Arbeitsplatzwechsel (BEM)

Topsen09, Wednesday, 23.11.2016, 10:40 (vor 2715 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin erst seit drei Wochen im Amt als SBV und muss mir noch viel Wissen an eigenen. Trotzdem wäre ich für eure Hilfe in einem aktuellen Fall sehr dankbar. Eine Kollegin hat eine Behinderung und kann aufgrund dieser nicht mehr pflegerische Tätigkeiten ausüben. Wir arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung und die Kollegin ist in einem Förderbereich wo sehr viel Pflege und Versorgung anfällt (zwischen 70-90% sind pflegerische Tätigkeiten). Im BEM Gespräch wurde festgehalten, das ein Arbeitsplatzwechsel stattfinden soll. Leider ist noch nichts passiert. Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen und welche Möglichkeiten habe ich gegenüber der Geschäftsführung?

Gruß

Tobi

Arbeitsplatzwechsel

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.11.2016, 12:40 (vor 2715 Tagen) @ Topsen09

Hallo,

Du solltest den AG auf seine Pflichten gem. § 84 Abs. 1 SGB IX hinweisen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Evtl. ist zB das Integrationsamt und/oder die Rentenversicherung nötig, falls es notwendig ist, für eine andere Tätigkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin solltest Du schnellstmöglichst von Deinem AG die aktuelle Personalplanung anfordern, um ggfs. selbst anhand wiederzubesetzender Stellen Vorschläge für einen Arbeitsplatzwechsel - evtl. einschließlich notwendiger Qualifikationsmaßnahmen - zu machen.

Natürlich solltest Du mit der betroffenen Kollegin Dich eng austauschen über deine weiteren Schritte.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsplatzwechsel

Topsen09, Wednesday, 23.11.2016, 13:16 (vor 2715 Tagen) @ albarracin

Hi albarracin,

vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich den Personalplan anfordere, muss ich mich auf ein § berufen oder kann ich das auch ganz formlos machen?

Gruß

Tobi

Arbeitsplatzwechsel

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.11.2016, 17:10 (vor 2715 Tagen) @ Topsen09

Hallo,

Anspruch auf die Personalplanung (und zukünftig auch die Beteiligung an der Fortschreibung) besteht aufgrund § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html

Ob man das dem AG gleich "um die Ohren haut" oder aber erst mal in aller Freundlichkeit diese anfordert, hängt davon ab, ob sich der AG bisher gegenüber der SBV kooperativ verhalten hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsplatzwechsel

Topsen09, Monday, 05.12.2016, 07:47 (vor 2704 Tagen) @ albarracin

Moin Wolfgang,

danke für die Antwort.

Gruß

Tobi

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