Zuständigkeit nach Betriebsänderung (Wahlen)

Paul, Hamburg, Monday, 18.07.2016, 13:04 (vor 2838 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter*innen,

habe noch zwei Fragen an die Spezialisten für Wahlen bzw. Betriebsänderung.

Fall 1:
Ein Betrieb mit SBV und BR bekommt im Rahmen einer BÄ neue Aufgaben und Mitarbeiter. Er teilt sich neu in drei eigenständige Betriebsteile. Für die Zukunft wird es drei BR`s und drei SBVén geben, ebenso GBR und G-SBV. Der jetzige Betriebsrats bleibt zuständig für den (alt) Betrieb 1., für die anderen wird neu gewählt. Die SBV wird dem Betrieb zwei zugeordnet. Bleibt sie SBV, eventuell auch mit Zuständigkeit für die anderen Betriebe (G-SBV)? Oder hat sie das Mandat durch den Wechsel in den Betrieb zwei verloren?
Ich hoffe es ist Verständlich.

Fall 2:

Es wird ein Tarifvertrag nach § 3 BetrVG über einen Standorttarifvertrag abgeschlossen. Danach werden an einem Standort die Mitarbeiter mehrerer Töchterbetriebe von nur einem Betriebsrat vertreten.
Gelten diese Strukturen automatisch für die zu wählende SBV oder bedarf es noch weiterer Schritte?

Schon einmal Danke im Voraus
Paul

Zuständigkeit nach Betriebsänderung

Cebulon, Monday, 18.07.2016, 14:32 (vor 2838 Tagen) @ Paul

Die SBV wird dem Betrieb zwei zugeordnet.

Hallo Paul, werden denn hier sämtliche Mitglieder der bisherigen SBV (also VP und alle Stellis) dem Betrieb zwei zugeordnet? Gab's bisher eine GSBV?

Gruß,
Cebulon

Zuständigkeit nach Betriebsänderung

Paul, Hamburg, Monday, 18.07.2016, 14:45 (vor 2838 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

nein, eine G-SBV gab es nicht. Der neue Betrieb ist ja erst jetzt gegründet. Die Stellvertretung (es gab nur eine) ist in einen ganz anderen Betrieb gewechselt (613a) und hat ihr Mandat verloren.
Ich bin als K-SBV ja im Zweifel zuständig. Die für uns entscheidende Frage ist aber, ob die SBV noch im Amt ist?

Lieben Gruß
Paul

Zuständigkeit nach Betriebsänderung

Cebulon, Monday, 18.07.2016, 14:55 (vor 2838 Tagen) @ Paul

Die für uns entscheidende Frage ist aber, ob die SBV noch im Amt ist?

Nein, nicht mehr im Amt, da erloschen. Hier ist allein die KSBV als örtliche SBV-Ersatzvertretung im Mandat und muss für örtliche SBV-Neuwahlen sorgen.

Also Bestellung von Wahlvorständen oder Einladung zu Wahlversammlungen durch die KSBV.

Gruß,
Cebulon

Zuständigkeit nach Betriebsänderung

Paul, Hamburg, Tuesday, 19.07.2016, 11:25 (vor 2837 Tagen) @ Cebulon

Nein, nicht mehr im Amt, da erloschen.

Hallo Cebulon,

so wird es wohl sein. Was mich dabei aber stört ist die Tatsache, dass bei einem Betriebsübergang nach 613a ein Widerspruch möglich ist, auch gegen eine Versetzung kann sich der Betroffene wehren. In unserem Fall legt der Arbeitgeber aber einseitig fest, wer in welchen Betrieb wechselt. So kann ein Arbeitgeber auch unbequeme Betriebsräte oder SBVèn elegant aus dem Amt kicken.

Paul

Zuständigkeit nach Betriebsänderung

Cebulon, Tuesday, 19.07.2016, 13:46 (vor 2837 Tagen) @ Paul

So kann ein Arbeitgeber auch unbequeme Betriebsräte oder SBVèn elegant aus dem Amt kicken.

Nein, so "elegant" geht das hier nicht, da immerhin Versetzungsschutz besteht bei einem drohendem Mandatsverlust wie hier. Ein solcher Schutz gilt nicht nur für den Betriebsrat, sondern auch für die SchwbV.

Vgl. auch die Wahlbroschüre in Nr. 5.5 entsprechend zum "Versetzungsschutz in Betrieben".

Siehe dazu auch die hilfreiche Kommentierung zu
LAG Nürnberg vom 11.10.2010, Az.: 7 TaBVGa 7/10, wonach die Fehlentscheidung der Vorinstanz per Eilverfahren aufgehoben wurde.

Gruß,
Cebulon

Zuständigkeit nach Betriebsänderung

Monica99, Tuesday, 19.07.2016, 13:53 (vor 2837 Tagen) @ Paul

Hallo,

also sofort Anwalt einbinden und den Versetzungsschutz in Anspruch nehmen!

--
mfg Monica

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