AU, dienstliche Post nach Hause (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 07.02.2017, 09:44 (vor 2635 Tagen)

Moin Moin,

ich habe mal eine Spezialfrage. Ein schwerbehinderter (aus AG-Sicht sehr unbequemer) Mitarbeiter ist länger arbeitsunfähig erkrankt und möchte seine dienstliche Post nach Hause geschickt bekommen. Dieses wird vom AG verweigert, die Sekretärin der Abteilung wurde vom PM – so sagt er – angewiesen, diese Post nicht nachzusenden. Der logische Menschenverstand sagt mir, dass dieses kein korrektes Verhalten darstellt, aber leider kann ich auch im Internet nichts zu diesem Thema finden.
Logischer Menschenverstand und Arbeitgeberentscheidungen passen leider nicht immer zusammen.

Habt Ihr so etwas schon einmal erlebt, oder könnt mir rechtliche Hinweise hierzu geben?


Liebe Grüße

Hendrik

AU, dienstliche Post nach Hause

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 07.02.2017, 11:21 (vor 2635 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

also mein Menschenverstand wirft hier einige Fragen auf:

Was hat eine dienstliche Post, welche wohl an eine Firma oder ein Amt adressiert ist, bei dem Mitarbeiter zu Hause zu suchen? Aus meiner Sicht Garnichts! Datenschutz??

Wie geht's dann weiter? Arbeitet der MA dann zu Hause seine Post ab? Dies stellt eigentlich in gewissen Rahmen seine AU in Frage.


Einzig bei persönlich an den MA adressierter Post (z.B. als VP der Schwb.) könnte ich mir eine Nachsendung vorstellen, aber i.d.R. gibt es hierfür ja Stellvertreter, welche nach Klärung des Verhindertenfall aktiv werden.


Mir drängt sich da eher der Verdacht auf, dass der MA auf dem Dienstweg private Post bekommt, von welcher weder Arbeitskollegen noch Stellvertreter Kenntnis erlangen sollen. Oder ich verkenne die Situation total.

VG

AU, dienstliche Post nach Hause

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 07.02.2017, 11:39 (vor 2635 Tagen) @ mietze_katz

Moin Moin Mietze_Katz,

sorry für die missverständliche Ausdrucksweise.

Es geht um die Dienstpost, die jede/r Beschäftigte mit der Hauspost an den Arbeitsplatz bekommt, Gehaltsabrechnung, Mitteilungen der SBV, PR, des Arbeitgebers ect.


Liebe Grüße

Hendrik

AU, dienstliche Post nach Hause

ciralifan, Tuesday, 07.02.2017, 12:10 (vor 2635 Tagen) @ Hendrik1

Hi, ich denke mal hier wäre zu unterscheiden, welche Post ist rein dienstlich, was eher Mitarbeiterbezogen. Solches wie die Gehaltsabrechnung wäre gerade bei Langzeit Kranken nachzusenden. Hausmitteilungen sind eher unkritisch, da der Inhalt oft nicht Zeitkritisch ist. Wer etwas für den Mitarbeiter persönlich hat ( SBV/ PR/BR AG ) sollte dies auch direkt zusenden können.

AU, dienstliche Post nach Hause

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 07.02.2017, 12:32 (vor 2635 Tagen) @ ciralifan

Moin Moin Ciralifan,

um Kosten zu sparen, werden auch PR oder SBV Infos mit der Hauspost an den Arbeitsplatz gesendet .... bei kanpp 10000 Beschäftigten und über 500 Schwerbehinderten ist z.B. uns als SBV leider nicht immer bekannt, wer langzeitkrank ist.

Liebe Grüße

Hendrik

AU, dienstliche Post nach Hause

MatthiasNRW, Tuesday, 07.02.2017, 14:12 (vor 2635 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

ich habe mal eine Spezialfrage. Ein schwerbehinderter (aus AG-Sicht sehr unbequemer) Mitarbeiter ist länger arbeitsunfähig erkrankt und möchte seine dienstliche Post nach Hause geschickt bekommen. Dieses wird vom AG verweigert, die Sekretärin der Abteilung wurde vom PM – so sagt er – angewiesen, diese Post nicht nachzusenden. Der logische Menschenverstand sagt mir, dass dieses kein korrektes Verhalten darstellt, aber leider kann ich auch im Internet nichts zu diesem Thema finden.
Logischer Menschenverstand und Arbeitgeberentscheidungen passen leider nicht immer zusammen.

Habt Ihr so etwas schon einmal erlebt, oder könnt mir rechtliche Hinweise hierzu geben?

Haben wir ein spezifisches Problem, das mit der Eigenschaft als Mitarbeiter mit Behinderung zu tun hat? Wie handelt der AG bei anderen länger erkrankten Mitarbeitern? Wie handelt der AG bei MitarbeiterInnen in Elternzeit?

Liegt also eine Ungleichbehandlung vor?

Der logische Menschenverstand kann auch zu dem Schluss kommen, dass Dokumente wie die Verdienstabrechnungen zu den Arbeitspapieren gehören. Für diese gibt es eine Hol- und keine Schickschuld, so das BAG (Urteil vom 08.03.1995, 5 AZR 848/93).

Eine Ausnahme kann bestehen, so die vorgenannte Entscheidung, wenn die Holschuld gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder gegen das Verbot der Schikane (§ 226 BGB) verstößt.

Leidet der Mitarbeiter also an einer ansteckenden Erkrankung, ist es ihm gesundheitlich nicht möglich, die Papiere abzuholen oder wohnt er 500 km weit entfernt? Dann spricht etwas für die Versendung der Dokumente in diesem Einzelfall.

Hat er hingegen einfach keine Lust, sich im Betrieb zu zeigen, besteht immer noch die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit der Abholung zu beauftragen.

AU, dienstliche Post nach Hause

ciralifan, Tuesday, 07.02.2017, 15:13 (vor 2635 Tagen) @ MatthiasNRW

@ MatthiasNRW:
Zitat:"Der logische Menschenverstand kann auch zu dem Schluss kommen, dass Dokumente wie die Verdienstabrechnungen zu den Arbeitspapieren gehören. Für diese gibt es eine Hol- und keine Schickschuld, so das BAG (Urteil vom 08.03.1995, 5 AZR 848/93)."

Hier irrst du, die Arbeitspapiere sind recht genau definiert. Frag mal Tante gxxgle.
Gehaltsabrechnung wird dort nirgends aufgeführt.

@ hendrik:
Bei eurer Betriebsgröße sollte es - wenn wirklich gespart werden soll - ähnlich wie bei uns es auch ( 50000 MA in D und entsprechend mehr SB/GL ) andere Weg geben an die Gehaltsbelege zu kommen. Z.B. durch ein elektronisches System ( Nicht E-Mail ! )

AU, dienstliche Post nach Hause

MatthiasNRW, Tuesday, 07.02.2017, 15:54 (vor 2634 Tagen) @ ciralifan

@ MatthiasNRW:
Zitat:"Der logische Menschenverstand kann auch zu dem Schluss kommen, dass Dokumente wie die Verdienstabrechnungen zu den Arbeitspapieren gehören. Für diese gibt es eine Hol- und keine Schickschuld, so das BAG (Urteil vom 08.03.1995, 5 AZR 848/93)."

Hier irrst du, die Arbeitspapiere sind recht genau definiert. Frag mal Tante gxxgle.
Gehaltsabrechnung wird dort nirgends aufgeführt.

Hättest du einen Link zur Definition?

Gablers Wirtschaftslexikon sagt "Vom Arbeitnehmer bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorzuweisende Unterlagen (...)" - damit wäre aber auch das Arbeitszeugnis kein Arbeitspapier. Das BAG hat hierzu eine andere Meinung.

Neben der AOK (http://www.aok-business.de/nordwest/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/636704/) sieht auch mein Beck'sches Arbeitsrechtslexikon die Entgeltabrechnung als mögliches Arbeitspapier ("Soweit man die Entgeltabrechnung zu den Arbeitspapieren zählt, ist zu beachten (...)"

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