Unterschied Schwerbehindertenvertretung und Schwerbehindertenbeauftragte (Allgemeines)

MeJa, Monday, 31.10.2016, 07:46 (vor 2706 Tagen)

Entschuldigung, aber wir haben wahrscheinlich eher eine dumme Frage, aber da wir neu auf dem Gebiet sind und uns versuchen ausgiebig damit zu verfassen, haben wir aber immer noch nicht den großen Unterschied zwischen Schwerbehindetenvertretung und Schwerbehindertenbeauftragten gefunden. Ok, der eine wird gewählt, der andere benannt.

Aber welche Rechten und Pflichten haben beide?
Bei Bewerbungen z. B., dürfen beide Einsicht in die Unterlagen haben oder müssen beide sogar Einsicht haben? Bei Vorstellungsgesprächen: Müssen beide bei schwerbehinderten Bewerber zumindest davon in Kenntnis gesetzt werden oder nur die Schwerbehindertenvertretung? Wenn die Stelle neu besetzt wird, die den Schwerbehindertenbeauftragten benannt hat und es schwerbehinderte Bewerber gibt, darf die Schwerbehindertenbeauftrage auch am Vorstellunsgespröäch teilnehmen?

Gibt es irgendeine Seite auf der man das genau nachlesen kann, bevor ich hier zahlreiche Fragen stellen.

Für eine kurze Hilfe wäre ich dankbar.

Unterschied Schwerbehindertenvertretung und Schwerbehindertenbeauftragte

garda, Berlin, Monday, 31.10.2016, 08:19 (vor 2706 Tagen) @ MeJa

Hallo,

da wäre das SGB 9 eine Möglichkeit:

es gibt da zum einen den "Beauftragten des Arbeitgebers", geregelt in § 98

und die Schwerbehindertenvertretung geregelt im Teil 2, Kapitel 5 in den Paragraphen ab 93.

Der Beauftragte des Arbeitgebers hat keinerlei Beteiligungsrechte, also auch mit den Bewerbungen nichts zu tun, wenn das nicht sonst zu seinen Berufspflichten gehört, sondern ist der Gesprächspartner der Schwerbehindertenvertretung auf Seiten des Arbeitgebers.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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