Wer kontrolliert? (Wahlen)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Monday, 19.12.2016, 04:30 (vor 2685 Tagen)

Liebe Mitkämpfer.

Heute habe ich eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe, und ich glaube, dass es auch nicht einfach sein wird, diese Frage zu beantworten.
Meine Frage lautet:
Wer kontrolliert oder überprüft, ob anstehende Regelwahltermine auch tatsächlich eingehalten werden?
Nur mal angenommen:
Im Oktober - November 2014 standen SBV Wahlen an, und eine amtierende SBV, hatte zu dieser Zeit, keine Lust oder was auch immer, wählen zu lassen, lässt es also einfach bleiben, bleibt aber ohne Wahl weiterhin SBV, weil es ausser ihm keiner merkt.
Dass dies nicht rechtens ist, ist klar, aber wer sollte, oder müsste dies bemerken, und sofort unterbinden?
Ich würde mal sagen der Beauftragte des Arbeitgebers, aber ist das auch so??
Man muss sich nur einmal die ganzen Folgen aus so einer Sache vorstellen, Datenschutz usw.
Auf jeden Fall, bin ich auf eure Antworten gespannt, denn so eine Sache ist nicht alltäglich.

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Wer kontrolliert?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.12.2016, 08:47 (vor 2685 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

wird der reguläre Wahltermin nicht eingehalten, geht das Amt der SBV mit Ablauf der Amtszeit "unter", d.h. der Betrieb hat keine SBV mehr.

Alle Betriebsparteien - AG einschl. Beauftragter des AG/Inklusionsbeauftragter sowie BR/PR haben darauf zu achten.
Die SBV hat dann keinerlei Rechte mehr - auch nicht das Recht, verspätet Neuwahlen einzuleiten. AG und BR/PR müssen darauf achten, da auch sämtliche Informations- und Beteiligungsrechte der SBV nicht mehr existieren und zB die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen nach Ablauf der Amtszeit einen Datenschutzverstoss darstellt.

In diesem Fall sind BR bzw. PR gesetzlich gehalten, sofort Neuwahlen einzuleiten. Bei Streitigkeiten sollte das IA hinzugezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wer kontrolliert?

Monica99, Monday, 19.12.2016, 10:38 (vor 2685 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

der BR/PR sollte auch schon im eigenen Interesse darauf achten, das Wahltermine eingehalten werden. Denn die Teilnahme an BR/PR-Gremien einer UNBERCHTIGTEN Person, also auch einer SBV deren Amtszeit abgelaufen ist, verstößt gegen die NICHTÖFFENTLICHKEIT und den DATENSCHUTZ.

Gefährdet also ggf die Rechtmäßigkeit der gefassten Beschlüsse.

Auch AG welche eine UNBERCHTIGTE Person in Vorgänge einbindet, riskiert Verstöße gegen den Datenschutz.

--
mfg Monica

Wer kontrolliert?

Cebulon, Monday, 19.12.2016, 12:30 (vor 2685 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

... weil es ausser ihm keiner merkt. Aber wer sollte oder müsste dies bemerken, und sofort unterbinden?

Hallo, das sollte eigentlich dem Betriebsrat und den im "Verteiler" des Formulars "WAHLERGEBNIS" gelisteten weiteren Stellen wie Arbeitgeber auffallen, vor allem aber ggf. auch der Gesamt-SBV, weil diesen ja allen das Wahlergebnis nicht formblattmäßig für die SBV-Regelwahl 2014 zuging. Bei der Wahl der Gesamt-SBV musste ja ggf. das aktive Wahlrecht aller örtlichen SBV einzeln geprüft werden.

Und bemerken könnten das natürlich auch die sbM. Ist das Mandat der örtl. SBV abgelaufen, wäre dann ggf. die SBV-Stufenvertretung automatisch im örtl. Mandat und müsste für Neuwahlen sorgen auf örtlicher Ebene.

Und sollte eine vormalige SBV dennoch weiterhin etwa an BR/PR-Sitzungen teilnehmen, wäre natürlich an unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst zu denken. Und bei Amtsanmaßung mit Abrechnung von Reisekosten käme evtl. Abrechnungsbetrug in Betracht wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Gruß,
Cebulon

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