Schwerbehindertenvertretung und Datenschutzbeauftragter (Allgemeines)

Kati, Tuesday, 04.10.2016, 12:31 (vor 2733 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

die stellvertretende Vertrauensperson soll mit der Funktion des Datenschutzbeauftragten beauftragt werden.

Nun gibt es Bedenken, dass diese Berufung im Widerspruch zur Wahlfunktion einer Schwerbehindertenvertretung/stellvertretenden Schwerbehindertenvertretung stehen könnte. Ist euch diesbezüglich etwas bekannt oder der kann die betroffene Person unbedenklich die Berufung annehmen?

Gibt es diesbezüglich Richtlinien?

Für eine kurze Rückmeldung wäre ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße

Kati

Schwerbehindertenvertretung und Datenschutzbeauftragter

garda, Berlin, Wednesday, 05.10.2016, 10:46 (vor 2732 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,

mir ist keine rechtliche Regelung bekannt, die beide Ämter gegeneinander ausschließt.

Ob es weise ist, sich beides aufzuladen ist eher eine praktische Frage. Wie groß ist der Arbeitsaufwand in beiden Ämtern? Wie funktioniert die Freistellung für beide Tätigkeiten?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Schwerbehindertenvertretung und Datenschutzbeauftragter

Monica99, Wednesday, 05.10.2016, 12:07 (vor 2732 Tagen) @ Kati

Hallo,

bei Differenzen betreffend Datenschutz zwischen AG und SBV wäre er Partei, also nicht wirklich frei/ unparteiisch in der Entscheidung, dieses könnte zu Problemen führen.

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mfg Monica

Schwerbehindertenvertretung und Datenschutzbeauftragter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 06.10.2016, 09:22 (vor 2731 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,

die stellvertretende Vertrauensperson soll mit der Funktion des Datenschutzbeauftragten beauftragt werden.

Ein Mitglied des Betriebsrates kann auch Datenschutzbeauftragter sein (BAG vom 23.3.2011, 10 AZR 562/09).

Dies ist auf die SBV übertragbar.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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