Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten (Allgemeines)

Hallo62, NRW, Monday, 02.01.2017, 12:41 (vor 2643 Tagen)

Hallo zusammen,

ein Kollege hat eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Nach einiger Recherche habe ich nun erfahren, dass er bei einem Geburtsjahr 1955 mit einem Alter von 63+4 Monaten abschlagsfrei in Pension gehen kann. Bei Angestellten habe ich ein Eintrittsjahr von 63+9 Monaten gefunden... Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist?

Schönen Dank für die Hilfe und allen Lesenden ein schönes und erfolgreiches 2017

Gruß Iris

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MfG Iris

Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.01.2017, 13:15 (vor 2643 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

Für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Alter korrekt gem. § 236a SGB VI.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html

Bei Beamten kommt es auf den Dienstherrn (Bund/Länder) und auch auf die Tätigkeit an. Für bestimmte Beamtengruppen wie zB Feuerwehr oder Polizei gibt es evtl. Sonderregelungen.
Auf welche Quelle für Beamtenpensionierung beziehst Du Dich denn ?

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&Tschüß

Wolfgang

Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.01.2017, 14:51 (vor 2640 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

das ist jetzt die Konstellation in Ba-Wü für "normal-beschäftigte Beamte.

Ist das die Konstellation (Bundesland/Beschäftigung), die Du wissen willst ?

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&Tschüß

Wolfgang

Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten

Hallo62, NRW, Friday, 06.01.2017, 08:55 (vor 2639 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen,

ich hatte nicht damit gerechnet, dass das auch noch Bundesland abhängig ist..."mein Beamter" lebt in NRW und ist normaler Bundesbeamter. Hilft das weiter? Gibt's da auch noch Besonderheiten?
Danke

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MfG Iris

Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten

garda, Berlin, Friday, 06.01.2017, 12:07 (vor 2639 Tagen) @ Hallo62

ich hatte nicht damit gerechnet, dass das auch noch Bundesland abhängig ist..."mein Beamter" lebt in NRW und ist normaler Bundesbeamter. Hilft das weiter? Gibt's da auch noch Besonderheiten?

Hallo,

ist es auch nicht. Bundesbeamte werden bundeseinheitlich verwaltet. Landesbeamte haben in den einzelnen Ländern oder bei ihren Kirchen unterschiedliche Regelungen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.01.2017, 12:35 (vor 2639 Tagen) @ Hallo62

hallo,

Du solltest schon auch Antworten genauer lesen. Es kommt nicht auf den Wohnort, sondern auf den Dienstherrn an. Denn bei den Dienstherren gibt es nun mal Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern (einschl. Kommunen) - auch zwischen den Ländern untereinander.

Deswegen hilft Dir Dein Link nämlich erst mal nicht weiter, da er nur Landes- und Kommunalbeamte Baden-Württembergs betrifft.

Die Regelungen für den Bund sowie einige abweichende Länderregelungen findest du hier:

https://www.academics.de/wissenschaft/beamte-altersgrenzen-eintritt-ruhestand_57201.html

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&Tschüß

Wolfgang

Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten

Hallo62, NRW, Sunday, 08.01.2017, 17:25 (vor 2637 Tagen) @ albarracin

Hallo,

schönen Dank für den Link, vielleicht habe ich aber wieder nicht richtig gelesen... leider sehe ich da nirgends, wie es bei schwerbehindertenBundesbeamten aussieht...

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MfG Iris

Abschlagfreie Pension bei schwerbeh. Beamten

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 08.01.2017, 17:43 (vor 2637 Tagen) @ Hallo62

Hallo,

dabei

leider sehe ich da nirgends, wie es bei schwerbehindertenBundesbeamten aussieht...

hattest du leider recht. Die Altersgrenzen (auf Antrag) für schwerbehinderte Bundesbeamte werden stufenweise gem. § 52 DNeuG

https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/Dez_III/DezIII_Dokumente/Rundschreiben/DNeuG.pdf

stufenweise auf 62 angehoben.

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&Tschüß

Wolfgang

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