Interessen-Konflikt und mögliche Behinderung (Allgemeines)

Pernille, Thursday, 20.10.2016, 19:19 (vor 2717 Tagen)

Ein Mitarbeiter gilt als wirr, etwas chaotisch im Gedanken und hat Probleme auf dem Punkt zu kommen und ist ein bisschen schwierig im Umgang. Das wirkt betriebsstörend auf seinen unmittelbaren fünf Kollegen. Der Chef von der Abteilung hat mehrfach versucht den Mitarbeiter zu versetzen, aber ohne Erfolg. Einer von seinen Kollegen hat durch sein Amt als Betriebsratsmitglied einen Anwalt kontaktier, um Rat zu bekommen, welche Chancen man hat, diesen Mitarbeiter rauszukriegen. Die Kosten für diese Anwaltsberatung trägt der Arbeitgeber. Der Anwalt, den man gefragt hat ist übrigens der gleiche, der damals diesen Mitarbeiter geholfen hat im Betrieb zu bleiben weil folgende Situation bestand:

Der Mitarbeiter war davor in einer anderen Abteilung und hat sich mit einem neuen jungen vorgesetzten nicht verstanden und musste deshalb wechseln. Man hat versucht ihn zu kündigen, aber er hat einen Anwalt eingeschaltet. Darauf hin wurde er versetzt in seiner heutigen Abteilung versetzt. Diese Position ist außerdem besser. Er scheint sein Job gut zu machen, denn die Beurteilungen sind gut, aber er ist halt schwierig im Umgang.

Der Kollege/Betriebsratsmitglied, der diesen Fall gegen diesen schwierigen Mitarbeiter vorantreibt, ist überzeugt davon, dass diesen Mitarbeiter psychisch krank ist. Und hier kommt dann die SBV in Spiel und deshalb habe ich diese Post verfasst. Es könnte sein, dass er krank ist, aber offiziell liegt keine Behinderung vor.

Ich habe mehrere Fragen zu diesem Fall:
1) Ist der Kontaktaufnahme zu einem Anwalt eine Aufgabe des Betriebsrats? Man könnte denken es könnte zu einem Konflikt kommen, denn was passiert wenn der Mitarbeiter zum Betriebsrat kommt und möchte in diesem Fall Unterstützung. Ich würde denken, es ist die Personalabteilung, die dafür verantwortlich ist.
2) Sollte dieser Fall von einem Betriebsratsmitglied geleitet werden, wenn er hier eine klare eigene Interesse an diesem Fall hat?
1) Sollte der Arbeitgeber für die Anwaltskosten bezahlen?
2) Soll die SBV aktiv werden? Diese Person ist nicht offiziell behindert. Eventuell könnte er aber psychisch krank sein.

Interessen-Konflikt und mögliche Behinderung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.10.2016, 20:15 (vor 2717 Tagen) @ Pernille

Hallo,

Deine Zuständigkeit beginnt nun mal erst frühestens mit Antragstellung. Auch für eine "offensichtliche" Schwerbehinderung sind die Angaben, die du machst, bei Weitem nicht eindeutig.
Du bist nicht zuständig.

Ansprechen kannst Du den Kollegen natürlich jederzeit von Kollege zu Kollege, aber nicht als SBV.

Das sich ein BRM dafür hergibt, für den AG die "Drecksarbeit" zu übernehmen, ist zwar menschlich übel, kann aber von dir bestenfalls auf der nächsten BR-Sitzung angesprochen werden. Für direkte Handlung als SBV sehe ich keinen Ansatzpunkt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Interessen-Konflikt und mögliche Behinderung

MatthiasNRW, Friday, 21.10.2016, 08:52 (vor 2716 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Deine Zuständigkeit beginnt nun mal erst frühestens mit Antragstellung. Auch für eine "offensichtliche" Schwerbehinderung sind die Angaben, die du machst, bei Weitem nicht eindeutig.
Du bist nicht zuständig.

Eine Zuständigkeit könnte sich gem. § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB IX vor Antragsstellung ergeben, wenn der betroffene Kollege sich an die SBV mit der Bitte um Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung wendet. Allerdings müsste die Initiative dazu vom Kollegen ausgehen.

Ansonsten mag das Verhalten der MAV bedenklich sein. Dies zu beurteilen ist aber nicht Aufgabe der SBV. Damit darf sich im Zweifel dann das Arbeitsgericht herumschlagen.

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