Konzern-SBV - Verweigerung zur Dienstreise (Gesamt-Konzern-SBV)

Funki, Schleswig Holstein, Wednesday, 16.11.2016, 13:32 (vor 2708 Tagen)

Folgende Konstellation:

Mutterbetrieb - es gibt SBV
Tochterbetrieb 1 - es gibt SBV
Tochterbetrieb 2 - keine SBV
Tochterbetrieb 3 - keine SBV

die beiden vorhandenen SBVen haben sich auf eine Person geeinigt, die die Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Konzern vertritt.

Jetzt eine Anfrage einer schwerbehinderten Mitarbeiterin in Tochterbetrieb 3 (anderer Standort)

1. Man verweigert der Mitarbeiterin dort die Ausplanung, damit sie sich am Arbeitsort mit der SBV in ihrer Arbeitszeit treffen kann.

Hat sie das Recht sich während ihrer Arbeitszeit beraten zu lassen?

2. Man verweigert der SBV die Dienstreise.

Kann die SBV die Dienstreise trotzdem antreten? - Wenn ja - wie begründen? Rechtliche Grundlage? Wo nachzulesen?

Danke für Unterstützung!

Konzern-SBV - Verweigerung zur Dienstreise

ciralifan, Friday, 18.11.2016, 08:19 (vor 2706 Tagen) @ Funki

Zu 1.)
Adäquat zum Recht den Betriebsrat in der Arbeitszeit aufzusuchen gilt dies entsprechend auch für den Besuch der SBV ( Wenn vor Ort ),bzw. die Zeit die man für z.B. ein Telefonat benötigt.
Zu 2.)
Ich würde hier als KSBV in den SBVlosen Betrieben eine regelmässige Sprechstunde (K-)SBV vor Ort einrichten und dem AG klar machen, was Behinderung der Mandatsarbeit ist.

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