BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen (Sitzung)

heinrich55, Friday, 06.01.2017, 23:03 (vor 2665 Tagen)

hallo,

unsere BR Vorsitzenden weigern sich mich schriftlich in die Sitzung einzuladen. Nun hab ich schon mehrfach bei mehreren Sitzungen das ganze angesprochen. Sie weigern sch praktisch.
Auch die BR kollegen sagen das ich gar nicht eingeladen werden brauche.

Mir ist durchaus klar das dies ein grober Pflichverstos ist und ich daher Überlege nach betrvg Paragaph 23 Absatz 1 weiter vorzugehen. Darf ich das als SBV?

wie mache ich das am besten? Mir ist die Sache wirlich sehr ernst da auch die Zusammenabeit seit 1,5 jahren nicht passt. Ich kriege bei Angelegnheiten vom AG nicht bescheid. Der BR allerdings. Zudem hat mir der BR verboten ins BR Buero zu kommen und hat ein Tuerknauf installiert. Ich habe dafuer keinen Schlüssel :-| . Ich habe bei der Gewerkschaft angerufen und einen Anwalt hinzugezogen. Dies laesst noch auf sich warten.

habe ich ansonsten die Möglichkeit das Integrationsamt ueber solche Vorfaelle mal amtlich zu informieren??

Bitte helft mir es ist wirklich aergerlich.
:-(

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

lunos1961, Fürth, Sunday, 08.01.2017, 10:30 (vor 2663 Tagen) @ heinrich55

Hallo Heinrich,
bei uns wird auch nicht schriftlich eingeladen. Die Termine zu den regelmäßigen PR- Sitzungen sind bekannt und die SBV ist berechtigt an allen Sitzungen teilzunehmen. Meiner Meinung nach sollte es ausreichen das Du alle regelmäßigen Termine kennst, Dir die ausserordentlichen bekanntgegeben werden und Dir die Teilnahme nicht verwährt wird.

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 08.01.2017, 13:30 (vor 2663 Tagen) @ lunos1961

hallo,

bei uns wird auch nicht schriftlich eingeladen.

und wie funktioniert das dann mit der rechtzeitigen Bekanntgabe der TO (§ 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG) ???

Die Termine zu den regelmäßigen PR- Sitzungen sind bekannt und die SBV ist berechtigt an allen Sitzungen teilzunehmen.

Und wie bereitest Du Dich auf eine Sitzung vor, deren TO Du nicht kennst ?

Meiner Meinung nach sollte es ausreichen das Du alle regelmäßigen Termine kennst, Dir die ausserordentlichen bekanntgegeben werden und Dir die Teilnahme nicht verwährt wird.

Sorry, natürlich hat die SBV auch ein Teilnahmerecht an der Sitzung, wenn sie nicht eingeladen wird, aber das ist ohne TO mE bei Weitem nicht ausreichend und zumindest auch im Bereich des BetrVG tendenziell rechtswidrig.
Wie ist denn ohne vorherige TO das Antragsrecht zur TO der SBV durchsetzbar ?

Sollte sich der BR beharrlich weigern, seinen Ladungspflichten nachzukommen, kann die SBV ihr Teilnahmerecht auch gerichtlich durchsetzen. Antragsgegener beim ArbG ist dann der BR (ErfK, Koch, § 32 BetrVG Rn 1).

--
&Tschüß

Wolfgang

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 08.01.2017, 20:49 (vor 2663 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

bei uns läuft das mit der Einladung so, dass die Vertrauensperson auch ein Zugriffsrecht auf die Intranetseite des Personalrats hat und sich dort wie auch die PR Mitglieder die Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Dienststellengespräch und ggf. weiteres Material herunterladen kann, die ab 2 Tage vor der Sitzung allen zur Verfügung gestellt wird.
Daher erfolgt bei uns durch den PR keine extra Einladung für die SBV.

Liebe Grüße

Hendrik

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 09.01.2017, 09:21 (vor 2662 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Wolfgang,

ehe es Irritationen gibt, ich bin Stellvertreter der Vertrauensperson bei uns.
Daher rede ich von ihr in der dritten Person.

Liebe Grüße

Hendrik

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

Monica99, Sunday, 08.01.2017, 15:28 (vor 2663 Tagen) @ heinrich55

Hallo,

den BR kann man sehr schnell und einfach zum korrekten Handeln bewegen.

Da die SBV mangels vorheriger Überlassung der TO sich NICHT auf die Sitzung vorbereiten konnte, sollte und darf sie auch alle Tops die irgendwie auch Schwerbehinderte und Gleichgestellte betreffen, dass sind auch alle allgemeine Themen wie zB Fragen/Themen zu Arbeitszeiten und Kantine, mit dem Hinweis, benötige Zeit mich entsprechend auf den Top vorzubereiten, aussetzen. Dieses sollte sie bei den jeweiligen Tops mündlich ankündigen und dann nach der Sitzung noch schriftlich machen.

Kopie dieses Schreibens an den AG und auch Beauftragten den AG. Hierin auch ggf vermerken, dass sollte der BR zu den betroffenen Tops einen Beschluss gefasst haben dieser nicht vom AG umgesetzt werden sollte, da der Beschluss ausgesetzt wurde. Der BR muss dann all diese Tops neu behandeln.

--
mfg Monica

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 08.01.2017, 17:28 (vor 2663 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica

Das hier


Kopie dieses Schreibens an den AG und auch Beauftragten den AG.

halte ich so pauschal für keinen guten Rat. Es bringt nichts, als SBV derartige Auseinandersetzungen mit dem BR pauschal dem AG zu offenbaren. Der kichert sich höchstens eins.
Solange kein Anlass in einem konkreten Einzelfall besteht (BR-Beschlußmitteilung an den AG trotz und während der Aussetzung) würde ich derartige Konflikte immer erst mal versuchen, intern zu klären.

--
&Tschüß

Wolfgang

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

Heinrich, Sunday, 08.01.2017, 18:09 (vor 2663 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

genau wegen gefasster Beschlüsse hat Monika doch erwähnt, dass der AG infomiert werden soll.

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 08.01.2017, 21:15 (vor 2663 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

es geht nicht um gefasste Beschlüsse (Beschlußfassung ist ja Voraussetzung für Aussetzung), sondern darum, ob der BR die Aussetzung respektiert.

--
&Tschüß

Wolfgang

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 08.01.2017, 21:17 (vor 2663 Tagen) @ heinrich55

Hallo,

das hier

Mir ist durchaus klar das dies ein grober Pflichverstos ist und ich daher Überlege nach betrvg Paragaph 23 Absatz 1 weiter vorzugehen. Darf ich das als SBV?

hatte ich bei meiner ersten Antwort überlesen.
Die SBV ist nicht antragsberechtigt im Sinne des § 23 BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

daha, Kiel, Wednesday, 11.01.2017, 09:32 (vor 2660 Tagen) @ albarracin

Hallo,
wenn du nicht weiter kommst solltest du dich an den Beauftragten des Arbeitgebers (98 SGB IX Rn5 Basiskommentar Feldes u.a. 10. Auflage) werden. Zu seinen Aufgaben gehört unter Anderem dafür zu sorgen, dass die SBV ihr Amt ohne Behinderung ausführen kann.
Wenn du schon bei der Einladung zu den normalen Betriebsratssitzungen Probleme hast, wie sieht es den beim Monatsgespräch und den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse des BR sowie den Arbeitsschutzausschuss aus? Auch da hast du ein Recht dabei zu sein (§95 (4)f SGB IX), weil ja überall die Möglichkeit besteht, dass die Interessen von schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitern betroffen sind. Ich würde versuchen so präsent wie möglich zu sein, damit deine Anwesenheit zur Selbstverständlichkeit wird.
Liebe Grüße

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 11.01.2017, 12:00 (vor 2660 Tagen) @ daha

Hallo,

der Beauftragte des AG hat keinerlei Befugnisse ggü. dem BR.

Eine Information bringt in diesem Fall formal gar nichts. Wenn der beauftragte den BR auf die Rechtslage hinweisen mag(was nicht zu seinen Aufgaben gehört), ist das rein informell.

--
&Tschüß

Wolfgang

BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen

WoBi, Thursday, 12.01.2017, 13:19 (vor 2659 Tagen) @ heinrich55

Hallo heinrich55,

bereits der Betreff ist meiner Meinung nach zu eng gefasst: „BR Vorsitz(ender) weigert sich mich einzuladen“, wenn die Größe des Betriebsrates größer 1 Person ist. Was trotz fehlender Angabe deinerseits der Fall sein dürfte.

Der Vorsitzende des Betriebsrates ist nur ein gleichberechtigtes Mitglied des Gremiums. Der Vorsitzende hat die besondere Befugnis Erklärungen des Arbeitgebers entgegen zu nehmen (Briefkastenfunktion) und gefasste Beschlüsse des Gremiums mitzuteilen (Sprecherfunktion). Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehört die Organisation der Gremiumsarbeit. Diese Aufgaben erfolgen aber im Auftrag und unter Kontrolle des Gremiums. Das Gremium ist gegenüber der Belegschaft / den Wählern rechenschaftspflichtig.

Diese sehr vereinfachende Sichtweise von mir wird auf mehr oder weniger Widerstand stoßen, je nachdem wie stark das „Untertanendenken“ ausgeprägt ist. Wer der Presse zum Beispiel „Der Chef des Betriebsrates fordert …“ zugeneigt ist, wird eine hierarchische Struktur in einem Betriebsrat annehmen. Ist man so im täglichen Arbeitsleben als Arbeitnehmer gewohnt. Wobei Hierarchie frei übersetzt „Ordnung der Götter“ bedeutet. Mehr dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Hierarchie

Dem Gremium müsste es wichtig sein, dass die gefassten Beschlüsse des Gremiums auch rechtsgültig sind. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße / rechtzeitige Ladung der Mitglieder einschließlich Ersatzmitglieder, die Tagesordnung insbesondere mit den Anträgen zur Beschlussfassung und die Ladung weiterer Mitarbeitervertretungen wie zum Beispiel die Jungend- und Ausbildungsvertretung (JAV).

Die Lösung für dein Problem kann im Gremium erfolgen. Dafür brauchst du 50 % der Mitglieder und einen Freund für die Beschlussfassung. Die Beschlussfassung kann über einen Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die nächste Sitzung des Gremiums ausgelöst werden. Die „Begleitarbeit“ bis zur Abstimmung nicht vergessen, weil ggf. „Überzeugungsarbeit“ geleistet werden muss.

Um eine mögliche „hierachische“ Blockade im eigenen Handeln zu überwinden, nachfolgend zwei Ansätze:

1. Die Vorsitzenden von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten haben die Möglichkeit sich auf die Beschlussfassung des Gremiums oder der erforderlichen Beratung mit dem Gremium zurückzuziehen. Du als (K,G-) SBV bist der Vorsitzende eines Einpersonengremiums, ohne diese Möglichkeit. Du musst dein Handeln eigenverantworten.

2. Und für Personen die besonders „Stolz“ auf ihre Funktion sind und das Wahlamt als eine „(hierarchische) Machtstellung“ sehen und dabei übersehen, dass sie als gewählte Mitarbeitervertreter den Interessen der Belegschaft dienen. Vorsitzender kommt von Vorsitz. Der Vorsitzer war eine Person, die zum Komfort und zum Schutz eingeteilt wurde. Mehr dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Aborterker#Sonstiges

Betriebsratsarbeit ist Gremiumsarbeit. Je aktiver das Gremium anfallende Aufgaben erledigt, umso mehr kann die Aufgabe der Organisation der Betriebsratsarbeit durch den Vorsitzenden wahrnehmen werden. Es soll Gremien bzw. Mitglieder geben, die der „irregehenden“ Meinung sind, weil der Vorsitzende „freigestellt“ ist, soll der Vorsitzende die Betriebsratsarbeit erledigen. Bei einem solchen „Rückhalt“ im Gremium braucht man sich nicht wundern, wenn Vorsitzende zu „Einzelkämpfer“ werden.

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Gruß
Wolfgang

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