Wie fest ist die 4-Wochen-Frist nach Ablehnung (Antragstellung / Widerspruch)

ClaudiaHornig, Offenburg, Wednesday, 20.07.2016, 09:32 (vor 2831 Tagen)

Guten Morgen,
ich habe gerade einen Ablehnungsbescheid eines Verschlechterungsantrages auf den Tisch bekommen. Der Mitarbeiter bittet mich, trotz Ablauf der Einspruchsfrist, einen Einspruch zu formulieren. Sein Personalsachbearbeiter hätte ihm gesagt, trotz Frist könne man es ja versuchen.
Ich bin der Auffassung, dass es nach Ablauf der Frist keinen Sinn macht, noch zu versuchen einen Widerspruch zu erheben.

Aber habe ich da Recht? Ich möchte natürlich für den Mitarbeiter nichts unversucht lassen und brauche da eure Hilfe.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Rückmeldungen!

Wie fest ist die 4-Wochen-Frist nach Ablehnung

ciralifan, Wednesday, 20.07.2016, 09:45 (vor 2831 Tagen) @ ClaudiaHornig

Wenn der Antragsteller die Widerspruchsfrist verpennt hat, wäre ein neuer Verschlechterungsantrag wohl die sinnvollere Lösung.
Falls dieser wiederum abgelehnt wird ist der Antragsteller nun ja hoffentlich schlauer.
( Bei Ablehnung sollte immer ein vorläufiger Widerspruch fristgerecht eingereicht werden , auch mit der Bitte um Zusendung der Entscheidungsrelevanten Unterlagen, hieraus könnt ihr zusammen mit den Ärzten prüfen, ob alles wie angegeben berücksichtigt wurde und dann erst den Widerspruch begründen).

Wie fest ist die 4-Wochen-Frist nach Ablehnung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 20.07.2016, 09:53 (vor 2831 Tagen) @ ciralifan

Moin Moin Claudia,

es hängt davon ab, ob der Antragssteller/ die Antragsstellerin Gründe anführen kann, warum in der Einspruchsfrist keine Antwort möglich war. Z.B. Mehrwöchiger Urlaub, Krankenhausaufenthalt, medizinische Rehabilitation.

Dann kann man die Einsetzung in den vorigen Stand beantragen und zeitgleich den von Ciralifan beschriebenen formlosen Widerspruch einlegen, verbunden mit dem Wunsch der Übersendung der ärztlichen Stellungnahmen.

Dieses sollte dann aber so schnell wie möglich geschehen und ggf. auch belegt werden (Flugschein, Entlassungsbericht usw.).

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik

Zusätzliche Hinweise

garda, Berlin, Wednesday, 20.07.2016, 11:42 (vor 2831 Tagen) @ Hendrik1

Hier sind schon fast alle Punkte genannt worden.

Noch ein Hinweis: je nachdem wie der Antrag gestellt war und ob denn die Unterlagen alle Vorliegen um mit einiger Aussicht auf Erfolg einen Widerspruch zu verfassen (z. B. GdB-Bogen, ärztliche Stellungnahmen, Original des Antrags, Bescheid) ist es möglicherweise sinnvoll den alten Antrag tatsächlich zu beerdigen und nach ausreichender Vorbereitung einen neuen Antrag zu stellen, gerade dann, wenn ein null-Bescheid ergangen ist also nix anerkannt wurde. Hab ich gerade im privaten Umkreis gehabt. Der selbst gestellte Antrag war so nicht zu retten.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Wie fest ist die 4-Wochen-Frist nach Ablehnung

ClaudiaHornig, Offenburg, Wednesday, 20.07.2016, 11:45 (vor 2831 Tagen) @ ClaudiaHornig

Ich danke euch allen erst einmal für die Rückmeldung.

Ich bin mir nicht sicher, ob es Sinn macht, alles nochmal "aufzudröseln", da der Mitarbeiter mittlerweile eine Erwerbsminderungsrente bekommt.

Evtl. ist es besser nach einer gewissen Zeit nochmals einen Verschlechterungsantrag zu stellen.

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