Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV. (Allgemeines)

heinrich55, Wednesday, 14.09.2016, 23:36 (vor 2779 Tagen)

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

mein Arbeitgeber meint mir die Schulung nicht einräumen zu wollen.

Leider habe ich keine Kopie des Beschluss einbehalten, welche ich dem Arbeitgeber überreicht habe. Die 14 Tage frist ist morgen abgelaufen. Der AG hat auch nicht das Arbeitsgericht gerufen. Ich werde nun erstmal die Gewerkschafft hnzuziehen. Ist da ein Beschlussverfahren vorm Arbeitsgericht sinnvoll? Soll ich die Schulung dennoch buchen?? Hätte ich eigentlich schon machen wollen....


Vielen Dank schonmal für eure Abtworten.

Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV.

ciralifan, Thursday, 15.09.2016, 10:40 (vor 2778 Tagen) @ heinrich55

Welche Begründung liefert dir dein AG hier ?
Wenn eine Schulung notwendig ist kann dir der Schulungsanbieter meist schon mit Argumenten weiterhelfen, ob hier eine Notwendigkeit besteht geht aus deinem Post nicht hervor.
Im Normanfall läuft solch ein AG Verhalten ohne guten Grund auf Behinderung der Mandatsarbeit raus, da kannst du dir auch das Integrationsamt / LWL zur Unterstützung holen, Beschluss zum Seminar hast du ja gefasst und dem AG vorgelegt.
Manche Saminaranbieter bieten auch eine Reservierung vorab an, ansonsten, wenn´s zu spät ist: neuen Beschluss zu einem anderen Seminartermin fassen und abgeben.

Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV.

heinrich55, Thursday, 15.09.2016, 14:32 (vor 2778 Tagen) @ ciralifan

hallo,

mein Arbeitgeber steckt angeblich in permanenten Finanzproblemen wie immer. ;-) Jetzt bin ich nicht der naivste und mein AG ist der absolute Hardliner um mich in meiner Arbeit hier einzuschränken. Ich denke auch darüber nach wieder zurückzutreten.

Das würde ja allerdings meinen AG nur bestätigen. Also dachte ich handel ich richtig indem ich nun die Gewerkschaft dazu hole und dann ab zum Arbeitsgericht?!

Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV.

DerLeipziger, Leipzig, Thursday, 15.09.2016, 15:02 (vor 2778 Tagen) @ heinrich55

Hallo heinrich55 ,

ich persönlich sehe deinen Weg als richtig an.
Zumal dein zuständiger Gewerkschaftssekretär direkt beratentend auch für die belange der SBV zuständig ist. Ob und in wie weit eine Klage notwendig ist würde ich auch mit ihm Absprechen. Zumal der AG es sich mit Sicherheit zwei mal überlegt ob er die Schulungs + Unterbringungskosten trägt oder dazu noch ggf. Verfahrens und Anwaltskosten;-)

Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV.

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 15.09.2016, 15:57 (vor 2778 Tagen) @ DerLeipziger

Moin Moin Leipziger

ich sehe das ein wenig anders, als die bisherigen Antworten.

Der Arbeitgeber muss die Kosten für notwendige Schulungen tragen. Leider fehlt mir eine Angabe darüber, um welche Schulung es sich ganz konkret handelt. Allgemein zu sagen, geh zur Gewerkschaft und zum Gericht, ohne zu wissen, welche Schulung abgelehnt wurde, ist mir zu pauschal.

Du kannst Dich auch an das Integrationsamt wenden, und dort um Hilfestellung bitten, oder dem Arbeitgeber damit drohen. Da die meisten Arbeitgeber über das Integrationsamt Hilfsmittel bezuschusst bekommen und die Zuschusshöhe nicht konkret gesetzlich festgelegt ist, kann sich der AG damit auch finanziell selber schaden, wenn dem I-Amt bekannt wird, dass der AG sich der SBV gegenüber nicht korrekt verhält.....

Daher wäre mein Weg, wenn es nicht schon beschrieben wurde, dem Arbeitgeber klar die Inhalte der Schulung und die Notwendigkeit zu begründen, falls dies nicht schon geschehen ist.

Es sei denn, es geht um Grundschulungen wie Arbeitsrecht für SBV, SBV I o.ä. da erklärt sich die Notwendigkeit von selbst..... wobei ich auch schon einmal eine Ablehnung gegen Arbeitsrecht 1 mitbekommen habe. Da habe ich der betreffenden SBV geraten, die Notwendigkeit gegenüber dem Arbeitgeber damit zu begründen, sich z.B. gegen unrechtmäßige Ablehnungen des Arbeitgebers gegen notwendige Grundschulungen zur Wehr setzen zu können ...... wurde genehmigt *grins*

Liebe Grüße


Hendrik

Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV.

heinrich55, Thursday, 15.09.2016, 16:13 (vor 2778 Tagen) @ Hendrik1

Hallo ,

vielen dank für eure Antworten.

ich habe meinem Arbeitgeber die Kosten und Inhalte mit dem Beschluss schriftlich mitgeteilt.

Ich werde meine Gewerkschaft erst mal anschreiben. Ich denke die haben sowieso Klientel meines Faches und können mir dazu was sagen.

Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV.

Monica99, Thursday, 15.09.2016, 16:31 (vor 2778 Tagen) @ heinrich55

Hallo,

es wäre hilfreich hier einmal zu schreiben:
welche Schlung soll besucht werden?
welche Schlung/en hast Du bereits besucht?

Denn wollen kann man viel aber auch die SBV bekommt nicht jede.

--
mfg Monica

Arbeitgeber will keine weitere Schulung der SBV.

heinrich55, Friday, 16.09.2016, 23:04 (vor 2777 Tagen) @ Monica99

hallo,

also die grundlagenschulung habe ich beim integrationsamt schon hinter mir. jetzt geht es um Stellungnahmen bei Kündigungen, Versetzungen, Abmahnungen, Gleichstellungsanträgen. Schriftverkehr, Hinzuziehen von Rechtsanwälten, Beatntragen von SBV Büro.

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