Betriebs(teil)übergang und verbleibende SBV (Wahlen)

ClaudiaJ, Monday, 12.09.2016, 15:27 (vor 2782 Tagen)

Hallo zusammen,

für einen Teilbereich unseres Unternehmens findet zum 01.10.2016 ein Betriebsteilübergang nach § 613 a BGB statt. Ich als amtierende Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie mein 1. Stellvertreter gehören dem übergehenden Betriebsteil an und scheiden per 30.09.2016 aus dem Unternehmen aus.

Zum neuen Arbeitgeber gehen 11 Schwerbehinderte/Gleichgestellte über, im Unternehmen verbleiben aber auch 15 Mitarbeiter mit Behinderung. Dazu nun folgende Fragen meinerseits:

1. Mein 2. Stellvertreter, der im Unternehmen verbleibt, rückt aufgrund des Ausscheidens von VP und 1. Stellv. in das Amt der VP nach. RICHTIG?

2. Er hat dann keinen Stellv., da 2014 nur 2 Stellv. gewählt wurden. D.h. er hat 2 Möglichkeiten: Er bleibt (nachgerückte) VP und leitet nur eine Nachwahl eines neuen Stellvertreters ein. Dann bleibt die SBV mit ihm als nachgerückte VP + neu gewähltem Stellv. bis zur nächsten regulären SBV-Wahl 2018 so im Amt. RICHTIG?

ODER:

Er legt sein Amt als (nachgerückte) VP nieder, um den Weg für eine Neuwahl der kompletten SBV frei zu machen, welche dann bis zur nächsten regulären SBV-Wahl 2018 im Amt wäre. RICHTIG?

Danke für Eure Antworten.

Herzliche Grüße,
Claudia

Betriebs(teil)übergang und verbleibende SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 12.09.2016, 17:04 (vor 2782 Tagen) @ ClaudiaJ

Hallo Claudia,

1. Mein 2. Stellvertreter, der im Unternehmen verbleibt, rückt aufgrund des Ausscheidens von VP und 1. Stellv. in das Amt der VP nach. RICHTIG?

Ja.

2. Er hat dann keinen Stellv., da 2014 nur 2 Stellv. gewählt wurden. D.h. er hat 2 Möglichkeiten: Er bleibt (nachgerückte) VP und leitet nur eine Nachwahl eines neuen Stellvertreters ein. Dann bleibt die SBV mit ihm als nachgerückte VP + neu gewähltem Stellv. bis zur nächsten regulären SBV-Wahl 2018 so im Amt. RICHTIG?

Ja. Dann bitte wieder 2 Stellis nachwählen.

Er legt sein Amt als (nachgerückte) VP nieder, um den Weg für eine Neuwahl der kompletten SBV frei zu machen, welche dann bis zur nächsten regulären SBV-Wahl 2018 im Amt wäre. RICHTIG?

Wäre auch eine Möglichkeit.
Ohne Grund aber nicht notwendig.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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