Schwerbehindert Ja / Nein (Allgemeines)

Charly 3, Grünberg, Thursday, 05.01.2017, 14:01 (vor 2667 Tagen)

Hallo,

eine schwierige Frage.

In unserem Betrieb gibt es einen schwerbehinderten jungen Mann der GdB 70 hat.
Er ist in 2014 als Praktikant in die Firma gekommen und arbeitet seither bei uns.
Er wird aber nicht entlohnt, da er zu einer Behindertenwerkstsatt/einrichtung gehört.
Er ist zwar länger 6 Monate im Betrieb, hat aber keine Entlohnung und keinen Arbeits- oder AÜG-Vertrag.

Zählt dieser Mitarbeiter zu den Schwerbehinderten im Betrieb ? (von 2 auf 3)
Darf er im Fall einer SBV Wahl - wählen?
Stehen im auch die Rechte eines Schwerbehinderten zu,
wenn ja - von wem ? (Betrieb oder Einrichtung)
Wie sieht es mit Kündigungsschutz aus ?

Vielen Dank schon mal für Eure Mühen, ich glaube der Fall ist nicht einfach.:-(

Schwerbehindert Ja / Nein

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.01.2017, 14:58 (vor 2667 Tagen) @ Charly 3

Hallo,

es kommt weder auf einen Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis an, sondern darauf, ob der sbM in Euren Betrieb und seine Abläufe eingegliedert ist (LPK-SGB IX, Düwell, § 94 Rn 13). Dann ist der sbM zumindest wahlberechtigt.

Allerdings könnte es für andere rechtliche Aspekte durchaus notwendig werden, mal den Status des sbM zu klären.
Es wäre nicht der erste Fall, in dem eine AG mit dem Etikett "Praktikum" versucht, sbM als billige Arbeitskräfte zu mißbrauchen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Schwerbehindert Ja / Nein

Cebulon, Friday, 06.01.2017, 09:00 (vor 2666 Tagen) @ Charly 3

Darf er im Fall einer SBV-Wahl wählen?

Hallo, viel "Vergnügen" bei der Klärung dieser Frage. Beim BAG war eine Wahlanfechtung anhängig mit ausgelagerten Arbeitsplätzen unter dem AZ: 7 ABR 53/14. Der Siebte Senat hat die Anfechtung liegen lassen, bis die Amtszeit der SchwbV abgelaufen war, und dann das Verfahren eingestellt.

Stehen im auch Rechte eines Schwerbehinderten zu?

Inwieweit das neue BTHG da bei solchen Rechtsfragen weiterhilft, kann ich nicht beurteilen. Bei Problemen ggf. Kontakt suchen mit gewähltem Werkstattrat der WfbM nach § 139 SGB IX, der jetzt seit dem 30.12.2016 auch echte Mitbestimmungsrechte hat. Jedenfalls muss das "Praktikum" so oder so behinderungsgerecht sein.

Fachinfos zu Außenarbeitsplätzen u.a. zur Frage des Wahlrechts (LAG München vom 28.05.2014, 8 TaBV 34/12) sowie des EU-Rechts ausführlich von

Dr. Till Sachadae 2014

Prof. Wolfhard Kohte 2014

Dr. Sabine Wendt 2015

Gruß,
Cebulon

Schwerbehindert Ja / Nein

garda, Berlin, Friday, 06.01.2017, 12:14 (vor 2666 Tagen) @ Charly 3

In unserem Betrieb gibt es einen schwerbehinderten jungen Mann der GdB 70 hat.

Hallo,

ich frage mal ganz plump nach: welche oder viel besser was für eine Firma? Dein Profil gibt leider gar nichts her. Privates Unternehmen? Öffentlich?

Er ist in 2014 als Praktikant in die Firma gekommen und arbeitet seither bei uns.
Er wird aber nicht entlohnt, da er zu einer Behindertenwerkstsatt/einrichtung gehört.
Er ist zwar länger 6 Monate im Betrieb, hat aber keine Entlohnung und keinen Arbeits- oder AÜG-Vertrag.

Warum nicht? Auf welcher Rechtsgrundlage ist er so lange als Praktikant tätig? Ist er bei der BG/UK angemeldet?

Zählt dieser Mitarbeiter zu den Schwerbehinderten im Betrieb ? (von 2 auf 3)

Ja, da er in eure Betriebsabläufe ja offenbar eingegliedert ist.

Darf er im Fall einer SBV Wahl - wählen?

Na ja, ist wohl eher nicht endgültig geklärt. Man könnte es natürlich mal auf eine Anfechtung ankommen lassen.

Stehen im auch die Rechte eines Schwerbehinderten zu,

Wenn er es ist ja.

wenn ja - von wem ? (Betrieb oder Einrichtung)

Solange er bei euch arbeitet alle Rechte die mit eurem Betrieb zu tun haben.

Wie sieht es mit Kündigungsschutz aus ?

Ohne Arbeitsverhältnis gibt es leider auch mangels Rechtsgrundlage keinen Kündigungsschutz. Wo sollte der her kommen? Für Praktika gibt es keinen Kündigungsschutz.

Vielen Dank schon mal für Eure Mühen, ich glaube der Fall ist nicht einfach.:-(

Ist erst mal meine Ansicht.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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