Heranziehung der Vertretung mit weniger als100 SB (Stellvertreter/in)

Monika1964, Tuesday, 25.10.2016, 14:52 (vor 2733 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe schon überall gesucht...
und nix gefunden:-(

Ich bin SBV in einem Betrieb mit weniger als 100 Schwerbehinderte...

Momentan habe ich sehr viel zu tun, weil auch viel liegengeblieben ist.

Darf ich meiner Stellvertreterin Aufgaben übertragen??
Obwohl ich im Betrieb bin??

Ich habe nichts Eindeutiges im Gesetz gefunden (vielleicht habe ich ja falsch gesucht)

Kann mir jemand helfen??

Vielen Dank schon mal im Voraus ;-) ;-) ;-)

Liebe Grüße
Monika

Heranziehung der Vertretung mit weniger als100 SB

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 26.10.2016, 12:34 (vor 2732 Tagen) @ Monika1964

Moin Moin Monika,

es gibt zwei Möglichkeiten, die Stellvertreter/innen einzubinden.
1. Heranziehung zu bestimmten Aufgaben ab 100 Schwerbehinderten nach §95 SGB IX.
2. Verhinderungsvertretung, bei z.B. Terminkollisionen, Abwesenheit der Vertrauensperson ect.

Letzteres ist in § 96, 3 SGB IX explizit genannt: "das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach §95 Absatz 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson.

Daher bist Du zur Zeit verhindert, und gibst Termine an die Stellvertretung weiter als Verhinderungsvertretung. Dem Arbeitgeber gegenüber musst Du die Gründe für die Verhinderung aus meiner Sicht nicht benennen.

Du bist lediglich verpflichtet, den Verhinderungsfall frühestmöglich dem Arbeitgeber und am besten auch dem/der Vorgesetzten des/der Stellvertreters/in mitzuteilen.

Liebe Grüße

Hendrik

Heranziehung der Vertretung mit weniger als100 SB

Monika1964, Friday, 28.10.2016, 11:51 (vor 2730 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

ich danke Dir vielmals für Deine schnelle Antwort :-) :-)

Das wird mir sehr helfen, vielen Dank

Liebe Grüße
Monika

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