Kündigung während der Probezeit (Kündigung)

Downunder, Baden-Württemberg, Sunday, 05.02.2017, 07:21 (vor 2608 Tagen)

Hallo,

ergibt sich durch die Ergänzung im § 95 Abs 2 Satz 3 SGB IX im Rahmen des Inkraftretens des BTHG zum 30.12.2016 eine neue Rechtslage?
Sinn machen würde das ja m.E. schon, wenn behinderungsbedingte Diskriminierung bzw. Benachteilung das Motiv wäre.

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Gruß

Downunder

Kündigung während der Probezeit

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 05.02.2017, 11:24 (vor 2608 Tagen) @ Downunder

Hallo,

Hallo


ergibt sich durch die Ergänzung im § 95 Abs 2 Satz 3 SGB IX im Rahmen des Inkraftretens des BTHG zum 30.12.2016 eine neue Rechtslage?

Ja klar. So was nennt man "Wirksamkeitsvoraussetzung". Und diese Wirksamkeitsvoraussetzung gilt auch in der Probezeit.

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&Tschüß

Wolfgang

Kündigung während der Probezeit

Cebulon, Sunday, 05.02.2017, 14:20 (vor 2608 Tagen) @ Downunder

Kündigung während der Probezeit

Hallo, ja, die durch das BTHG in § 95 Abs. 2 SGB IX eingefügte Unwirksamkeitsklausel gilt grundsätzlich für alle Kündigungen, also z.B. unabhängig von Probezeit, von Beschäftigungsdauer, von Betriebsgröße, von § 23 KSchG und natürlich auch unabhängig von § 90 Abs. 1 Nummer 1 SGB IX (über sechs Monate) sowie von § 91 Absatz 3 Satz 2 SGB IX (InA-Zustimmungsfiktion).

Gruß,
Cebulon

Kündigung während der Probezeit

Heinrich, Sunday, 05.02.2017, 15:21 (vor 2608 Tagen) @ Downunder

Hallo,

es bleibt aber, ein AG kann sofern eine Kündigung wegen Verstoß gegen den § 95 SGB IX als ungültig festgestellt wurde erneut eine Kündigung aussprechen.

Somit nur letztlich ein "Zeitspiel-/ gewinn" und dass er dann ggf eine ordentliche Kündigung außerhalb der Probezeit aussprechen muss. Muss dann ggf besser begründen.

Denn ein AG der sich von einem AN trennen möchte findet idR auch einen Grund. Weiter, wenn ein AG es so sieht, stellt sich die Frage ob der betroffene AN sich in diesem Betrieb noch wohl fühlt und gerne zur Arbeit geht.

Weiter, ein solcher Formfehler begeht idR jeder AG nur einmal. Dann passt er auf.

Kündigung während der Probezeit

Downunder, Baden-Württemberg, Sunday, 05.02.2017, 15:44 (vor 2608 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

es ist ja "nur" eine Anhörung vorgesehen und keine Zustimmung. Auch wenn die Anhörung ordnungsmäß erfolgt ist kann er m.E. trotzdem kündigen.

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Gruß

Downunder

Kündigung während der Probezeit

WoBi, Sunday, 05.02.2017, 21:32 (vor 2607 Tagen) @ Downunder

Hallo Downunder,

"es ist ja "nur" eine Anhörung vorgesehen und keine Zustimmung. Auch wenn die Anhörung ordnungsmäß erfolgt ist kann er m.E. trotzdem kündigen."

Stimmt, wenn die Anhörung ordnungsgemäß erfolgt ist, kann wirksam gekündigt werden. Aber vor der Anhörung hat die umfassende Unterrichtung zu erfolgen. Aufgrund der Unterrichtung und den eigenen Erkundigungen kann eine Stellungnahme geschrieben werden. Die Stellungnahme ist bei der Entscheidung zu berücksichtigen und das Ergebnis der Entscheidung ist der SBV mitzuteilen. Erst dann ist die Anhörung erfolgt.

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Gruß
Wolfgang

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