Arbeitsmittel SBV (Allgemeines)

SGBFreak, Tuesday, 22.11.2016, 23:09 (vor 2709 Tagen)

Hallo,

welche Arbeitsmittel stehen einer SBV generell zu. Büro, Büro-Benutzung und Büro-Ausstattung, abgeshlossener Schrank für SB Verzeichniss und was ist noch sinnvoll?
Wie schaut es aus mit der Festnetz u. Handynutzung bzw. mit der PC Nutzung und dem Datenschutz, gibt es da eine Erklärung/Formular wo der Arbeitgeber Datenschutz für die SBV besonders gewährleisten muss? Wie wird das im öffntl. Dienst gehandhabt (Behördennetz)? Was muss für die SBV als Mitglied des Arbeitssicherheits-Ausschuss und bei Arbeitsplatzbesichtigungen an Arbeitsmitteln zur Verfügung stehen z.B. bei Außenterminen(Schutzkleidung bzw. Wetterfeste Schuhe, Wetterschutzkleidung ... Gibt es da verbindliche Richtlinien?

Bitte um Antworten u. Erfahrungen

Danke!

Arbeitsmittel SBV

garda, Berlin, Wednesday, 23.11.2016, 08:10 (vor 2709 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,
welche Arbeitsmittel stehen einer SBV generell zu. Büro, Büro-Benutzung und Büro-Ausstattung, abgeshlossener Schrank für SB Verzeichniss und was ist noch sinnvoll?

Hallo,

sinnvoll mag vieles sein aber ob es zusteht ist eine andere Frage.

Eigenes Büro ist umstritten, denn derzeit kann auf die Ausstattung des BR/PR verwiesen werden. Schrank hingegen sicherlich mit eigenem Schlüssel.

Wie schaut es aus mit der Festnetz u. Handynutzung bzw. mit der PC Nutzung und dem Datenschutz, gibt es da eine Erklärung/Formular wo der Arbeitgeber Datenschutz für die SBV besonders gewährleisten muss? Wie wird das im öffntl. Dienst gehandhabt (Behördennetz)?

Die telefonische Erreichbarkeit muss gegeben sein, hier kommt es sicherlich auf die Umstände des Einzelfalls an ob Festnetz oder Handy erforderlich sind. Internetzugang bzw. PC ist heute normales Arbeitsmittel aber auch hier gilt, dass auf die Ausstattung des BR/PR verweisen werden kann. Worauf willst du mit dem Behördennetz hinaus? Gleiches gilt für den Datenschutz, was willst du da erreichen?

Was muss für die SBV als Mitglied des Arbeitssicherheits-Ausschuss und bei Arbeitsplatzbesichtigungen an Arbeitsmitteln zur Verfügung stehen z.B. bei Außenterminen(Schutzkleidung bzw. Wetterfeste Schuhe, Wetterschutzkleidung ... Gibt es da verbindliche Richtlinien?

Wenn Arbeitsplätze besichtigt werden ist da dafür erforderliche Schutzausstattung zu stellen. Ob dauerhaft oder nur zeitweise kommt wieder auf die Umstände des Einzelfalls an bzw. darauf, ob diese Ausstattung bereits durch die normale Arbeit verfügbar ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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