Preisgabe Informant Pflicht? (Umgang mit BR / PR)

suesseskaelbchen, Saturday, 11.02.2017, 16:14 (vor 2623 Tagen)

Hallo Forenteilnehmer,

ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wird von einem schwerbehinderten Bewerber wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch auf Entschädigungszahlung aufgefordert.

Dieser Arbeitgeber erhält die Information, dass dieser Bewerber "schon bekannt" ist.

Der Arbeitgeber wirft dem Bewerber jetzt "AGG-Hopping" vor.

Der Bewerber möchte wissen, wie der Arbeitgeber zu diesem Vorwurf kommt.

Muss der Arbeitgeber mitteilen, von wem er diese Infos erhalten hat, weil der Vorwurf ja belegt werden muss, oder geht das den Bewerber nichts an wegen Datenschutz oder aber hätte der Arbeitgeber überhaupt gar keine entsprechenden Infos erhalten dürfen, sofern es welche gibt, eben wegen Datenschutz?

Liebe Dank und liebe Grüße

Preisgabe Informant Pflicht?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 12.02.2017, 01:09 (vor 2623 Tagen) @ suesseskaelbchen

Hallo,

der AG muß das nicht vorab offenlegen.
Wenn der Bewerber auf Schadensersatz klagt, wird allerdings der AG schon im Verfahren seinen Vorwurf des "AGG-Hopping" beweisen müssen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Preisgabe Informant Pflicht?

Heinrich, Sunday, 12.02.2017, 09:38 (vor 2623 Tagen) @ suesseskaelbchen

Hallo,

der beklagte AG muss beweisen, dass die Bewerbung beim IHM nicht ernsthaft war. Das also der Bewerber diese zu besetzende Stelle gar nicht antreten wollte.

Das der Bewerber ggf schon andere AG verklagt hat ist ein Indiz aber kein Beweis!

Glauben alleine hilft dem AG nicht!

Preisgabe Informant Pflicht?

Monica99, Sunday, 12.02.2017, 10:06 (vor 2623 Tagen) @ suesseskaelbchen

Hallo,

AG können AGG Hopping und die möglichen Folgen ganz einfach vermeiden. Sie müssen schwerbehinderte Bewerber ganz einfach zu Vorstellungsgesprächen einladen, sofern diese nicht ganz offensichtlich ungeeignet sind (zB Blinder bewirbt sich als Fahrer).

Denn der Zeitaufwand eines Vorstellungsgespräches ist immer geringer als der Zeitaufwand wenn es zu einer möglichen Klage kommt, auch wenn diese dann vor Gericht ggf keinen Erfolg hat.

--
mfg Monica

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