SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei (Allgemeines)

Axelfrischmilch, Friday, 04.11.2016, 10:46 (vor 2724 Tagen)

Hallo SBV Kollegen & Kollegen,

ich habe folgendes Problem. Es steht eine Schwerbehindertenversammlung für den AD an.

Es gibt eine neue Beauftragte des Arbeitgebers, die dort auch teil nimmt. In der Vergangenheit hat die alte Beauftragte des AG die Termine immer abgesagt, obwohl ja die Pflicht besteht in der Versammlung über die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu berichten (§ 83 Abs. 3 SGB IX). Etwas unglücklich ist, das ich mit der Beauftragten mich noch nicht persönlich ausgetauscht habe und sie deshalb auch nicht einschätzen kann.

Da ich den Fall noch nicht hatte, folgende Frage:

Wo und wie lange hat die Beauftragte des Arbeitgebers das Recht, an der ganzen Versammlung teil zu nehmen, ganze Versammlung oder nur die Zeit ihres Berichtes.

Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Ich habe leider hiezu nichts gefunden.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Alex, SBV

SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 04.11.2016, 10:55 (vor 2724 Tagen) @ Axelfrischmilch

Hallo Alex,
diese Antwort findest du nach § 95 Abs. 6 Satz 2 im geltenden Personalvertretungsgesetz oder im Betriebsverfassungsgesetz.

"Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung."

--
MfG
Williniesky

SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei

Axelfrischmilch, Friday, 04.11.2016, 11:06 (vor 2724 Tagen) @ williniesky

Hei, vielen Dank für deine Antwort

Leider habe ich dort nichts gefunden im BetrVG §95 gibt es nur 3 Absätze über Auswahlrichtlinien, im Personalvertretungsgesetz habe ich ebenfalls was anders gefunden. Vielleicht habe ich auch falsch geschaut.

Gruss Alex

SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 04.11.2016, 11:18 (vor 2724 Tagen) @ Axelfrischmilch

Alex,
§ 95 Abs.6 Satz 2 SGB IX;-)

--
MfG
Williniesky

SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei

Axelfrischmilch, Friday, 04.11.2016, 11:39 (vor 2724 Tagen) @ williniesky

Super, ich hab´s gefunden, und habe noch die passende Argumentation von einem Kollegen
erhalten.

Ich danke dir.. Gruß Alex

SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 04.11.2016, 11:15 (vor 2724 Tagen) @ Axelfrischmilch

Hallo,

ich sehe dieses analog zu einer Betriebsversammlung. Veranstalter ist der Betriebsrat und dieser hat somit das "Hausrecht" und entscheidet folge dessen, wer wie lange in der Versammlung anwesend ist.
Natürlich bedarf es dann etwas Fingerspitzengefühl, wenn man den "betriebsseitigen" Teilnehmern mitteilt, dass sie nun die Versammlung verlassen dürfen. Dies ist aber oft sehr einfach mit einer "freieren" Diskussion begründbar.

Weiteres findest Du unter A-Z bei dem Stichwort Versammlung.


VG

Sepp

SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei

Axelfrischmilch, Friday, 04.11.2016, 11:40 (vor 2724 Tagen) @ mietze_katz

Vielen Dank für deine Antwort. Diese hilft mir auch weiter...

Gruss Alex

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