Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch (Allgemeines)

motoraddiver, Bernau a.Ch., Monday, 06.02.2017, 13:54 (vor 2628 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter/innen
Ich brauche mal euer Hilfe.
Unser AG hat angekündigt ab März alle Laptops, Computer, Tabletts nur noch in Englisch an unsere Mitarbeiter/innen auszuliefern, die man dann auch selber nicht mehr auf Deutsch umstellen kann.

Begründung: "Wir sind ein globales agierendes Unternehmen, da kann man erwarten, dass die Leute Englisch verstehen und sprechen".

Nun haben sich aber schon 2 schwerbehinderte Kollegen gemeldet, die betroffen sind, und kein Englisch können. Sie befürchten mit Recht berufliche Nachteile
Ich bin der Meinung die 2 älteren Kollegen arbeiten hier in Deutschland, und Englischkenntnisse waren auch nicht Bestandteil ihres damaligen Arbeitsvertrages.

Wir haben zwar eine gültige GBV für das Thema EDV, da ist aber auch nicht geregelt, mit was für eine Sprache PC usw. ausgeliefert werden.

Ich werde mich natürlich mit unsere BR in Verbindung setzen, mich würde aber sehr interessieren, wie ihr darüber denkt. Was kann ich machen um meine 2 MA zu schützen.

Viele Grüße
motoraddiver:-) :-)

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

Monica99, Monday, 06.02.2017, 14:44 (vor 2628 Tagen) @ motoraddiver

Hallo,

ein Blick in Tante Google schafft Klarheit!

Eng­lisch als Be­triebs­spra­che: Mit­be­stim­mungs­pflicht des Be­triebs­ra­tes: Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln, Be­schluss vom 09.03.2009, 5 TaBV 114/08

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mfg Monica

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

motoraddiver, Bernau a.Ch., Monday, 06.02.2017, 15:24 (vor 2628 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99

Danke dir.

Gruß motoraddiver:-) :-)

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

garda, Berlin, Monday, 06.02.2017, 15:29 (vor 2628 Tagen) @ motoraddiver

Hallo liebe Mitstreiter/innen
Ich brauche mal euer Hilfe.
Unser AG hat angekündigt ab März alle Laptops, Computer, Tabletts nur noch in Englisch an unsere Mitarbeiter/innen auszuliefern, die man dann auch selber nicht mehr auf Deutsch umstellen kann.
Begründung: "Wir sind ein globales agierendes Unternehmen, da kann man erwarten, dass die Leute Englisch verstehen und sprechen".

Hallo,

das ist ja eine lustige Begründung. Man wird also internationaler, wenn der PC auf englisch umgestellt wird. So einfach ist das. Hat denn der AG schon mal an die Beteiligung des Betriebsrats oder gar an die Beteiligung der SBV gedacht? Einen Link hast du ja schon bekommen, auch wenn der eher Richtung Einigungsstelle geht.

Nun haben sich aber schon 2 schwerbehinderte Kollegen gemeldet, die betroffen sind, und kein Englisch können. Sie befürchten mit Recht berufliche Nachteile
Ich bin der Meinung die 2 älteren Kollegen arbeiten hier in Deutschland, und Englischkenntnisse waren auch nicht Bestandteil ihres damaligen Arbeitsvertrages.

Leider ist das keine gute Begründung. Vermutlich waren in deren Arbeitsverträgen auch keine Computer genannt. Darauf kommt es tatsächlich nicht an, da gibt es ganz grundsätzlich das Direktionsrecht des AG, welchen dann durch die Mitbestimmung eingeschränkt wird.

Wir haben zwar eine gültige GBV für das Thema EDV, da ist aber auch nicht geregelt, mit was für eine Sprache PC usw. ausgeliefert werden.

Dann wäre doch schon mal zu prüfen, wie das Verfahren solch grundlegender Änderungen in der GBV geregelt wurde oder eben auch nicht.

Ich werde mich natürlich mit unsere BR in Verbindung setzen, mich würde aber sehr interessieren, wie ihr darüber denkt. Was kann ich machen um meine 2 MA zu schützen.

Als SBV solltest du dringend den BR einschalten. Aus eigenem Recht der SBV würde ich raten deine Beteiligung zu reklamieren und dann den AG auf seine Pflichten bezüglich behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung hinzuweisen. Letztes Netz wäre dann ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1.

Bietet denn der AG auch Englischkurse an oder erwartet er einfach das die Sprachkenntnisse wie Manna vom Himmel fallen?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

motoraddiver, Bernau a.Ch., Monday, 06.02.2017, 16:17 (vor 2628 Tagen) @ garda

Hallo garda

Auch dir vielen Dank. Habe jetzt dank dir ein paar Punkte, wo ich mit den BR ansetzen werde.

Viele Grüße
motoraddiver

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

WoBi, Wednesday, 08.02.2017, 07:09 (vor 2627 Tagen) @ motoraddiver

Hallo motoraddiver

möchte auf eine interessante Erweiterung / Änderung in § 83 SGB IX hinweisen - ist seit 30.12.2016 in Kraft / Änderung steht in Artikel 2 BTHG -

c) Nach Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Dabei ist die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen von Anfang an zu berücksichtigen.“

Diese Gesetzesänderung ist nach meiner Meinung bei einer Prozess(um)gestaltung zu berücksichtigen. Durch die geplante Änderung der Sprache des Betriebssystems und der Sprache der Bedienoberfläche sind Änderungen an der Bereitstellung und Betreuung der Geräte erforderlich. Damit werden bestehende Arbeitsabläufe geändert. Die gleichberechtigte Teilhabe, also die Inklusion, ist bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen nach oben ergangener Änderung gesetzlich zu berücksichtigen, unabhängig ob schwerbehinderte Menschen direkt betroffen sind. In Anlehnung an den Satz „Qualität wird nicht geprüft, sondern geplant“ ist die Inklusion von behinderten Menschen spätestens in der Entwicklung von Soll-Prozesse einzuplanen. Wobei „von Anfang an“ genial ist. Damit kann sich die Schwerbehindertenvertretung bei jedem Arbeitsablauf einbringen.

Der Beauftragte des Arbeitgebers hat darauf zu achten, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen nach dem SGB IX durch diesen erfüllt werden. Die zukünftige Bedeutung der Inklusion wird durch die beschlossene Umbenennung des Beauftragten des Arbeitgebers (§ 98 SGB IX) zum 1.1.2018 in Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX deutlich.

Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 95 SGB IX darüber wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Dieses ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Aufgabe.

Der Betriebsrat hat diese Überwachungs- und Kontrollfunktion nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

--
Gruß
Wolfgang

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

Heinrich, Wednesday, 08.02.2017, 08:46 (vor 2627 Tagen) @ WoBi

Hallo,

erkläre mir doch bitte einmal, wo hier schwerbehinderte AN wegen der Behinderung besonders, also anders als Nichtbehinderte betroffen sind.

Fazit: Bleibt es ein BR Thema.

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

WoBi, Wednesday, 08.02.2017, 09:13 (vor 2627 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,
als ein Beispiel sehe ich die Gruppe von behinderten Menschen die auf die vereinfachte / leichte Sprache angewiesen sind. Oder die Gruppe der älteren schwerbehinderten Menschen aus den "neuen" Bundesländer die kein Englischunterricht in der Schule hatten.

Für den Betriebsrat kann es ein zusätzliches Argument zur Ordnung im Betrieb sein.

--
Gruß
Wolfgang

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

Heinrich, Wednesday, 08.02.2017, 09:20 (vor 2627 Tagen) @ WoBi

Hallo,

die Gruppe der älteren schwerbehinderten Menschen aus den "neuen" Bundesländer die kein Englischunterricht in der Schule hatten.

Schlechtes Beispiel! Denn wo bitte ist hier der behindertenbedingte Unterschied zu den Nichtbehinderten Menschen aus den neuen Bundesländer die kein Schulenglisch hatten?

Fazit: Schwerbehinderte AN sind genau so betroffen (nur) wie Nichtbehinderte.

Das Ganze hat also nichts mit Inklussion zu tun!

Für den Betriebsrat kann es ein zusätzliches Argument zur Ordnung im Betrieb sein.

Das Stimmt, also reines BR Thema.

Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch

Monica99, Wednesday, 08.02.2017, 12:16 (vor 2626 Tagen) @ motoraddiver

Hallo,

hier ist der BT in der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb) und MUSS in einer BV zu diesem Thema/ Sachverhalt festhalten, dass ALLE AN die jeweils im Einzelfall für ihrer jeweilige Tätigkeit NOTWENDIGE sprachliche Fortbildung (also Englischkurs) bekommen. Die hier jeweils Notwendige Fortbildung ist abhängig von den ggf vorhandenen Englischkenntnissen und den für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Englischkenntnissen.

So müssen zB wohl System-Administratoren weitergehende Englischkenntnisse haben, da sie auch Systemunterlagen lesen und verstehen müssen. wie der Mitarbeiter im Büro der dort "nur" Windowsanwendungen nutzen muss.

Es macht dann hier in meiner Sicht keinen Unterschied ob es sich um Schwerbehinderte oder Nichtbehinderte handelt.

--
mfg Monica

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