Minderleistungsausgleich (Allgemeines)

daha, Kiel, Tuesday, 15.11.2016, 13:46 (vor 2718 Tagen)

Liebe Kollegen,
gibt die Möglichkeit einen Minderleistungsausgleich für einen schwerbehinderten Kollegen zu erhalten, der Aufgrund seiner Behinderung häufige Ausfallzeiten hat. Wir möchten diesen Kollegen gerne weiter beschäftigen, aber er will seinen Kollegen die häufigen Fehlzeiten ersparen und hat jetzt gekündigt. Wenn man ihm eine Alternative/einen Ausgleich zu seinen Fehlzeiten gewährleisten könnte würde er es sich sicher noch einmal überlegen. Der Vorgesetzte hat vom Integrationsamt die Auskunft bekommen, dass es für häufigen Ausfall eine Gewährung von Minderleistung gibt, sondern nur, wenn jemand in seiner Arbeitszeit ein geringeres Pensum schafft. Gibt es da eine Möglichkeit nicht auf die "Tagesleistung" sondern auf die "Monatsleistung" (wg. Krankheitsausfall) eine Begründung zu finden.

Im Voraus vielen Dank für die vielen und umfangreichen Antworten;-)


daha

Minderleistungsausgleich

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.11.2016, 14:11 (vor 2718 Tagen) @ daha

Hallo,

erhöhte AU-Zeiten fallen nur ausnahmsweise unter § 27 Abs. 2 SchwbAV
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html

Der AG müßte detailliert darlegen, worin denn (ohne Berücksichtigung der Entgeltfortzahlung) die außergewöhnliche Belastung liegen könnte.

Wenn aber die Fehlzeiten aber auch unter Ausschöpfung sämtlicher Hilfsmöglichkeiten im Rahmen des § 81 Abs. 4 SGB IX deutlich erhöht sind, stellt sich die Frage, ob nicht die Stellung eines Antrags auf Teilerwerbsminderungsrente, verbunden mit einem individuellen Teilzeitmodell, eine prüfenswerte Lösung sein könnte, die auch dem AG Planungssicherheit gäbe.

Allerdings hat der AN natürlich durch seine Eigenkündigung seine Position erheblich geschwächt. Der AG ist jetzt zu nichts mehr verpflichtet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Minderleistungsausgleich

MatthiasNRW, Tuesday, 15.11.2016, 15:14 (vor 2718 Tagen) @ daha

Liebe Kollegen,
gibt die Möglichkeit einen Minderleistungsausgleich für einen schwerbehinderten Kollegen zu erhalten, der Aufgrund seiner Behinderung häufige Ausfallzeiten hat. Wir möchten diesen Kollegen gerne weiter beschäftigen, aber er will seinen Kollegen die häufigen Fehlzeiten ersparen und hat jetzt gekündigt. Wenn man ihm eine Alternative/einen Ausgleich zu seinen Fehlzeiten gewährleisten könnte würde er es sich sicher noch einmal überlegen. Der Vorgesetzte hat vom Integrationsamt die Auskunft bekommen, dass es für häufigen Ausfall eine Gewährung von Minderleistung gibt, sondern nur, wenn jemand in seiner Arbeitszeit ein geringeres Pensum schafft. Gibt es da eine Möglichkeit nicht auf die "Tagesleistung" sondern auf die "Monatsleistung" (wg. Krankheitsausfall) eine Begründung zu finden.

Angesichts der bestehenden Eigenkündigung wird sich das Integrationsamt im Zweifel eh nicht mehr mit der begleitenden Hilfe beschäftigen, da das Arbeitsverhältnis aktuell keiner Rettung bedarf.

Sich eine Kündigung "nochmal zu überlegen" ist zwar nett, aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers nichts wert. Die Kündigung wird wirksam im Zeitpunkt ihres Zuganges und kann dann nicht mehr einseitig widerrufen werden. Hier müsste sich also der Arbeitgeber einverstanden erklären, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen oder einen neuen Vertrag einzugehen.

Ansonsten sehe ich nicht, was über den § 27 SchwbAV kompensiert werden soll. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten sind über Entgeltfortzahlung abzudecken, danach über das Krankengeld.

Darüber hinaus mögen sich zusätzliche (und außergewöhnliche) Kosten für Überstunden bzw. Leiharbeitnehmer ergeben. Das müsste zudem für den Arbeitgeber unzumutbar sein.

Eine Entlastung der Kolleginnen und Kollegen sehe ich durch finanzielle Zuwendungen an den Arbeitgeber auch nicht.

Der Ausgleich nach § 27 SchwbAV ist für diese Fallkonstellationen nicht gedacht. In diesem Fall kommen aus meiner Sicht andere Maßnahmen (Änderung der Organisation, des Aufgabenzuschnitts, ggf. Teilzeitbeschäftigung, ...) eher in Betracht, sofern das Arbeitsverhältnis gerettet werden soll.

Minderleistungsausgleich

Monica99, Tuesday, 15.11.2016, 15:49 (vor 2718 Tagen) @ daha

Hallo,

hier ist dem SB des IA zuzustimmen. Denn Minderleistung gem. SGB IX § 27 ist, wenn ein schwerbehinderter AN aus Gründen der Schwerbehinderung gegenüber einem nichtbehinderten AN in der gleiche Zeit am gleichen Arbeitsplatz eine eingeschränkte Leistung erbringt welche nicht durch Gestaltung des Arbeitsplatzes zB durch den Einsatz von Hilfsmitteln ausgeglichen werden kann.

Also Nichtbehinderter erbring 100 St. der Schwerbehinderte erbring aus Gründen der Behinderung "nur" 50 Stück. Ausgleich durch Umgestaltung des Ap oder Hilfsmittel nicht möglich.

Behinderten bedingte Ausfall-/Fehlzeiten fallen NICHT unter den § 27 SGB IX.

Dieses würde ja bedeuten, dass AG bei Beschäftigung von Schwerbehinderten welche aus Gründen der Behinderung nur Teilzeitarbeiten hier Ansprüche stellen könnten. Dem ist eben nicht so.

--
mfg Monica

Minderleistungsausgleich

Cebulon, Tuesday, 15.11.2016, 16:30 (vor 2718 Tagen) @ Monica99

Hallo, stimme Monica zu! Fehlzeiten fallen niemals unter § 27 SchwbAV. Siehe auch "1x1 der Förderung". Ein Minderleistungsausgleich kommt dann in Frage, wenn die Arbeitsleistung des sbM aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter der Leistung von Beschäftigten in einer vergleichbaren Funktion im Betrieb mit mittlerer Leistung zurückbleibt. Voraussetzung ist aber, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dem sbM durch eine richtige Auswahl des Arbeitsplatzes und durch dessen behinderungsgerechte Gestaltung annähernd eine betriebsübliche Leistung zu ermöglichen. Das wäre zu klären etwa im BEM. Minderleistungsausgleich ist die nachrangigste Förderungsart des Integrationsamts.

Gruß,
Cebulon

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