Zutritt zu den Räumen der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)
Hallo zusammen,
ich stelle da mal eine Frage, da ich in der Suchfunktion keine passende Antwort gefunden habe.
Folgender Sachverhalt:
Ich arbeite hauptberuflich allein in einem Büro und nutze das Büro auch für meine ehrenamtliche Nebenfunktion als örtliche SchwerbhVertretung.
Der AG baut jetzt eine neue elektronische Schließanlage in die Bürotüren ein. Auch für mein Büro. Bisher waren Schlüssel verbaut, ich hatte bisher seit Jahren als Einziger (und natürlich meine Stellv.) den Zugang zum Büro.
Nun will der AG, dass auch mein AbtLtr im "Notfall" Zutritt zu meinem Büro erhält. Der Begriff Notfall ist nicht genauer definiert worden. Dieser AbtLtr ist auch gleichzeitig der Inklusionsbeauftragte des AG, nimmt also die Aufgaben des AG wahr. Ich habe zwar mit ihm eine sehr positives Arbeiten, stehe aber der nun anstehenden "Zweitschlüsselregelung" ein bisschen skeptisch gegenüber. Denn es liegen ja auch Dokumente für meine Arbeit als Schwerbehindertenvertretung auf dem Schreibtisch, die nicht jedermann lesen sollte. Ok, diese können auch in einem Schrank verschlossen werden, müssen aber jedesmal täglich wieder ein- und ausgepackt werden. Da ich sehr viele Vorgänge habe, "freue" ich mich darauf schon.
Daher meine Fragen:
Kennt jemand rechtliche Zutrittsregelungen für die Geschäftsräume von Schwerbehindertenvertretungen oder darf da jeder (oder nur notfallbedingt) rein? Oder kennt jemand Urteile, in den Gerichte schon darüber entschieden haben? Oder hat jemand schon eigene Erfahrungen damit gesammelt?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Vielen Dank.