beidseitige Hörgeräteversorgung (Fragen zu einer Behinderung)

Loverslane, Wednesday, 28.12.2016, 08:01 (vor 2668 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe seit acht Jahren eine beidseitige Hörgeräteversorgung. Habe einen GdB von 50. Dies rührt aber nicht nur von meiner Hörminderung her. Beruflich arbeite ich in einem Büro mit mehreren Kollegen und muss täglich auch sehr viel mit Kunden kommunizieren. Stimmt es, dass die sogenannte "Nachversorgung" von der gesetzl. Krankenkasse übernommen werden muss? Es soll wohl auch Bundessozialgerichtsurteile dazu geben, Wie gehe ich am besten vor, wenn die Krankenkasse hier nicht mitspielt?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.

Gruß

beidseitige Hörgeräteversorgung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 28.12.2016, 14:58 (vor 2667 Tagen) @ Loverslane

Moin Moin Loverslane,

ohne Kenntnisse der genauen Umstände lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ich vermute mal, dass Du aufgrund Deiner Postings kein SBV Mitglied bist, aber es ist ja Weihnachten....

Normalerweise ist bei einer Nachversorgung die Krankenkasse der Träger. Es kann aber auch bei beruflich notwendiger Versorgung mit an den Arbeitsplatz angepassten Hörhilfen der Rentenversicherungsträger mit in das Boot kommen.

Wenn die Krankenkasse ablehnt, kann Dir hier, ohne die Ablehnungsgründe zu kennen, auch keiner weiter helfen.

Ich würde Dir raten, entweder mit der Schwerbehindertenvertretung in Deinem Betrieb oder mit einer gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation Kontakt aufzunehmen. Letztere beraten und unterstützen bei Anträgen an alle Rehabilitationsträger, egal ob Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit ect. Dort müsstest Du einen Termin vereinbaren und mit Deinen Unterlagen vorstellig werden.

Beachte aber die Widerspruchsfrist im Ablehnungsbescheid!

Liebe Grüße

Hendrik

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