehensweise auch bei Euch eine Möglichkeit.

Liebe Grüße

Hendrik

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