Jahresversammlung Übernahme Kosten (Versammlung)

Sheldor, NRW, Wednesday, 14.09.2016, 09:25 (vor 2778 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter!

Wir werden demnächst eine Jahresversammlung der schwerbehinderten Menschen durchführen.

Es werden ca.50 betroffene Personen erwartet. Als Dauer sind ca 4-5 Stunden avisiert.

Nun meine Frage:

Wer trägt denn die Kosten für Kaffee, Erfrischungsgetränke und evtl. ein paar Snacks/Gebäck?

Ist da eventuell der Arbeitgeber in der Pflicht?

Konnte in der Suche leider nichts passendes finden.

Vielen Dank,

Alex

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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)

Jahresversammlung Übernahme Kosten

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.09.2016, 10:16 (vor 2778 Tagen) @ Sheldor

Hallo,

Du hast "nichts gefunden", weil der AG für Bewirtung keine Kostentragungspflicht hat.
Zumindest im Bereich des BetrVG fehlt es an jeglicher Anspruchsgrundlage. Eine Kostentragungspflicht für Bewirtung kann auch nicht aus § 40 BetrVG hergeleitet werden (Fitting, § 42 Rn 52)

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&Tschüß

Wolfgang

Jahresversammlung Übernahme Kosten

ciralifan, Thursday, 15.09.2016, 07:36 (vor 2778 Tagen) @ Sheldor

Einfach mal freundlich anfragen ob euer AG die Kostenübernahme auf freiwilliger Basis macht. Bei uns funktionierts.

Jahresversammlung Übernahme Kosten

Sheldor, NRW, Monday, 19.09.2016, 16:21 (vor 2773 Tagen) @ Sheldor

Vielen Dank!

Na, dann werde ich mir was einfallen lassen :-P

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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)

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