Bewerbung im öfffentlichen Dienst (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Bernd, Friday, 09.09.2016, 11:46 (vor 2787 Tagen)

Hallo
meine Frage:
Häufig sind in den Bewerbungsunterlagen nur schriftliche Hinweise auf ein GdB oder Schwerbehinderteneigeschaft vorhanden.
Nachweise wie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gelischtsellung der Agentur für Arbeit fehlen.
Wie ist mit diesen Bewerbungen umzugehen?
Sind die Bewerber einzuladen ?
Wann darf der Nachweis gefordert werden?
Sind die besonderen Rechte schwerbehinderter Menschen bereits ohne Nachweis anzuwenden oder ist der Nachweis vor Einladung nachzufordern?
Gruß
Bernd

Bewerbung im öfffentlichen Dienst

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.09.2016, 12:01 (vor 2787 Tagen) @ Bernd

Hallo,

in der Bewerbung selbst muß kein Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung geführt werden. Dies kann der AG erst im weiteren Verlauf des Bewerberverfahrens verlangen.
Auch ohne Nachweis ist die SBV umgehend über die Bewerbung zu informieren, sofern die Eigenschaft deutlich angegeben wird.
( LPK-SGB IX, Düwell, § 81 Rn 145)

--
&Tschüß

Wolfgang

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