Telefonisches Bewerbungsgespräch (Allgemeines)

S Manager, Wednesday, 14.09.2016, 23:12 (vor 2779 Tagen)

Hallo,

unsere zuständige Personalstelle hat mit einem potentiellen geeigneten Schwerbehinderten Bewerber ein telefonisches Einstellungsgespäch/Informationsgespräch durchgeführt (Telefonkonferenz). Ohne Beteiligung des Schw Vert und PR, die sich zur Zeit im Urlaub befanden. Der Schwerbe. Bewerber hat daraufhin seine Bewerbung nach der Einladung zurückgezogen!
Es wurde kein Gespächsprotokoll an Schw Vert. oder PR gegeben. Es konnte keine Stellungnahme der Schw Vert. od des PR gemacht werden. Auf Nachfrage gab der Schwb.Bewerber an, ihm wurde auch die Frage nach der Körperlichen Beinträchtigung gestellt ohne dass die Schw.Vert. od. PR anwesend waren.
Ist die Aussetzung § 95 Abs. 2 SGB der Entscheidung Bewerbeungsverfahren anzuwenden. Bis die schriftliche Klärung über das Einstellungsgespäch/Informationsgespräch stattgefunden hat. Kann das Bewerbungsverfahren noch einmal zu Gunsten des Schw. Bewerbers gestoppt oder Rückgängig gemacht werden.

Telefonisches Bewerbungsgespräch

Haui, Düren, Saturday, 17.09.2016, 17:53 (vor 2776 Tagen) @ S Manager

Hallo S Manager,

die Frage ist, hat die Personalabteilung PR und SBV informiert, dass Telefoninterviews stattfinden? Und waren alle PR-Mitglieder und SBV in Urlaub oder gab es Vertreter? Eigentlich sollte die Personalabteilung früh informieren, wann Interviews stattfinden. Wenn das passiert ist, muss man schauen, dass man als Gremium vertreten ist. Wenn man als Gremium verhindert ist, ist das kein Grund, die Interviews nicht durchzuführen.

Wenn alles korrekt vrlaufen ist, also Info an PR und SBV, sehe ich keine Chance, den Bewerber ins Verfahren zu holen. Blöd ist auch, dass er von sich aus zurückgezogen hat. Den Grund dafür würde ich auch gerne wissen.


Gruß Haui

Telefonisches Bewerbungsgespräch

S Manager, Sunday, 18.09.2016, 20:23 (vor 2775 Tagen) @ Haui

Hallo,

die SBV hat jedenfalls nichts von Telefon Interviews gewußt. Es kommt dazu, dass diese Interviews anscheindend noch vor dem Urlaub der SBV und PR gemacht worden sind. Eine schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch ist bis 1 Woche vor dem vereinbarten Datum der Bewerbungsgespräche auch nicht an den Schw. Bewerber geschickt worden! Das alleine schon ist ein Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit oder?
Was wird mir geraten? Jedenfalls muss eine schriftliche Einladung erfolgen, weil die SBV den Berwerber für 100% geeignet gehalten haben.
Grüße
SManager

Telefonisches Bewerbungsgespräch

Haui, Düren, Monday, 19.09.2016, 08:07 (vor 2775 Tagen) @ S Manager

Hallo S Manager,

ja das ist keine gute vertrauliche Zusammenarbeit und hier würde ich ansetzen und Gespräche mit der Personalabteilung bzw. dem Arbeitgeber suchen und schauen, wo die Problematik liegt. Wir machen alle Fehler und die stehen auch der Personalabteilung zu. Wenn es reine Willkür ist, muss man eben andeuten, dass es durchaus beim Einstellungsvorgang zu Verzögerungen kommen kann. Im vorliegenden Fall sehe ich für den Bewerber keine Chance, die Stelle zu bekommen. Er ist zum Interview eingeladen worden und hat es auch durchgeführt. Wie ist denn das Ergebnis der Bewertung im Vergleich zu den anderen Interviews? Sowas ist auch immer interessant zu wissen. Wird sowas bei euch gemacht und werden diese Infos zur Verfügung gestellt? Sollte man eigentlich. Wie schon gesagt, mich würde auch der Grund interessieren, warum er letztendlich zurückgezogen hat.

Das einzige, was er noch machen könnte, ist selbst vor Gericht klagen. Aber nur, weil die SBV oder der PR nicht anwesend war? Er muss schon dargelegen, dass ein Verstoss z.B. gegen das AGG vorliegt. Da will ich mich aber nicht so weit herauslehnen um zu sagen, er hat große Erfolgsaussichten. Dort wird sicherlich auch gefragt, was der Grund für die Rückname seiner Bewerbung ist.

Ich sehe mehr Chancen für euch, zukünftig sowas zu vermeiden, wenn es klare Regelungen gibt. Das fängt an bei der Vorlage der Stellenausschreibung bis über frühzeitige Info bei Ablehnung eines Bewerbers und der Info, wann Interviews anstehen. Bei uns wird das alles über ein elektronischen Bewerbungsverfahren geregelt, wo wir alle Bewerber mit ihren Unterlagen sichten und vergleichen können. Seitdem gibt es kaum noch Probleme.

Gruß Haui

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