Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

Ironie, Thursday, 19.01.2017, 09:35 (vor 2646 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe eine Frage, die ich keiner Kategorie zuordnen kann.

Folgender Fall liegt vor:

- Arbeitnehmerin
- geb. 1962
- beschäftigt seit 1996 in der Gastronomie des Krankenhauses (TVöD)
- hat Arbeitsunfall (Wegeunfall)
-> Arbeitsunfähigkeit
-> Krankengeld nach Lohnfortzahlung
-> Rentenantrag gestellt
-> ALG 1 nach Krankengeld
-> Arbeitsunfall von der BG anerkannt, aber bislang kein Wort zu dem Thema
MdE oder BG-Rente
-> Rentenantrag abgewiesen
-> Widerspruch
-> Widerspruch abgewiesen
-> Klage vor dem Sozialgericht
-> seit November 2016 ist das ALG 1 beendet.

Nun kann ich mich dunkel daran erinnern, dass in irgendeinem
Seminar davon die Rede war, dass man sich in einem solchen
Fall wegen der Anrechenzeiten trotz genereller Arbeitsunfähigkeit
bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend im Rahmen der individuellen
Fähigkeiten melden solle.
Ist dem so und warum genau?

Zudem ist für mich die Frage, wie man der BG Beine machen soll.
Die Betroffene ist inzwischen völlig zermürbt, zudem hatte ihr
Mann einen Schlaganfall, so dass bei ihr keine Eigeninitiative
mehr zu erwarten ist.

Kann mir jemand von Euch hierbei auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank!

Lieber Gruß

Ironie

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

ciralifan, Thursday, 19.01.2017, 09:39 (vor 2646 Tagen) @ Ironie

Ist die Betroffene Mitglied im VDK oder Sozialverband Deutschland ? Sie benötigt dringend Rechtliche Beistand - den wir SBV nicht leisten dürfen - oder /auch ein guter Anwalt wäre sinnvoll.

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Monica99, Thursday, 19.01.2017, 10:20 (vor 2646 Tagen) @ Ironie

Hallo,

ist weder Thema/ Aufgabe der SBV noch dieses Forums, da es nicht zu den Aufgaben der SBV zählt!

--
mfg Monica

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

ciralifan, Thursday, 19.01.2017, 10:39 (vor 2646 Tagen) @ Monica99

.................................. no comment

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Heinrich, Thursday, 19.01.2017, 12:45 (vor 2646 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,

was ist falsch an Monikas Aussage?

SBV sollten ihre gesetzlichen Themen behandeln und dort gute Beratung machen.

Dieses sind alles Fragen welche nicht in den gesetzlichen Rahmen/ Aufgaben/ Auftrag der SBV fallen. Auch nicht nun nach Inkrafttreten des BTHG.

Würde mir, auch wenn es gut gemeint war hier als Betreoffener Schaden entstehen weil eine SBV, mich falsch beraten hat, würde ich ihr Beine machen und alles versuchen den Schaden auszugleichen.

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.01.2017, 11:35 (vor 2646 Tagen) @ Ironie

Hallo,

auch der gewerkschaftliche Rechtsschutz beinhaltet das Sozialrecht, falls die ANin Mitglied ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

garda, Berlin, Thursday, 19.01.2017, 11:54 (vor 2646 Tagen) @ Ironie

Hallo,

ich trage mal meine Fragen/Anmerkungen einfach in dein von mir zitiertes Posting ein:

Guten Morgen,
ich habe eine Frage, die ich keiner Kategorie zuordnen kann.
Folgender Fall liegt vor:
- Arbeitnehmerin
- geb. 1962
- beschäftigt seit 1996 in der Gastronomie des Krankenhauses (TVöD)
- hat Arbeitsunfall (Wegeunfall)
-> Arbeitsunfähigkeit
-> Krankengeld nach Lohnfortzahlung

hier gab es doch sicher Verletztengeld, bitte unbedingt Kontoklärung der gesetzlichen Rente, das wird schon mal falsch durch die auszahlende Krankenkasse als Krankengeld gemeldet, welches niedriger ist!

-> Rentenantrag gestellt

welchen? Unfall/Verletztenrente und/oder Erwerbsminderungsrente

-> ALG 1 nach Krankengeld
-> Arbeitsunfall von der BG anerkannt, aber bislang kein Wort zu dem Thema
MdE oder BG-Rente

hier nochmal: Antrag auf Feststellung MdE = Verletztenrente gestellt? Manche BG verschleppen gerne, obwohl sie hier von Amts wegen tätig werden müssen!
Rechtsgrundlage ist § 56 SGB 7 in Verbindung mit § 72 SGB 7. Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, kann natürlich von mir nicht festgestellt werden.

-> Rentenantrag abgewiesen
-> Widerspruch
-> Widerspruch abgewiesen
-> Klage vor dem Sozialgericht
-> seit November 2016 ist das ALG 1 beendet.

Nun kann ich mich dunkel daran erinnern, dass in irgendeinem Seminar davon die
Rede war, dass man sich in einem solchen Fall wegen der Anrechenzeiten trotz
genereller Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend im Rahmen
der individuellen Fähigkeiten melden solle.
Ist dem so und warum genau?

Ist so, da wenn keine Erwerbsminderungsrente kommt die Zeit wenigstens als Anrechnungszeit für die Rente erfasst wird. Das ist entbehrlich, wenn Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter bezogen wird, was nach der Fallschilderung zumindest möglich ist.

Zudem ist für mich die Frage, wie man der BG Beine machen soll.
Die Betroffene ist inzwischen völlig zermürbt, zudem hatte ihr Mann einen
Schlaganfall, so dass bei ihr keine Eigeninitiative mehr zu erwarten ist.
Kann mir jemand von Euch hierbei auf die Sprünge helfen?

Der richtige Ratschlag wurde schon gegeben: dringend in einen Sozialverband eintreten und entweder dort und/oder bei einem spezialisierten Anwalt Rat holen. Vorsicht vor Wald- und Wiesenanwälten, es ist reine Glückssache, dass der sich auskennt. Mir sind da leider schon abschreckende Beispiele von Falschberatung bekannt geworden. Hier wäre dann im Rahmen der Beratung auch eine Untätigkeitsklage zu prüfen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.01.2017, 19:29 (vor 2646 Tagen) @ garda

Hallo,

Hallo,

Der richtige Ratschlag wurde schon gegeben: dringend in einen Sozialverband eintreten und entweder dort und/oder bei einem spezialisierten Anwalt Rat holen. Vorsicht vor Wald- und Wiesenanwälten, es ist reine Glückssache, dass der sich auskennt. Mir sind da leider schon abschreckende Beispiele von Falschberatung bekannt geworden. Hier wäre dann im Rahmen der Beratung auch eine Untätigkeitsklage zu prüfen.

Dein Optimismus in allen Ehren, aber seit ich Richter bin, halte ich nicht mehr viel von Sozialverbänden. Ich habe schon zu viele VdK etc.-Vertreter erlebt, die noch nicht mal in der Lage waren, ohne Hilfe des hauptamtlichen Richters einen korrekten Prozessantrag zu formulieren geschweige denn inhaltlich fundiert zu argumentieren.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

garda, Berlin, Friday, 20.01.2017, 13:20 (vor 2645 Tagen) @ albarracin

Dein Optimismus in allen Ehren, aber seit ich Richter bin, halte ich nicht mehr viel von Sozialverbänden. Ich habe schon zu viele VdK etc.-Vertreter erlebt, die noch nicht mal in der Lage waren, ohne Hilfe des hauptamtlichen Richters einen korrekten Prozessantrag zu formulieren geschweige denn inhaltlich fundiert zu argumentieren.

Das ist leider örtlich qualitativ sehr unterschiedlich und nicht jeder Verband ist an jedem Ort gleich gut aufgestellt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 19.01.2017, 14:10 (vor 2646 Tagen) @ Ironie

Moin Moin,

also aus meiner Sicht hätte die Betroffene nie Krankengeld bekommen dürfen, da die Unfallkasse Verletztengeld zahlen muss, aufgrund des Wegeunfalls. Dieses ist soviel ich weiß auch nicht an die 78 Wochen gebunden, sodass mich ALG I und Aussteuerung sehr verwundern und irritieren. Die BG zahlt bei uns auch in zwei Fällen schon seit mehr als 2 Jahren, weil die Rehabilitation sich hinzieht, aber noch Verbesserungen der Erwerbsfähigkeit erwartet bzw. erhofft werden.

Daher dringender Ratschlag zur zeitnahen Prüfung (ggf. Fristablauf bei rechtlichen Fragen) entweder über Sozialverband, Gewerkschaft oder Rechtsschutz, alternativ wenden an die örtliche gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, da diese trägerübergreifend beraten muss. Diese kann auch klären, was hier genau schief gelaufen ist und bei Anträgen helfen.

Liebe Grüße

Hendrik

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.01.2017, 19:36 (vor 2645 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

Hallo,


Dieses ist soviel ich weiß auch nicht an die 78 Wochen gebunden,

Das ist so pauschal leider falsch

sodass mich ALG I und Aussteuerung sehr verwundern und irritieren.

§ 46 Abs. 3 SGB VII enthält viele Fallstricke für BG-Versicherte und da taucht auch die 78-Wochen-Grenze auf:
https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/46.html

Die BG zahlt bei uns auch in zwei Fällen schon seit mehr als 2 Jahren, weil die Rehabilitation sich hinzieht, aber noch Verbesserungen der Erwerbsfähigkeit erwartet bzw. erhofft werden.

Die erhoffte Verbesserung (im Sinne der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit für die ursprüngliche Tätigkeit) ist der springende Punkt. Wenn da die behandelnden Ärzte nicht mitspielen, dann werden o.a. Beendigungsregeln des § 46 Abs. 3 SGB VII wirksam.

Liebe Grüße

&Tschüß


Hendrik

Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 19.01.2017, 15:19 (vor 2646 Tagen) @ Ironie

Moin Moin Ironie,

die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation oder aber auch der Sozialverband ect. kann ihr auch mitteilen, bei welchem Rehabilitationsträger sie zur Zeit Anspruch auf die Lohnersatzleistung hat und ihr bei den jeweils notwendigen Anträgen helfen. Auch Wohngeld oder andere Hilfestellungen können dort besprochen werden. Falls eine Klärung nicht möglich ist, kann auch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zu dieser Klarstellung, wer hier zuständig ist, bestehen.

Der Kollegin sollte eins klar sein: Es ist kein Almosen, es bestehen Rechtsansprüche. Im Haftpflichtfall schaltet man die Haftpflichtversicherung ein, in die man lange Zeit eingezahlt hat. Es heißt auch Sozial - Versicherung. Erst wurde eingezahlt und nun ist ein Leistungsfall eingetreten.


Liebe Grüße

Hendrik

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

garda, Berlin, Friday, 20.01.2017, 13:19 (vor 2645 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Ironie,

die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation oder aber auch der Sozialverband ect. kann ihr auch mitteilen, bei welchem Rehabilitationsträger sie zur Zeit Anspruch auf die Lohnersatzleistung hat und ihr bei den jeweils notwendigen Anträgen helfen.

Hallo Hendrik,

an welchen Rehaträger würdest du da denken?

Auch Wohngeld oder andere Hilfestellungen können dort besprochen werden. Falls eine Klärung nicht möglich ist, kann auch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zu dieser Klarstellung, wer hier zuständig ist, bestehen.

Unterhaltsvorschuss? Auf welcher Rechtsgrundlage und damit von wem?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 20.01.2017, 20:40 (vor 2644 Tagen) @ garda

Moin Moinn Garda,

zunächst einmal: Ich bin kein Jurist, daher sind die geschilderten Überlegungen allein aus meinen Kenntnissen der Rehabilitationsträger heraus erfolgt.

Laut den Angaben von Ironie hat die Unfallkasse die Zahlungen eingestellt, dann kam Krankengeld und dann Aussteurung ALG I. Danach steht normalerweise Hartz IV zu, falls nicht ein zu hohes Vermögen o.ä. bestehen. Dieses muss aber beantragt werden. Ggf. kann es aber auchn sein, dass die Zahlung der Unfallkasse zu früh eingestellt wurde ect. daher kann nur eine Prüfung genau ergeben, ob dieser Fall zutrifft. Hierzu muss sie sich nach meiner Rechtsauffassung aber arbeitssuchend melden, also dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Ob dieses überhaupt möglich ist, wenn man einen Rentenantrag gestellt und damit deutlich gemacht hat, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist zumindestens zweifelhaft, daher muss über die gemeinsame Servicestelle oder Sozialverband geklärt werden, wer zunächst Leistungen im Rahmen eines Unterhaltsvorschusses auf Hartz IV Niveau erbringen kann, bis das Rentenverfahren geklärt ist. Auch der Rechtsbeistand, den sie hoffentlich für den Prozess gegen die Rentenversicherung herangezogen hat, müsste dieses wissen, falls er sich mit dem Sozialrecht auskennt.

Dieses muss aus meiner Sicht üder die Abteilung der Agentur für Arbeit ( Jobcenter) geprüft werden, die für die ehemalige Sozialhilfe zuständig ist. Je nach Höhe der Leistung kann aus meiner Sicht unter Umständen auch ergänzendes Wohngeld zustehen.

Wie gesagt ich bin kein Jurist und würde daher dringend zu einer sachverständigen Prüfung des Falls raten.

Liebe Grüße

Hendrik

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.01.2017, 19:25 (vor 2646 Tagen) @ Ironie

Guten Morgen,

Hallo,

Zudem ist für mich die Frage, wie man der BG Beine machen soll.

Man muß schlicht und ergreifend einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung eines MdE stellen - und dies per Einschreiben/Rückschein.
Leider werden viele BGen hier nicht mehr von Amts wegen tätig, obwohl sie das eigentlich müßten. Oder gab es schon einen Bescheid zum MdE ?


Vielen Dank!

Scho' recht


Lieber Gruß

&Tschüß


Ironie

Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Ironie, Monday, 23.01.2017, 12:50 (vor 2642 Tagen) @ Ironie

Guten Tag,

herzlichen Dank für die etlichen guten Beiträge,
durch die ich auch einiges erfahren habe und durch
die auch Wege aufgezeigt wurden.

Denjenigen, dich mich nicht für zuständig erklärten,
ins Gebetbuch:
Wofür ich "zuständig" bin, entscheide ich, nicht ein
Forumsmitglied.
Und es darf durchaus davon ausgegangen werden, dass ich
mit über 60 Jahren und einer großen Portion Lebenserfahrung
sowie ausreichender Intelligenz ganz gut in der Lage bin,
Situationen einzuschätzen und gebührend darauf zu reagieren.
Zudem gibt für mich nichts schlimmeres als ständige
Warnungen davor, was geschehen könnte.
Denn wenn man diese wirklich beachtet, geschieht gar nichts
mehr im Leben.

Mit montäglichem Gruß

Ironie

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Heinrich, Monday, 23.01.2017, 13:44 (vor 2642 Tagen) @ Ironie

Hallo Ironie,

< Wofür ich "zuständig" bin, entscheide ich >

Hier muss ich Dir widersprechen. Egal wie alt man ist und welche Erfahrung/ Kenntnis man hat, wofür die SBV zuständig ist, entscheidet einzig das Gesetz, hier das SGB IX und das BTHG bzw der Gesetzgeber.

Ggf. erklärt dieses einem auch nochmals deutlich der Arbeitsrichter. Viele Mitarbeitervertreter mussten dieses schon erfahren.

PS: Auch muss ein AG solches nicht erlauben, Zeit und ggf Arbeitsmittel in Anspruch zu nehmen für Dinge /Tätigkeiten die nicht lt. SGB IX in die Zuständigkeit der SBV fallen.

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 26.01.2017, 22:53 (vor 2638 Tagen) @ Ironie

Chapeau! - Dein Kommentar entspricht meiner eigenen Ausfassung! und umso mehr zitiere frei nach Hüppe "Welche Helfen will sucht Wege, wer nicht Begründungen!":-P

Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ???

Ironie, Tuesday, 24.01.2017, 10:53 (vor 2641 Tagen) @ Ironie

Servus Heiner,

schrieb ich davon, dass ich dieser Mitarbeiterin Rechtsauskünfte
erteile, dass ich sie rechtsverbindlich berate?

Vielleicht habe ich sie außerhalb meiner Arbeitszeit in einem Café
getroffen?

Oder ich schreibe vielleicht alle diese Beiträge in meiner Freizeit?

Weißt Du, ob nicht mein Engagement für diese Mitarbeiterin mit Wissen
und Zustimmung meines Arbeitgebers erfolgt, weil sie einen Arbeitsunfall
hatte und die nachfolgenden Operationen ihren Gesundheitszustand
verschlechterten?

Diese ganzen Umstände sind Dir völlig unbekannt; allerdings würde es
den Rahmen dieses Forums sprengen, die ganze Geschichte aufzurollen.

Ich habe drei Fragen gestellt, nicht mehr und nicht weniger.
Um Wege zu finden, Ansprechpartner, Lösungen.

Das Leben kann so einfach sein.

Mit dienst(t)äglichem Gruß

Ironie

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