Nachtbereitschft (Umgang mit Arbeitgeber)

Topsen09, Monday, 05.12.2016, 08:35 (vor 2697 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hatte am vergangenen Freitag ein Gespräch in dem Vorstand, einer Wohnheimleitung und einer Mitarbeiterin aus der Wohnstätte die eine Schwerbehinderung hat. Die Mitarbeiterin hat einen 7 Stundenvertrag und soll nun auch Nachtbereitschaften machen. Dies steht in ihrem Arbeitsvertrag. Mal davon abgesehen das es keine Nachtbereitschaften nach meinem Kenntnisstand nicht mehr gibt, aber da ist unser BR am Ball, kann sie diesen Dienste aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr ausüben. Sie hat auch ein Attest vom Arzt, das sie aufgrund ihrer Behinderung diese Dienst/Bereitschaft nicht mehr ausüben kann. Das Gespräch ist mit den Vorgesetzten ist nun nicht schön gewesen. Man merkte, das unser Unternehmen die Mitarbeiterin los werden will und sie sagen, das sie keine andere Einsatzmöglichkeiten haben. Außerdem meint der Vorstand, das es ihnen Suspekt vor kommt da sie schon einmal diesen Dienst gemacht hätte. Es wurde dann auch persönlich und sehr unprofessionell. Ich habe darauf hingewiesen, das die Mitarbeiterin ein Anrecht auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz hat und es sicherlich die Möglichkeit gibt, sie mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten woanders einzusetzen. Man blockte dies aber völlig. Ich schlug dann vor, als Hilfe das Integrationsamt einzuschalten. Da sagte der Vorstand dann, das sie dann aber offen legen müsste, was für eine Behinderung sie hat und jetzt noch nicht der Zeitpunkt wäre, die einzuschalten. Das mit dem offenlegen stimmt sicherlich nicht bzw wenn, nur dem Amt gegenüber. Aber ich weiß es nicht genau.

Wie soll ich mich verhalten? Was kann ich noch tun, um der Mitarbeiterin zu helfen. Ich weiß, das sie sich den innerhalb des Betriebes sich einen anderen Arbeitsplatz einklagen kann. Aber ich will versuchen, eine Einigung zu erzielen. Das Integrationsamt einzuschalten finde ich keine schlechte Idee und auch ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung des Landes fällt mir dazu ein. Aber da ich erst seit einem Monat im Amt bin, habe ich noch nicht so viel Kompetenz, aber ich bin auf den Seminaren schon angemeldet :).

Gruß

Nachtbereitschft

garda, Berlin, Monday, 05.12.2016, 11:34 (vor 2697 Tagen) @ Topsen09

Hallo Tobi,

willkommen in der Wirklichkeit des echten Lebens einer SBV. :-)

Du bist schon auf dem richtigen Pfad. Ziehe dir das Integrationsamt heran aber erst mal in Form des Integrationsfachdienstes, die bekommst du leichter und auch oft schneller vor Ort, auch zur Teilnahme an solchen Gesprächen bzw. Folgegesprächen.

Die zweite Idee ist ebenfalls gut. Wenn du eine SBV "drüber" hast, egal in welcher Rechtsform kannst du dich natürlich auch einschalten, dich beraten lassen und sie ggf. auch beiziehen. BR ist ebenfalls hilfreich.

Du machst offenbar alles richtig.

Leidensgerechter Arbeitsplatz ist eben nicht nur ein höhenverstellbarer Tisch oder ne Vertikalmaus, sondern eben auch die Vermeidung nicht ausführbarer Dienste und Dienstzeiten.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Nachtbereitschft

Topsen09, Monday, 05.12.2016, 14:32 (vor 2696 Tagen) @ garda

Prima, das beruhigt mich ja ein wenig das ich auf dem richtigen Wege bin. Vielen Dank für deinen Antwort und einen schönen Tag.

Liebe Grüße

Nachtbereitschft

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 05.12.2016, 19:39 (vor 2696 Tagen) @ Topsen09

Hallo Tobi,

auch ich rate Dir umgehend das IA, sprich genau den Integrationsfachdienst einzuschalten. Wenn Gespräche schon auf einer persönlichen, unschönen Ebene stattfinden, sehe ich als große Gefahr, dass u.U. der AG Dich dann vor vollendete Tatsachen stellt und Du selbst mit einer Aussetzung der getroffenen Entscheidung nicht mehr viel bewirken kannst.

Ansonsten ist vielleicht noch hilfreich, wenn man den AG aufzeigt bzw. Vorschläge unterbreitet, wo die schwerbehinderte Koll. ggf. mit welchen Hilfsmitteln einen behindertengerechten Arbeitsplatz finden könnte. Evtl. auch mit den Aussichten auf geringere AU-Zeiten. Aber darauf wird mit Sicherheit auch der IFD schnell zu sprechen kommen.


In diesem Sinne "viel Erfolg"
und Grüße aus Bayern

Nachtbereitschaft

Topsen09, Tuesday, 06.12.2016, 09:37 (vor 2696 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Mietze_Katz,

Vorschläge wurden schon unterbreitet, haben aber kein Gehör gefunden. Ich habe den Integrationsfachdienst gestern eingeschaltet. Mal schauen was draus wird. Trotzdem danke für deine Hilfe.

Liebe Grüße

Nachtbereitschft

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.12.2016, 22:57 (vor 2696 Tagen) @ Topsen09

Hallo,

als SBV würde ich mich mal ganz schnell mit dem § 81 Abs. 4 SGB IX und der dazugehörigen Kommentierung beschäftigen.

Wenn bereits eine Empfehlung eines behandelnden Arztes vorliegt, sollte dieses durch den betrieblichen Arbeitsmediziner überprüft werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Nachtbereitschaft

Topsen09, Tuesday, 06.12.2016, 09:25 (vor 2696 Tagen) @ albarracin

Moin Wolfgang,

danke für deine Antwort. Den Paragraphen kenne ich und auch der AG. Aber der AG interessiert das nicht. Mit dem Betriebsarzt finde ich einen klasse Sache. Ich habe auch schon Kontakt zum Integrationsfachdienst aufgenommen. Wenn das nicht fruchtet, müssen wir einen Schritt weiter gehen.

Vielen Dank für deinen Tipp.

Liebe Grüße

Nachtbereitschaft

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.12.2016, 12:42 (vor 2696 Tagen) @ Topsen09

Moin Wolfgang,

Hallo,

Dann sollte man mal dem AG klarmachen, daß es hier um einklagbare Rechtsansprüche des sb AN geht und der AG, so er untätig bleibt, auch Gefahr läuft, in den sog. "Annahmeverzug" gerät..


Liebe Grüße

Tobi

&Tschüß

--
&Tschüß

Wolfgang

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