Was ist ein neues Arbeitsgebiet? (Allgemeines)

Holger, Wednesday, 23.11.2016, 07:06 (vor 2683 Tagen)

Hallo,

in der brandenburgischen Schwerbehindertenrichtlinie gibt es den Passus
"Bei Einstellung und Übertragung eines neuen Arbeitsgebietes sind sie" (Schwerbehinderte Menschen)
"besonders sorgfältig am neuen Arbeitsplatz einzuweisen." (Tz. 17.2 S. 2 bbg SchwbRL)

Sind Euch/Ihnen Kommentierungen, Urteile o.ä. bekannt, was ein neues Arbeitsgebiet ist?

Der Fall:
Eine Kollegin hat vor Jahren in der Veranlagung gearbeitet.
Sie wurde anschließend mehrere Jahre in die Geschäftsstelle umgesetzt.
Dann wurde sie wieder in die Veranlagung gesetzt.
Eine besonders sorgfältige Einarbeitung erhielt sie in der Veranlagung nun nicht mehr, weil sie habe es bereits gemacht.
Zwischenzeitlich hat sich die Arbeitsweise in der Veranlagung teilweise geändert (von hauptsächlich papiergestützt auf vielfach computergestützt).
Da sie keine besonders sorgfältige Einarbeitung bei ihrer Wiederumsetzung in die Veranlagung erhielt, schafft sie ihre Arbeit nur unzureichend.
Daher ist beabsichtigt, sie unter Gehalts-Herabstufung ins Archiv (kein Witz!) zu versetzen.

Zu klärende Frage:
Handelt es sich bei der Wiederumsetzung in die Veranlagung um ein neues Arbeitsgebiet auf dem sie besonders sorgfältig hätte eingearbeitet werden müssen?
Oder trifft hier die Aussage zu, es ist kein neues Arbeitsgebiet, da die Kollegin dort bereits gearbeitet hat.

Gruß Holger

Was ist ein neues Arbeitsgebiet?

garda, Berlin, Wednesday, 23.11.2016, 08:02 (vor 2683 Tagen) @ Holger

Hallo Holger,

wenn sich Arbeitsabläufe erheblich geändert haben kann auf die alten Erfahrungen nicht oder nur entsprechend eingeschränkt zurück gegriffen werden. Daraus folgt für mich die Notwendigkeit einer Einarbeitung. Bei dieser Einarbeitung ist ggf. auf behinderungsbedingte Einschränkungen zu achten und sie sind zu berücksichtigen. Hier zieht schon das SGB IX mit seinem § 81 Abs. 4, was ja von der zitierten Richtlinie nur konkretisiert wird.

Die Versetzung, die ja eine Degradierung und Entwertung ist würde ich nicht akzeptieren.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Was ist ein neues Arbeitsgebiet?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.11.2016, 08:43 (vor 2683 Tagen) @ Holger

Hallo

1.
Eine Konkretisierung des Begriffes "neuer Arbeitsbereich" sollte sich doch in der Kommentierung des LPVG finden, da dieses ja auch der Mitwirkung/Mitbestimmung des PR unterliegt.

2.
Eine Versetzung/Herabgruppierung gegen den Willen der Betroffenen ist vom Dienstherrn nur im Weg einer Änderungskündigung möglich. Dabei gilt natürlich auch der spezielle Kündigungsschutz der §§ 85ff SGB IX.

--
&Tschüß

Wolfgang

Was ist ein neues Arbeitsgebiet?

Holger, Wednesday, 21.12.2016, 06:51 (vor 2655 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich danke allen für ihre Antworten.
Im Kommentar zum LPVG finden sich leider keine Ausführungen dazu, was ein neues Arbeitsgebiet ist (zumindest habe ich keine gefunden).

Gestern fand ein Gespräch mit der Dienststellenleitung, der betroffenen Kollegin und anderen Personen (PR-Vorsitzende, direkte Vorgesetzte, weiterer Kollege) statt.
Obwohl ich die Kollegin zuvor darauf hinwies, daß sie freiwillig da ist und diesem Personenkreis nicht zu stimmen muß, war sie bei Ansicht der vielen Personen bereits eingeschüchtert (wie sie mir hinterher erzählte).

Dieses Gespräch selbst war ein Musterbeispiel dafür, wie ein Gespräch geführt wird, daß unter dem Motto läuft:
Wie schüchtere ich Mitarbeiter ein, ohne daß mir ein Mobbingvorwurf gemacht werden kann.

Hinterher konnte ich der Kollegin nur raten, sich anwaltlichen Rat zu suchen, zumal sich im Gespräch der PR, direkte Vorgesetzte und Kollege auf die Seite der Dienststellenleitung schlugen und die Kollegin weiter einschüchterten.

Gruß Holger

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