Krankengespräch mit Schwerbehinderten Mitarbeiter (Allgemeines)

Jörg_2908, Wednesday, 30.11.2016, 13:17 (vor 2675 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe hier ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin in unserem Betrieb die SBV.
Eine Mitarbeiterin die Krankgeschrieben ist ( und es wohl auch noch länger bleibt ) wurde zu einem Gespräch eingeladen. Sie wünscht dieses Gespräch Ausdrücklich nur in meinem Beisein durchzuführen. Nun bin ich an den Termin auf Dienstreise, der AG hat nun einfach meine Stellvertretung eingeladen.
Ist dieses ohne meines Wissens möglich? Wie bereits erwähnt wünscht die Kollegin nur mein Beisein da ich ja auch über Ihre Krankheit usw. Bescheid weis.

Der AG bezieht sich auf §94 SGB IX.

LG Jörg

Krankengespräch mit Schwerbehinderten Mitarbeiter

garda, Berlin, Wednesday, 30.11.2016, 13:41 (vor 2675 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo zusammen,
ich habe hier ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin in unserem Betrieb die SBV.
Eine Mitarbeiterin die Krankgeschrieben ist ( und es wohl auch noch länger bleibt ) wurde zu einem Gespräch eingeladen. Sie wünscht dieses Gespräch Ausdrücklich nur in meinem Beisein durchzuführen. Nun bin ich an den Termin auf Dienstreise, der AG hat nun einfach meine Stellvertretung eingeladen.
Ist dieses ohne meines Wissens möglich? Wie bereits erwähnt wünscht die Kollegin nur mein Beisein da ich ja auch über Ihre Krankheit usw. Bescheid weis.
Der AG bezieht sich auf §94 SGB IX.


Hallo Jörg,

nach der aktuellen Rechtsprechung muss die Kollegin überhaupt nicht zum Gespräch kommen.

Wenn sie trotzdem kommen möchte, kann sie eine Person ihres Vertrauens mitbringen, hier also in deiner Person als SBV. Auf eine Stellvertretung muss sie sich nicht einlassen, schon gar wenn es gute Gründe gibt.

Soll sich doch der AG freuen, dass sie kommen will, obwohl sie nicht muss.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Krankengespräch mit Schwerbehinderten Mitarbeiter

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.11.2016, 14:26 (vor 2675 Tagen) @ garda

Hallo


Hallo Jörg,

nach der aktuellen Rechtsprechung muss die Kollegin überhaupt nicht zum Gespräch kommen.

nachzulesen hier:
http://www.schwbv.de/urteile/317.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Krankengespräch mit Schwerbehinderten Mitarbeiter

Heinrich, Wednesday, 30.11.2016, 18:31 (vor 2675 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,

in der Zeit der AU muss der AN gar nicht zu Gesprächen!

Ar­beits­un­fä­hig er­krank­te Ar­beit­neh­mer sind im All­ge­mei­nen nicht ver­pflich­tet, an Per­so­nal­ge­sprä­chen teil­zu­neh­men: Lan­des­ar­beits­ge­richt Nürn­berg, Ur­teil vom 01.09.2015, 7 Sa 592/14

LAG Nürn­berg: Ar­beits­unfähig er­krank­te Ar­beit­neh­mer müssen im All­ge­mei­nen nicht an Per­so­nal­gesprächen teil­neh­men

Weiter lese einmal hier! Auch zu welcher Art von Personalgesprächen ein AN ÜBERHAUPT gehen muss!

Weiter!

NICHT der AG regelt ob der Stellvertreter im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird, sondern die SBV! Der AG hat stets die Schwerbehindertenvertretung anzusprechen! Diese wird durch die SBV vertreten!

Weiter ist dieses hier ein Fall des § 95,2 SGB IX und wohl auch § 84,1 SGB IX. Denn das Beschäftigungsverhältnis könnte ja ggf gefährdet sein, zu mindest in der bestehenden Form/Umfang, wegen der Krankheit.

Fazit: Der AN hat hier alle Möglichkeiten auch ob Teilnahme während der AU und wenn ja wann und wer teilnimmt!

Krankengespräch mit Schwerbehinderten Mitarbeiter

J_Neumann, BW, Monday, 05.12.2016, 13:59 (vor 2670 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,
nach meiner Meinung kann dein Arbeitgeber gar nicht deine Stellvertretung einladen, da du ja anscheinend zu diesem Termin nicht verhindert bist. Der AG muss dich dafür frei stellen und somit fällt die Dienstreise halt aus.
Jetzt muss dein AG nur noch entscheiden, ob ihm das festhalten an diesem Termin wichtiger ist, wie deine Dienstreise.

Gruß Joachim

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