Antrag Hilfsmittel bei der Krankenkasse (Antragstellung / Widerspruch)

sbv-Frank, Tuesday, 24.01.2017, 14:56 (vor 2648 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe am 08.12.2016 ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt. Eingang des Antrages war der 13.12.2016.
Bis zum 18.01.2017 habe ich dann nichts mehr gehört.Auf tel. Nachfrage vom 19.01.2017 erhielt ich dann die Antwort, dass mein Antrag beim MDK liegt.
Diese Aussage erhielt ich heute auch in schriftlicher Form!
Was meint Ihr, sind die Fristen nach §13 Abs.3a SGB V noch eingehalten oder gilt das von mir beantragte Hilfsmittel als genehmigt??

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MfG
Frank

Antrag Hilfsmittel bei der Krankenkasse

ciralifan, Monday, 30.01.2017, 13:57 (vor 2642 Tagen) @ sbv-Frank

Im Rahmen des Patientenrechtegesetzes (PRG) wurde § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. Nach dieser Rechtsvorschrift hat die Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen zügig zu entscheiden. Zügig bedeutet, dass die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang erfolgen muss. Muss vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Stellungnahme eingeholt werden, beträgt die Entscheidungsdauer maximal fünf Wochen. Wird ein Gutachterverfahren, welches im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehen ist, durchgeführt, ist innerhalb von sechs Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.

Sofern die Krankenkasse über den Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen entscheiden kann, müssen dem Versicherten die Gründe rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Sollte ein hinreichender Grund für die verzögerte Sachbearbeitung nicht mitgeteilt werden können, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. In diesem Fall können sich die betroffenen Versicherten die Leistung selbst besorgen und haben dann gegenüber der Krankenkasse einen Erstattungsanspruch in Höhe der entstandenen Kosten
Quelle: Sozialversicherung-kompetent.de

Antrag Hilfsmittel bei der Krankenkasse

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 30.01.2017, 15:33 (vor 2642 Tagen) @ ciralifan

Moin Moin Ciralifan,

im Normalfall könnte das Hilfsmittel nun bestellt werden, weil es als genehmigt gilt wegen Fristüberschreitung ..... Es steht die Frage, ob die Zeit der Feiertage aufgrund der Sondersituation Besetzung Weihnachten - Sylvester und Urlaub zu den 5 Wochen hinzugezogen werden kann, oder nicht. Daher könnte argumentiert werden, das ja auf die telefonische Anfrage von ihm gerade noch innerhalb der Frist reagiert und er über die Verzögerung benachrichtigt wurde....... Hätte Frank nicht angerufen, wäre die Frist verstrichen. So sollte er dieses vor Beschaffung klären, beispielsweise über die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, die aber nicht bei dieser Krankenkasse sitzen sollte.

Liebe Grüße Hendrik

Moin Moin Frank,

sorry, ich musste entweder über Dich in der dritten Person reden, oder die Mail nicht direkt beantworten.

Liebe Grüße

Hendrik

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