Für und Pro Umbesetzung (Allgemeines)

Opolus, Thursday, 21.07.2016, 12:23 (vor 2807 Tagen)

Hallo,

ich bin recht neu als Schwerbehindertenbeauftragten in einer großen Behörde gewählt worden und habe seit kurzem einen komplizierten Fall. Es geht hierbei um einen Beamten, der selbst leicht "schwerhörig" ist und über 50 GdB aufweist. Aufgrund einer Organisationsanpassung soll er umbesetzt werden. Derzeit hat er Leitungsfunktion inne, aber bei der Umbesetzung hätte er die Leitungsfunktion nicht mehr inne und er muss wohl Gehaltseinbußen hinnehmen (bin es mir momentan bei Gehaltseinbußen nicht ganz sicher). Für ihn besteht die Schwierigkeit seine Kollegen barrierefrei verstehen zu können, da er auch oft an Besprechungen teilnehmen muss. Da ich selbst schwerhörig bin und ich oft Hilfsmittel bei Besprechungen nutze, habe ich ihn auf solche Hilfsgeräte wie Comfort Audio oder Phonax aufmerksam gemacht. Bei einem weiteren Gespräch habe ich dann Integrationsfachdienst hinzugezogen, um ihn in Bezug auf Hilfsmittel unterstützen zu können. Ich hatte aber auch ein Gespräch mit seiner Leitung gehabt und sie wollten mich darauf einwirken, den Betroffenen zu beeinflussen, dass er seiner Umbesetzung zustimmen soll. Da habe ich ihnen einen Gegenvorschlag gemacht, dass wir uns alle an einem Tisch sitzen sollen und es versuchen, das Problem zu lösen. Es kämen dann: die Vorgesetzten von dem Betroffenen, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und eben der Betroffene. Denn aus meiner Sicht hat der Arbeitsgeber auch Fürsorgepflicht, da der Betroffene aufgrund seiner Behinderung auch nicht überfordert werden darf.

Jetzt meine Frage: Welche Argumente darf ich hervorbringen bzw. auf welche Paragraphen darf ich verweisen?

Leider findet das Gespräch kurzfristig schon morgen statt.

Über irgendwelche Anregungen bzw. Tipps wäre ich sehr dankbar.

LG,
Opolus

Für und Pro Umbesetzung

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 21.07.2016, 20:52 (vor 2807 Tagen) @ Opolus

Moin Moin Opolus,

bist Du gewählte Schwerbehindertenvertretung oder Arbeitgeberbeauftragter?

Aber oki, ich gehe mal von ersterem aus, ovbohl Du von neu gewähltem Beautragten gesprochen hast, da die Beautragten in der Regel ernannt und nicht gewählt werden.

1. Es gibt hier unter der Rubrik Dokumente den Fürsorgeerlass des Bundelandes NRW. Diesen solltest Du Dir zu Rate ziehen, Unter 9. heißt es:

9
Arbeitsplatzwechsel
Soweit schwerbehinderte Menschen ihre Versetzung, Abordnung oder Umsetzung
beantragen, soll dem nach Möglichkeit entsprochen werden. Schwerbehinderte Menschen
sollen gegen ihren Willen unter Berücksichtigung des § 81 Abs. 4 SGB IX nur aus dringenden dienstlichen Gründen versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden. Dies gilt auch für jede andere wesentliche Änderung des Arbeitsplatzes. Vor jedem Arbeitsplatzwechsel ist nach §95 Abs. 2 SGB IX zu verfahren. Die Beteiligung der Personalvertretung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz bleibt unberührt.

Sie müssen also dringende dienstliche Gründe anführen, um diese Leitungskraft umzusetzen, da würde ich sie erst mal kommen lassen. Dann ist auch erst vor einer Umsetzung zu prüfen, ob mit einer technischen Arbeitshilfe die angesprochenen Probleme beseitigt werden können, oder ob es bei ggf. behinderungsbedigter Minderleistung möglich ist, über Ausgleichszahlungen bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers diese Stelle aufrecht zu halten.

Zum anderen könntest Du ansprechen, falls die Arbeitgeberseite seit längerem bestehende ernsthafte Probleme, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten, wenn er siese Stelle weiter inne hat, bennent, warum dann nicht die Arbeitgeberseite schon längst das verpflichtende Präventionsverfahren nach §84,1 SGB IX in Gang gebracht hätte. Dieses muss frühzeitig uns bei Eintreten eines solchen Zustands vom Arbeitgeber angestossen werden.

Soweit allgemeine Hinweise.

Abschließend würde ich eine/n im Beantenrecht erfahrene/n Kollegen/in des Personalrats hinzuziehen, falls sich hierdurch weitere Argumente zum Aufrechterhalten der Stelle finden lassen, die ich nicht kenne.

Mit freundlichen Grüßen und viel Glück morgen;-)

Hendrik

Für und Pro Umbesetzung

Opolus, Thursday, 21.07.2016, 22:30 (vor 2807 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik,

erstmal danke für deine ausführliche Antwort, die ich mir in aller Ruhe durchlesen werde. Nein, ich bin in der Tat gewählter Schwerbehindertenbeauftragter.

Gute Nacht,
Opolus

Für und Pro Umbesetzung

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 22.07.2016, 12:03 (vor 2806 Tagen) @ Opolus

Moin Moin Opolus,

Arbeitgeberbeautragte können meines Wissens nach nicht gewählt werden, sondern werden vom Arbeitgeber ernannt.

Schwerbehindertenvertretungen werden als Vertrauensperson bzw. Stellvertreter/in von den Schwerbehinderten und Gleichgestellten gewählt.

Ich wüsste nicht, welches Gremium einen Arbeitgeberbeautragten wählen dürfte?

Daher habe ich gerade ganz viele Fragezeichen im Kopf?

Liebe Grüße

Hendrik

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