Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV (Allgemeines)

Makapru, Tuesday, 17.01.2017, 17:18 (vor 2656 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Hinzuziehungszeitpunktes der Schwerbehindertenvertretung in die Belange der Schwerbehinderten. Es finden Termine statt mit Ärzten ohne Schwerbehindertenvertretung. Eine Information findet statt. Allerdings erst später. Gibt es irgendwo einen genauen Hinweis dazu ?

Vielen Dank und viele Grüße

Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV

ciralifan, Wednesday, 18.01.2017, 07:14 (vor 2656 Tagen) @ Makapru

Moin ,
in § 95 (2) SGBIX findest du die Antwort.
"(2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."

Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV

Makapru, Wednesday, 18.01.2017, 08:13 (vor 2655 Tagen) @ ciralifan

ja, das habe ich auch gelesen. Unverzüglich ist natürlich ein toller Begriff :-( und weit ausdehnbar.

Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV

garda, Berlin, Wednesday, 18.01.2017, 08:42 (vor 2655 Tagen) @ Makapru

ja, das habe ich auch gelesen. Unverzüglich ist natürlich ein toller Begriff :-( und weit ausdehnbar.

Hallo,

nö ist er nicht.

Unverzüglich ist typisches Juristendeutsch und bedeutet nicht irgendwann, sondern ohne schuldhaftes Zögern, hier wohl besser verzögern.

Man kann das auch etwas freier übersetzen: sofort aber ohne das man alles andere stehen und liegen lässt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 18.01.2017, 10:48 (vor 2655 Tagen) @ Makapru

Moin Moin Makapru,

hier bleibt für mich vieles im Unklaren.

Termine mit Ärzten, was bedeutet das, Amtsärzte, Betriebsärzte, oder welche Ärzte sind gemeint? Wer hat diese Termine auf welcher Grundlage gesetzt? Geht es um Umsetzung, zweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsfähigkeit an, oder will er eine lange Arbeitsunfähigkeit oder ein aus seiner Sicht bestehendes "auffälliges Krankenverhalten" überprüfen, oder geht es um die Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung?

Worüber soll später welcher Kreis informiert werden? Ist ein runder Tisch geplant?

Um mitteilen zu können, wann die SBV informiert werden muss, fehlen aus meiner Sicht viele Details.

Mit vielen Fragezeichen im Gesicht

Hendrik

Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV

Makapru, Wednesday, 18.01.2017, 10:57 (vor 2655 Tagen) @ Hendrik1

da hast Du völlig recht. Ich hätte es besser erörtern müssen.
Es handelt sich um Betriebsarzttermine um eine gemeinsame Route für den kranken Kollegen zu bekommen.

z.B. aus langer Krankheit kommend, dem Druck nicht mehr standhalten können aufgrund der Erkrankung o.ä. Es geht hier auch mal um Arbeitsplatzgestaltung. An diesen Termin nehmen auch zum Teil Personalwesen oder BR teil. Der BR weiss nicht wer schwerbehindert ist, aber Personalwesen weiss es.

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