Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Weimaraner, Monday, 09.01.2017, 10:21 (vor 2662 Tagen)

Hallo zusammen,

ich stelle da mal eine Frage, da ich in der Suchfunktion keine passende Antwort gefunden habe.

Folgender Sachverhalt:
Ich arbeite hauptberuflich allein in einem Büro und nutze das Büro auch für meine ehrenamtliche Nebenfunktion als örtliche SchwerbhVertretung.
Der AG baut jetzt eine neue elektronische Schließanlage in die Bürotüren ein. Auch für mein Büro. Bisher waren Schlüssel verbaut, ich hatte bisher seit Jahren als Einziger (und natürlich meine Stellv.) den Zugang zum Büro.
Nun will der AG, dass auch mein AbtLtr im "Notfall" Zutritt zu meinem Büro erhält. Der Begriff Notfall ist nicht genauer definiert worden. Dieser AbtLtr ist auch gleichzeitig der Inklusionsbeauftragte des AG, nimmt also die Aufgaben des AG wahr. Ich habe zwar mit ihm eine sehr positives Arbeiten, stehe aber der nun anstehenden "Zweitschlüsselregelung" ein bisschen skeptisch gegenüber. Denn es liegen ja auch Dokumente für meine Arbeit als Schwerbehindertenvertretung auf dem Schreibtisch, die nicht jedermann lesen sollte. Ok, diese können auch in einem Schrank verschlossen werden, müssen aber jedesmal täglich wieder ein- und ausgepackt werden. Da ich sehr viele Vorgänge habe, "freue" ich mich darauf schon.:-(

Daher meine Fragen:
Kennt jemand rechtliche Zutrittsregelungen für die Geschäftsräume von Schwerbehindertenvertretungen oder darf da jeder (oder nur notfallbedingt) rein? Oder kennt jemand Urteile, in den Gerichte schon darüber entschieden haben? Oder hat jemand schon eigene Erfahrungen damit gesammelt?

Über Antworten würde ich mich freuen.
Vielen Dank.

Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung

ciralifan, Monday, 09.01.2017, 10:29 (vor 2662 Tagen) @ Weimaraner

Wie hast du es denn bislang z.B. mit der Büroreinigung gehalten. Oft kommt die Putztruppe ja ausserhalb der Bürozeiten.
Da du kein separates SBV Büro hast und "nur" dein normales mit nutzt hast du auch kein wirkliches "Hausrecht".
Folglich hilft dir hier nur Ordnung halten zum Feierabend.

Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung

Weimaraner, Monday, 09.01.2017, 10:35 (vor 2662 Tagen) @ ciralifan

Zur Putzzeit bin ich im Normalfall immer anwesend. Wenn nicht, erfolgt keine Reinigung. Das passiert 3-4 x Jahr.

Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung

WoBi, Monday, 09.01.2017, 12:50 (vor 2662 Tagen) @ Weimaraner

Hallo Weimaraner,

die entscheidende Antwort auf die Frage von ciralifan wurde nicht beantwortet. Ist das Büro für die SBV durch den Arbeitgeber bereitgestellt worden?

Die Notwendigkeit einer Freistellung und ein eigenes Büro für die Arbeit der SBV dürfte bei 8 behinderte Menschen in der Dienststelle nicht gegeben sein. Somit wird das Büro für den allgemeinen Dienstgebrauch benutzt.
Folge ist, dass das Büro kein gestelltes Sachmittel exklusiv für die SBV ist und somit die Verfügungsgewalt nicht bei der SBV liegt. Wenn der Arbeitgeber dir einen besonders geschützten Schrank (Sachmittel) für die Unterlagen der SBV bereitstellt, dann liegt die Verfügungsgewalt über diesen Schrank bei der SBV.

--
Gruß
Wolfgang

Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.01.2017, 13:03 (vor 2662 Tagen) @ WoBi

Hallo,

auch bei uns hat der Hausmeister eine Zutrittsmöglichkeit sowie der Putzdienst, der außerhalb der Büroarbeitszeiten kommt.
Beim Hausmeister ist das Zutrittsrecht genau geregelt und auf Notfälle beschränkt, beim Putzdienst sind die Tage festgelegt.

Daß man als SBV zum Ende des Arbeitstages die SBV-Unterlagen wegschließt, halte ich für absolut zumutbar und sogar geboten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung

c.amio, Saarland, Monday, 09.01.2017, 14:52 (vor 2662 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich habe über 100 schwerbehinderte MA Ich schließe immer die Akten in die dafür vorgesehenen, abschließbaren Schränke. Normalerweise habe nur ich und meine Stellvertretung einen Schlüssel zum Büro. Aber ich gehe auf Nummer sicher.
In den Akten befinden sich sensible Daten die ich auf keinem Fall auf meinem Schreitisch liegen lasse. Es ist zwar manchmal mühselig alle Schränke abzuschließen, aber das ist der Schutz der Schwerbehinderten wert.

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Viele Grüße
Acryler

Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung

Ups, Hessen, Tuesday, 10.01.2017, 15:26 (vor 2661 Tagen) @ c.amio

Da bin ich der gleichen Meinung wie manch anderer hier. Ein Verschluss der Akten in einem Schrank ist keine Zumutung.

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