Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag? (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Tuesday, 26.07.2016, 12:22 (vor 2802 Tagen)

Hallo liebe Mitforisten,

die Suchfunktion hat da kein eindeutiges Ergebnis gebracht, Tante Google auch nicht.

Ist die SBV bei der Anordnung der Attestpflicht vom 1. Tag an zu beteiligen? Für mich klingt der § 95 Abs. 2 SGB IX ganz stark danach.

Das der AG das darf ist keine Frage und der PR ist da wohl außen vor aber die SBV?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag?

ciralifan, Tuesday, 26.07.2016, 12:36 (vor 2802 Tagen) @ garda

Wenn es um einen Einzelfall SB / GL geht bin ich bei dir,macht ja auch Sinn.
Wenn es die Gesamtheit der SB / GL im Betrieb betrifft, sind i.d.R. auch die Nicht SB MA betroffen und dann ist der PR/BR - da kollektiv - wieder mit im Boot und eine BV müsste her. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.07.2016, 18:22 (vor 2801 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

auch wenn alle AN von einer Maßnahme betroffen sind, können "spezifische Belange der Gruppe der schwerbehinderten Menschen" (LPK-SGB IX, Düwell, § 95 Rn 36) dazu führen, daß auch dann die Rechte aus § 95 Abs. 2 bestehen.

Im geschilderten Fall wäre das mE gegeben, wenn die Vorlagepflicht am 1. AU-Tag für alle AN angeordnet werden sollte.

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&Tschüß

Wolfgang

Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag?

Cebulon, Wednesday, 27.07.2016, 19:04 (vor 2801 Tagen) @ albarracin

Im geschilderten Fall wäre das mE gegeben

Hallo,

und wie ließe sich das konkret begründen, dass sbM davon anders betroffen sind als Nichtbehinderte? Maßgeblich ist, ob es besondere Auswirkungen der konkret angeordneten Maßnahme für sbM geben kann. Ist das auszuschließen, denn sind alle Beschäftigte, ob schwerbehindert oder nicht, gleichermaßen "berührt".

@michael: Geht's da um alle Arbeitnehmer oder um alle sbM oder nur um einen einzelnen sbM?

Gruß,
Cebulon

Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.07.2016, 22:34 (vor 2801 Tagen) @ Cebulon

Im geschilderten Fall wäre das mE gegeben

Hallo,

und wie ließe sich das konkret begründen, dass sbM davon anders betroffen sind als Nichtbehinderte?

zB weil sich unter sbM viel öfter chronisch kranke Menschen befinden, die dadurch sehr viel öfter zu einem Arztbesuch gezwungen wären ?

Gruß,
Cebulon

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag?

garda, Berlin, Thursday, 28.07.2016, 07:57 (vor 2800 Tagen) @ Cebulon

@michael: Geht's da um alle Arbeitnehmer oder um alle sbM oder nur um einen einzelnen sbM?

Hallo Cebulon,

es geht um einen einzelnen noch dazu schwer erkrankten Kollegen (Leukämie) dessen Erkrankung auch dem AG bekannt geworden ist. Die Anordnung wird von ihm und von mir als Schikane angesehen, denn der Kollege ist nicht gerade pflegeleicht und ich habe den Verdacht, dass man ihm eine Falle stellen will um einen Kündigungsgrund zu produzieren. Nach Tarifvertrag ist er ordentlich unkündbar, SB und er wohnt weit außerhalb. Es ist ihm faktisch nicht möglich das so zu erfüllen.

Habe die Aussetzung geschrieben und setze auch den Personalrat in die Spur.

Leider bezieht sich die zitierte Rechtsprechung immer auf das Betriebsverfassungsgesetz, allerdings ist das BPersVG nahezu wortgleich.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag?

garda, Berlin, Thursday, 28.07.2016, 08:47 (vor 2800 Tagen) @ WoBi

Hallo,

vielen Dank für die Links. Da die Rechtsprechung bis jetzt eher im BR-Bereich war, haben anscheinend PR das Thema nicht immer auf dem Schirm. Ich setze jetzt mal meinen PR auf die Spur.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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