Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse (AGG)

susanngoebel, Monday, 17.10.2016, 18:40 (vor 2742 Tagen)

Hallo miteinander,

ein schwerbehinderter Bewerber, der sich per E-Mail beworben hat, erhielt per E-Mail eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Da sich der schwerbehinderte Bewerber darauf nicht meldete, wurde versucht, diesen telefonisch zu erreichen. Leider schlug dieses fehl. Weder telefonisch erreichbar, keine Mailbox. Komischerweise brachen die Anrufversuche bereits beim Wählen ab.

Aufgrund dieser Tatsachen, ging man davon aus, dass der schwerbehinderte Bewerber kein Interesse mehr an der Stelle hat und schickte der Person eine schriftliche Absage.

Aufgrund dieser Absage begehrt der schwerbehinderte Bewerber über einen Anwalt jetzt Entschädigungsansprüche i. H. v. drei Bruttomonatsgehältern, weil man ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat, was leider faktisch gesehen letztlich auch nicht geschehen ist, denn eine schriftliche Einladung wurde nicht an die Person versandt.

Erst nach dem Schreiben des Anwalts des schwerbehinderten Bewerbers fiel auf, dass die Einladung zum Vorstellungsgespräch an eine falsche E-Mail-Adresse versandt wurde, wobei lediglich die Domain falsch war. Die E-Mail wurde also nicht an xyz@domain.com, sondern an xyz@domain.org geschickt.

Der Anwalt setzt eine Frist von zwei Wochen, um die Entschädigungszahlung zu überweisen, andernfalls wird Klage eingereicht.

Im Hause ist jetzt schon deswegen die Hölle los und am Bewerbungsverfahren beteiligte MA haben schon Angst, dass da im schlimmsten Fall drei Monatsgehälter bezahlt werden müssen.

Es wurde bereits ein Fachwanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert, der einem aber keine so rosigen Nachrichten übermittelt hat.

Daher jetzt folgende Fragen an andere, die sich damit evtl. auch auskennen und vielleicht schon solche Fälle hatten.

Was jetzt tun?

Auf eine Klage ankommen lassen - mit dem Risiko drei Monatsgehälter überweisen zu müssen? Oder ein Gegenangebot unterbreiten - hin- und herfeilschen, sodass man sich letztlich außergerichtlich einigt? Oder am besten gleich diese drei Monatsgehälter überweisen?

Man ist sich sicher, dass der gegenerische Anwalt nicht gleich alles an Gesetzesgrundlagen und Gerichtsurteilen dem AG um die Ohren gehauen hat und dieser noch Entsprechendes auf Halde hat. Eigene Recherchen in entsprechenden Paragraphen ergaben nämlich leider auch keine positiven Ergebnisse für den AG.

Liebe Grüße

Susann Goebel

Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 17.10.2016, 20:13 (vor 2742 Tagen) @ susanngoebel

Hallo,

in welcher Funktion schreibst Du hier ?

Als SBV könnte es Dir doch ziemlich schnurz sein, wie der AG aus seinem selbstverschuldeten Schlamassel 'rauskommt (Ja, auch ein "Versehen" ist nun mal ein Fehler, der halt rechtliche Konsequenzen haben kann)

--
&Tschüß

Wolfgang

Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse

susanngoebel, Monday, 17.10.2016, 20:33 (vor 2742 Tagen) @ albarracin

Hallo,

als Gleichstellungsbeauftragte und fast-SBV. Ich gehörte der Auswahlkommission an, die nach den Informationen der Personalabteilung, auch der Meinung war, dass eine Absage erteilt werden kann.

LG

Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 19.10.2016, 16:13 (vor 2740 Tagen) @ susanngoebel

Servus Susann,

als Gleichstellungsbeauftragte und fast-SBV.

Was ist denn bitte ein "fast-SBV"?

Ich gehörte der Auswahlkommission an, die nach den Informationen der Personalabteilung, auch der Meinung war, dass eine Absage erteilt werden kann.

Um euch Rechtsicherheit zu holen wäre der "Hausjurist" in der Pflicht hier für die notwendige "Marschrichtung" zu sorgen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse

Monica99, Tuesday, 25.10.2016, 11:40 (vor 2734 Tagen) @ susanngoebel

Hallo,

Gleichstellungsbeauftragte/er und SBV oder BR findet ich nicht gut/optimal. Denn es können dann Interessenskonflikte entstehen. Denn als SBV/BR/PR hat man ggf ja andere Betroffenheiten/ Interessen als Mandatsträger (BR/SBV/PR).

--
mfg Monica

Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse

Cebulon, Monday, 24.10.2016, 21:09 (vor 2735 Tagen) @ susanngoebel

Einladung zum Vorstellungsgespräch an eine falsche E-Mail-Adresse versandt wurde

Hallo Susann, kam denn da nicht eine automatische Fehlermeldung per Mail zurück wie üblich? Wurde diese etwa ignoriert oder kam keine?

Ging man davon aus, dass der schwerbehinderte Bewerber kein Interesse mehr an der Stelle hat und schickte der Person eine schriftliche Absage.

Sehr ungeschickt, da reine Unterstellung!

Gleichstellungsbeauftragte und fast-SBV

In den meisten Bundesländern ist es ausgeschlossen, die Funktion der Beauftragten nach Gleichstellungsrecht und das Ehrenamt einer gewählten SchwbV gleichzeitig im öffentlichen Dienst auszuüben (vgl. Wahlbroschüre, Seite 28/29).

Gruß,
Cebulon

Einladung zum VG an falsche E-Mail-Adresse

susanngoebel, Monday, 24.10.2016, 21:18 (vor 2735 Tagen) @ Cebulon

Tut mir leid. Ich hätte "Noch-GB" schreiben sollen. Ich wechsel das Amt sozusagen.

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