Betriebsschließung und Versetzung in einen anderen Betrieb (Allgemeines)

raabigramm030, Berlin, Sunday, 16.10.2016, 16:42 (vor 2748 Tagen)

Hallo an alle,

ich habe ein mittelschweres Problem.

Eine Betriebsstätte des Unternehmens wird zum 31.12.2016 geschlossen. Alle Arbeitnehmer werden auf die anderen 4 Betriebe verteilt. Nun sind 2 sb Arbeitnehmer, die nicht in die Betriebsstätte kommen, in die sie möchten. Können die 2 Arbeitnehmer dagegen vorgehen?
Die Arbeit etc. bleibt identisch.

Danke im Voraus für Eure Hilfe!!

Betriebsschließung und Versetzung in einen anderen Betrieb

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 17.10.2016, 15:22 (vor 2747 Tagen) @ raabigramm030

Ein Hallo nach Berlin,

ich schätze die Sachlage wie folgt ein:
Sollten die Versetzungen nicht Aufgrund der Behinderungen unmöglich oder unzumutbar sein, sehe ich keine großen Möglichkeiten, sich dagegen erfolgreich zu wehren. Der Schwb-Status gesteht uns nur Nachteilsausgleiche zu, keine Bevorteilung gegenüber den "normalen" AN. Maßgeblich ist auch, was in den bestehenden Arbeitsverträgen zum Arbeitsort steht. Je nach dessen Inhalt ist die Versetzung evtl. schon geregelt oder sie erfolgt auf Basis einer Änderungskündigung. Für dessen Aussprache sind natürlich gewisse Regularien zu beachten, auch kann man die Annahme der Änderungskündigung verweigern, dann wird es eine Beendigungskündigung. Und damit geht der Ärger dann richtig los...(ALG - Sperrzeiten ect. usw.)

Also sollte sich keine einvernehmliche Lösung finden lassen, sieht es schlecht aus. Auch das IA wird keine großen Aktivitäten entwickeln, es sind ja neue Arbeitsplätze angeboten. Das Arbeitsleben ist nur ein sehr eingeschränktes Wunschkonzert!

Grüße

Sepp

Betriebsschließung und Versetzung in einen anderen Betrieb

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 19.10.2016, 16:17 (vor 2745 Tagen) @ raabigramm030

Servus,

Eine Betriebsstätte des Unternehmens wird zum 31.12.2016 geschlossen.

Da wird doch wohl der BR einen Interessensausgleich und einen Sozialplan erstellt haben.
Wenn ja hattest du dort die Möglichkeit die Interessen deiner sbM einzubringen.

Alle Arbeitnehmer werden auf die anderen 4 Betriebe verteilt. Nun sind 2 sb Arbeitnehmer, die nicht in die Betriebsstätte kommen, in die sie möchten. Können die 2 Arbeitnehmer dagegen vorgehen?

Jeder AN hat die Möglichkeit mit einer Individualklage Maßnahmen des AG auf sozialverträglichkeit zu überprüfen.
Der Gang zur Gewerkschaft bzw. als Nichtmitglied zum Anwalt hilft ihnen (vielleicht).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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