1.12.2016 2. und 3. Lesung BTHG (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 01.12.2016, 23:05 (vor 2697 Tagen)

Hallo,

die wesentlichen Beiträge aus der Bundestagdebatte zu den Verbesserungen der Schwerbehindertenvertretungen in der 2. und 3. Lesung vom BTHG aus dem Bundestag. Die nachfolgenden Redebeiträge enthalten Aussagen über die SBV:

Schummer Uwe CDU/CSU
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7038477#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MDM4NDc3Jm1vZD1tb2Q0NDIzNTY=&mod=mediathek

Zeit 5:50 – 7:55

Tack Kerstin SPD
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7038479#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MDM4NDc5Jm1vZD1tb2Q0NDIzNTY=&mod=mediathek

Zeit 5:10 - 5:45

Schmidt Gabriele CDU/CSU
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7038492#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MDM4NDkyJm1vZD1tb2Q0NDIzNTY=&mod=mediathek

Zeit 2:30 – 3:20 & 4:30 – 4:50

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Gruß
Wolfgang

1.12.2016 2. und 3. Lesung BTHG

Cebulon, Sunday, 04.12.2016, 18:30 (vor 2694 Tagen) @ WoBi

... und hier dazu der stenografische Bericht vom 01.12.2016 zum Bundesteilhabegesetz (S. 13-34).

Geäußert zur Stärkung der SBV haben sich folgende fünf Abgeordnete: Dietmar Bartsch, Karl Schiewerling, Uwe Schummer, Kerstin Tack und Gabriele Schmidt.

Und weiter geht's dann am 07.12.2016 im Bundesrat vermutlich in nichtöffentlicher Ausschusssitzung des Sozialausschusses (AIS) sowie Finanzausschusses.

Gruß,
Cebulon

1.12.2016 2. und 3. Lesung BTHG

WoBi, Tuesday, 06.12.2016, 12:00 (vor 2692 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

in dem Bericht wird 9 x das Wort Schwerbehindertenvertretung verwendet. Sogar 2 x zum Tagesordnungspunkt 10 am Nachmittag. Verbleiben 7 x für den Tagesordnungspunkt BTHG (3a).
Eine Perspektive zur möglichen Weiterentwicklung und zu den vermutlichen Problemen bei der Findung des derzeitigen Kompromisses habe ich nur in einer Aussage gefunden.

Bei Kündigungen ist jetzt eine spürbare Sanktion vorhanden, wenn an der Schwerbehindertenvertretung "schnell" und "leise" vorbei Maßnahmen umgesetzt werden. Grundlage für die Qualität unserer Arbeit sind Informationen, durch die wir Übersicht gewinnen. Wen wundert´s, dass der Kampf der Unternehmen gegen Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung am hartnäckigsten durch die Verweigerung von Informationen geführt wird. Was nutzt uns Anhörungsrechte ohne Wissen?

Um dies zu verhindern, sollte die Möglichkeit der Ordnungswidrigkeit verstärkt angewendet werden. Auch wenn es in der derzeitigen Handhabung durch die Agentur für Arbeit wenig Abschreckungspotenzial entwickelt. Stetiger Tropf höhlt den Stein. So wird die Handhabung von gesetzlichen Verpflichtungen wenigstens sichtbar.

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Gruß
Wolfgang

1.12.2016 2. und 3. Lesung BTHG

Cebulon, Tuesday, 06.12.2016, 14:14 (vor 2692 Tagen) @ WoBi

Bei Kündigungen ist jetzt eine spürbare Sanktion vorhanden

Hallo, eine solche Unwirksamkeitsklausel nur für die Kündigung einzuführen bringt eigentlich nur auf dem Papier was und ist eher unnütz, von der Kündigung in der Probezeit einmal abgesehen. Denn gerade die Anhörung beim Kündigungsschutzverfahren ist ja schon wirksam abgesichert durch § 87 Abs. 2 SGB IX. Und dass das Integrationsamt nicht anhören würde, hab ich noch nie gehört. Würde da nicht angehört, wäre die Kündigung ohnehin grundsätzlich anfechtbar (LPK-SGB IX/Düwell, § 87 Rdnr. 34). Kein Mensch muss bei einem Kündigungsschutzverfahren geschützt werden wegen Nichtanhörung. Diese vom Bundestag beschlossene Unwirksamkeitsklausel ist insoweit genauso sinnfrei wie eine Hochwasserversicherung für die Zugspitze.

Ganz anders bei Abmahnung und Aufhebungsvertrag, wo gegen die Beteiligung ständig bewusst verstoßen wird: Darüber ist dieses Forum voll von Erfahrungs-Berichten über die Nichtbeteiligung rechtsbrechender Arbeitgeber. Und da erfährt die SchwbV auch nichts auf dem "Umweg" über den BR. Da hätte eine Klausel in der Praxis was bewirkt bzw. Sinn gemacht und ginge nicht völlig an der Praxis vorbei. Deswegen wurden ja von Prof. Dr. Kohte in seinem Gutachten diese zwei Punkte aus gutem Grund hervorgehoben.

Gruß,
Cebulon

1.12.2016 2. und 3. Lesung BTHG

Cebulon, Wednesday, 07.12.2016, 16:50 (vor 2691 Tagen) @ Cebulon

Die Neuregelungen im Recht der Schwerbehindertenvertretungen

Hallo zusammen, einen Überblick vom 07.12.2016 zu den geplanten Neuregelungen in dem SGB IX gibt es von Düwell, jurisPR-ArbR 49/2016 Anm. 1, unter
www.gesetzesportal.de

01. Inklusionsvereinbarung
02. Neuregelung des Vertretungsfalls
03. Übergangsmandat
04. Heranziehung von stellvertretenden Mitgliedern
05. Unwirksamkeitsklausel
06. Freistellung
07. Schulung von stellvertretenden Mitgliedern
08. Aufwandsentschädigung
09. Kostentragung für Bürokraft
10. Wahlen zu Stufenvertretungen

Gruß,
Cebulon

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