Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 22.09.2016, 16:01 (vor 2766 Tagen)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nun habe ich mal ein Problem: Bei uns hat sich eine externe Kandidatin beworben, die in dem Bewerbungsanschreiben ihre Schwerbehinderung und als Nachweis eine Kopie eines im Jahr 2005 (KEIN SCHREIBFEHLER!) abgelaufenen Ausweis beigefügt hat. Auch ihr Lebenslauf und alles weitere enden 2005. Daher möchte der Arbeitgeber diese Kollegin nicht einladen, weil die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig sind und der Nachweis über eine Schwerbehinderung nicht erbracht ist.

Normalerweise muss man den Bewerbungsunterlagen nicht zwingend einen Ausweis beifügen. Aber ein seit mehr als 10 Jahren abgelaufener Ausweis .... wie blöd ist das denn.

Muss diese Kandidatin aus Eurer Sicht eingeladen werden?

Der Abteilungsleitung habe ich empfohlen, dazu unsere Rechtsabteilung zu befragen.

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße

Hendrik

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

maiklewa, Thursday, 22.09.2016, 16:42 (vor 2766 Tagen) @ Hendrik1

Da keine aktuelle Schwerbehinderung nachgewiesen ist, nicht einladen. Ob und überhaupt noch eine vorliegt, reine Mutmaßung. Dann müsste ja jeder eingeladen werden, weil es ja sein könnte, dass ...

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

Haui, Düren, Thursday, 22.09.2016, 17:42 (vor 2766 Tagen) @ maiklewa

Hallo zusammen,

also wenn es nur der Ausweis aus dem Jahre 2005 wäre, hätte ich nachgefragt, ob evtl. ein alter Ausweis fälschlicherweise vorgelegt worden ist. Wenn aber generell der Lebenslauf 2005 endet, würde ich auch nicht einladen. Ein jeder Bewerber sollte schon dafür Sorge tragen, dass seine Unterlagen vollständig sind und der Lebenslauf lückenlos bis heute beschrieben ist.

Gruß, Haui

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

Cebulon, Sunday, 25.09.2016, 21:29 (vor 2763 Tagen) @ Haui

hätte ich nachgefragt, ob evtl. ein alter Ausweis fälschlicherweise vorgelegt worden ist

Hallo Haui,

sehe das genauso, sofern die Bewerberin eine aktuelle Schwerbehinderung im Anschreiben geltend gemacht hat. Also entweder nachfragen bzw. einladen unter der ausdrücklichen Bedingung der Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass rein versehentlich die Kopie eines abgelaufenen statt des gültigen Ausweis beigefügt wurde. Und bei einem solch offensichtlichen Fehler gebietet es schon der Grundsatz von "Treu und Glauben" die Bewerberin darauf hinzuweisen bzw. den fehlenden Nachweis nachzufordern.

Gruß,
Cebulon

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

Jürgen aus Porta, NRW, Saturday, 24.09.2016, 11:23 (vor 2764 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik

Soviel wie ich weis, kann mich auch irren, ist der Ausweis noch gültig.
Wenn ein Ausweis nicht mehr gültig ist muss er wieder abgegeben werden.
Nur weil man ihn nicht verlängert, hast du die Behinderung trotzdem noch.
Hatte einen Schwerbehinderten, der wollte seinen Ausweis zurückgeben weil er mit ihn keine Arbeitsstelle bekommen hat. Das Versorgungsamt sagte nur das ginge nicht, das wäre genau so mit dem Personalausweis, wenn man ihn nicht verlängert behält man trotzdem noch seinen Namen u.s.w. .Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest muss man ihn meines Erachtens einladen. Im Gespräch kann er es dann ja erklären warum er sein Ausweis nicht verlängert hat.

--
Gruß
Jürgen

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

Monica99, Saturday, 24.09.2016, 13:54 (vor 2764 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

der nichtverlängerte Ausweis kann sehrwohl bedeuten, dass der Status Schwerbehindert NICHT mehr besteht. Denn es kann ja sein, dass der Betroffene eine Heilungsbewährung hatte, die nun geendet hat.

Das VA schickt KEINEN Gerichtsvollzieher um ungültige/ abgelaufene Ausweise einzuziehen.

Der Ausweis hat nur deklarstorische Wirkung, eine ggf noch bestehende Schwerbehinderung könnte durch den Feststellungsbescheid deklariert werden. Denn aus dem wäre eine ggf. festgestellte Heilungsbewährung ersehen werden.

--
mfg Monica

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 24.09.2016, 17:21 (vor 2764 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

aufgrund der mittlerweile eindeutigen Rechtsprechung des BAG zum Nachweis über das bestehen der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=7f1b3c9f410575c1c8e9dee50610175d&nr=17585&linked=pm&titel=_Mitteilung_de...

besteht für den geschilderten Sachverhalt mE keine Pflicht des AG, die Bewerberin wie einen schwerbehinderten Mensch zu behandeln.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

Monica99, Saturday, 24.09.2016, 19:28 (vor 2764 Tagen) @ albarracin

Hallo,

aufgrund der mittlerweile eindeutigen Rechtsprechung des BAG zum Nachweis über das bestehen der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=7f1b3c9f410575c1c8e9dee50610175d&nr=17585&linked=pm&titel=_Mitteilung_de...

besteht für den geschilderten Sachverhalt mE keine Pflicht des AG, die Bewerberin wie einen schwerbehinderten Mensch zu behandeln.

Du solltest ggf sowohl den ersten Beitrag und das BAG Urteil nochmals genau lesen!

Denn:
< die in dem Bewerbungsanschreiben ihre Schwerbehinderung und als Nachweis eine Kopie eines im Jahr 2005 .....

Sie hat also deutlich auf eine Schwerbehinderung hingewiesen! Das BAG sagt im Urteil "muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. "

Also hat die Bewerberin die Anforderungen des BAG erfüllt! Das BAG verlangt nicht, dass hier auch der Beweis via gültigem Schwb-Ausweis zu erbringen ist.

Das Urteil betrifft auch einen ganz anderen Sachverhalt.

--
mfg Monica

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 25.09.2016, 13:43 (vor 2763 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo,


Du solltest ggf sowohl den ersten Beitrag und das BAG Urteil nochmals genau lesen!

Auch hier solltest Du den Link lieber vollständig lesen und nicht nur den Teil, der Dir in den Kram passt

Sie hat also deutlich auf eine Schwerbehinderung hingewiesen! Das BAG sagt im Urteil "muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. "

Dann lese mal die PM des BAG bis zum Schluß. Denn im drittletzten Satz heißt es unmißverständlich:
"Entscheidend ist die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des SGB IX im Zeitpunkt der Bewerbung, nicht zu einem früheren Zeitpunkt."
Der Status von 2005 ist also völlig schnurz, wenn es um eine Bewerbung in 2016 geht.


Also hat die Bewerberin die Anforderungen des BAG erfüllt! Das BAG verlangt nicht, dass hier auch der Beweis via gültigem Schwb-Ausweis zu erbringen ist.

Das Urteil betrifft auch einen ganz anderen Sachverhalt.

Das ist Quatsch. Das Urteil betrifft allgemein die formalen Anforderungen an eine Bewerbung, wenn der/die Bewerber/in den Schutz des SGB IX verlangt und wird in der Literatur auch so besprochen.
Und ohne weitere Ausführungen zum aktuellen Stand ist eben das Beilegen eines bis 2005 geltenden Ausweises völlig irrelevant.
Im Übrigen wäre laut BAG selbst das bloße Beilegen einer gültigen Ausweiskopie ohne Hinweis im Bewerbungsschreiben oder ohne "deutliche Hervorhebung" im Lebenslauf nicht ausreichend.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 30.09.2016, 13:13 (vor 2758 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Ihr fleißigen Antwortenschreiber/innen,

ich wollte Euch den weiteren Gang der Dinge berichten.
Es wird immer schöner.
Die Abteilung war im Zweifel, ob der Ausweis ausreicht, um sie nicht einzuladen und hat sich für den sicheren Weg entschieden, da die Grundqualifikation studierte Sozialpädagogin vorlag, es aber Mängel in der Bewerbung und wenig konkrete Hinweise auf die Arbeitsaufgaben gegeben hat.

Bei der Einladung wurde sie auch über ihr Anschreiben, in dem sie Tätigkeiten im Bereich Gleichstellung angegeben hatte (bei uns suchte die Gleichstellungsbeauftragte, d.h. früher Frauenbeauftragte nach dieser Qualifikation) die im weiteren in den Zeugnissen nicht belegt waren. Dabei stellte sich heraus, dass dies Anschreiben eine Mitarbeiterin in einer Maßnahme, die für die Agentur für Arbeit durchgeführt wurde, verfasst hat und sie den Inhalt nicht einmal kannte, geschweige denn, dass es sachlich und inhaltlich mit ihrem Werdegang übereinstimmte.

Sie sollte dieses nur schnell unterschreiben, damit die Bewerbung fristgerecht rausgehen konnte ....... Wie gesagt, die Frau ist studierte Sozialpädagogin und müsste von daher eigentlich selber wissen, dass diese Verfahrensweise nicht möglich ist.

Zum anderen soll sie selbständig arbeiten, woran man nach dieser Nummer erhebliche Zweifel haben muss, wenn sie nicht einmal eine Bewerbungsmappe selber zusammenstellen kann.
Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, wenn diese Kandidatin nicht eingestellt wird.

Das war fast so gut wie eine Kandidatin für das Sekretariat im Bereich Geschichte der Medizin, die auf eine Frage nach den Inhalten des Lehrstuhls angab, es ginge hier um Forschung und Neuerungen in der Medizin ..... was nicht wirklich auf diesen Lehrstuhl passt.

Oder ein Kandidat als Präsidiumsfahrer, der auf die Frage nach Erfahrungen mit Fahrsicherheit und Hochgeschwindigkeit angab, dieses würde er gut kennen, er hätte auch schon an illegalen Autorennen teilgenommen. Dieser Kandidat wurde zu meiner vollkommenen Überraschung nicht eingestellt.

Liebe Grüße

Hendrik

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