Teilnahme am Personal-Ausschuss (Umgang mit BR / PR)

pudicam, Berlin, Thursday, 06.10.2016, 17:37 (vor 2759 Tagen)

Schönen guten Tag,

ich bin VP der SBV (Mehrfach-Mandatsträger) bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber (es gilt das BPersVG) in allen drei Stufen, also auf örtlicher, Bezirks- und Bundesebene als Hauptvertrauensperson (HSBV).

Bis dato wurde ich als HSBV zu den mehrtägigen Personal-Ausschuss-Sitzungen (PA) des HPR für den gesamten Zeitraum eingeladen und habe auch Entscheidungen über Personalvorgängen beigewohnt, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt waren.

Dabei konnte ich mich gut mit den Ausschuss-Mitgliedern austauschen und habe viel gelernt. Nach einem Eklat mit dem HPR-Vorsitzenden, hat mir dieser eine Neuerung im PA mitgeteilt. Es werde unterschieden nach Personalfällen mit (1) und ohne (2) Beteiligung der SBV und einem allgemeinen Teil (3). Die SBV könne lediglich am ersten (1) und letzten Tag (3) teilnehmen.

Ich habe nun die Befürchtung, dass während meiner Abwesenheit Themen besprochen werden könnten, die für die SBV von Interesse wären. Es wurden bis dato z.B. Kollegen der Fachabteilungen und der Personal-Abteilung eingeladen, die zu bestimmten Themen berichtet haben. Ich hatte die Teilnahme der SBV als einen Austausch, eine Teilhabe an der Meinungsbildung und Beratung gesehen. Und das nicht ausschließlich für die (einzelnen) schwerbehinderten Kollegen.

Ich habe die Regelungen im BPerVG (§§ 38 und 42) so verstanden, dass grundsätzlich das Gremium des PR berät und beschließt. Ausschüsse, die z.B. im Rahmen einer Geschäftsordnung gebildet werden, hätten lediglich beratende Funktionen. Doch im PA werden Entscheidungen gefällt. Der PA setzt sich aus dem HPR-Vorstand und zwei weiteren Mitgliedern des HPR zusammen.

Nach § 95 (4) habe ich das Recht, beratend an den Ausschüssen teilzunehmen. Gilt das für die gesamte Dauer des PA? Kann man mich für Teile "ausladen", die keine schwerbehinderten Kollegen betreffen ? Ist es zulässig, dass Personal-Entscheidungen im PA getroffen werden ?

Ich bin sehr verunsichert und würde mich über Ihre Antworten und Einschätzungen der Lage sehr freuen. Dafür bedanke ich mich bereits im voraus.

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Mit freundlichen Grüßen
pudicam

Teilnahme am Personal-Ausschuss

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 06.10.2016, 19:57 (vor 2759 Tagen) @ pudicam

Hallo,

§ 95 Abs. 4 SGB IX macht keine Einschränkung auf Inhalte, die sbM berühren. Deshalb hast du natürlich als zuständige SBV ein einklagbares Recht auf Teilnahme an der gesamten Sitzung.
Findet sich auch so in jedem einschlägigen Kommentar.

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&Tschüß

Wolfgang

Teilnahme am Personal-Ausschuss

Cebulon, Friday, 07.10.2016, 14:16 (vor 2758 Tagen) @ pudicam

Kann man mich für Teile "ausladen", die keine schwerbehinderten Kollegen betreffen?

Siehe auch amtliches Fachlexikon der BIH wie folgt:

"Teilnahmerecht: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen: Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen (§ 95 Abs.4 SGB IX). Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb unter Mitteilung der Tagesordnung zu allen Sitzungen zu laden."

Gruß,
Cebulon

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