Zuerst Gleichstellung jetzt SB-Status (Gleichstellung)

Apanatshi, Bayern, Friday, 07.10.2016, 12:20 (vor 2751 Tagen)

Hallo Kollegen, vielleicht gibt es jemanden, der mir zu meiner Frage eine Antwort schreiben kann.
Eine Kollegin hat einen Gleichstellungsbescheid erhalten. 3 Monate später erhielt sie einen Schwerbehindertenausweis. In dem Gleichstellungsbescheid wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen mitgeteilt werden müssen.
Ist es nun erforderlich, der Arbeitsagentur mitzuteilen, dass ein SB-Status besteht oder ist es unschädlich, wenn die Betroffene dies unterlässt. Hat es irgendwelche rechtliche Auswirkungen? In der Zwischenzeit habe ich nämlich mehrere Mitarbeiter, bei denen genau diese Situation zutrifft und bisher hat keiner von Ihnen die Arbeitsagentur in Kenntnis gesetzt. Ich meine es ist unschädlich, aber sicher bin ich mir nicht.

Liebe Grüße aus dem Allgäu,
Andrea

Zuerst Gleichstellung jetzt SB-Status

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 07.10.2016, 13:17 (vor 2750 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

nachdem der SB-Status der GL übersteht, denke ich (praktisch) auch, dass es unschädlich ist, dieses der Agentur nicht mitzuteilen. Zumal wird es der Agentur auch spätestens mit der Jahresmeldung, welche der AG machen muss, ja auch mitgeteilt.

Wie sich aber die Sache verhält, wenn irgendwann mal der SB-Status wieder weg fällt und dann die Frage der GL wieder in den Vordergrund rückt.....??? Dann hat man erst mal nicht gegen Auflagen des Bescheides verstoßen.

Ich würde den Koll. raten es gem. dem GL-Bescheid zu halten, also der Agentur die Veränderungen mitzuteilen.

Grüße

Sepp

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