Versetzung/Integrationsamt (Allgemeines)

Jörg_2908, Monday, 26.09.2016, 11:01 (vor 2768 Tagen)

Hallo an alle,

bei uns in der Firma (Call Center)sollen ca. 20 Mitarbeiter in einer anderen Abteilung versetzt werden. Unter Ihnen befinden sich auch 2 SBV. Die Arbeit selber bleibt ja gleich, allerdings ist die Anforderung wesentlich höher und schwieriger. Ich kann ja als SBV die Versetzung der MA (SBV) widersprechen, hier nun meine Frage: Muss auch das Integrationsamt diesbezüglich (Versetzung) befragt werden ???

Versetzung/Integrationsamt

Haui, Düren, Monday, 26.09.2016, 11:58 (vor 2768 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Jörg,

nein, Integrationsamt muss nicht befragt werden. Was sagen denn die SB-Kollegen zu der Versetzung? Ich muss als SBV ja nicht gegen was stimmen, mit dem die Betroffenen einverstanden sind. Interessant wäre, ob die schwierigeren Aufgaben evtl. eine andere Vergütung nach sich zieht. Damit müsste sich aber der Betriebs- oder Personalrat besser auskennen.

Gruß, Haui

Versetzung/Integrationsamt

Jörg_2908, Monday, 26.09.2016, 12:07 (vor 2768 Tagen) @ Haui

Hallo Haui, die Kollegen wissen noch nicht`s von Ihrem Glück. Mehr Gehalt gibt es nicht. Ich weiß aber, das sie auf keinen fall wechseln wollen bzw. können. Für mich war es wichtig zu Wissen ob das IG mit hinzugezogen werden muss. Vielen Dank für die Antwort.

Versetzung/Integrationsamt

morgenröte, NRW, Monday, 26.09.2016, 14:54 (vor 2768 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Haui, die Kollegen wissen noch nicht`s von Ihrem Glück. Mehr Gehalt gibt es nicht. Ich weiß aber, das sie auf keinen fall wechseln wollen bzw. können. Für mich war es wichtig zu Wissen ob das IG mit hinzugezogen werden muss. Vielen Dank für die Antwort.

Hallo Jörg,

ich stelle mir gerade die Frage, wieso die SB auf "keinen Fall" wechseln können. Wollen ist wiederum eine andere Geschichte. Man darf davon ausgehen, das der AG 20 MA ausgesucht hat, denen die Aufgaben auch gewachsen sind. Dass ein Wechsel des Arbeitsplatzes immer unangenehm ist steht außer Frage. Ich sehe hier erst einmal keine Beeinträchtigung.

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Gruß
Morgenröte

Versetzung/Integrationsamt

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.09.2016, 10:16 (vor 2767 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,

bei einer Versetzung, die nicht mit einer Änderungskündigung verbunden ist, muß das IA nicht nach § 85ff SGB IX eingebunden werden.

Es muß geprüft werden, ob evtl. durch Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und/oder Arbeitsvolumen/Arbeitsinhalte "Schwierigkeiten" für die betroffenen AN zu erwarten sind. Ist dies nicht der fall, besteht auch kein Beteiligungsgrund nach § 84 Abs. 1 SGB IX.

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&Tschüß

Wolfgang

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